Ehrenamtliche Selbstverwaltung in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) heißt: Gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der Versicherten engagieren sich für eine umfassende und gerechte soziale Absicherung aller Versicherten.
Gesunde und verlässliche Zukunftsperspektiven: Die Mitglieder der Selbstverwaltung übernehmen Verantwortung. Das zeigt sich bei der Arbeit der Vorstands- und Vertreterversammlungsmitglieder, die neben ihren Berufen in der ehrenamtlichen Tätigkeit für die SVLFG insbesondere über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheiden. Unter anderem entscheiden sie über den organisatorischen Aufbau der SVLFG, den Haushalt und wichtige Personalfragen. Außerdem initiieren sie Präventions- und Gesundheitsangebote. Um nur ein praktisches Beispiel zu nennen: Die Betriebsübergabeseminare der SVLFG würde es ohne die breite Unterstützung des Ehrenamtes nicht geben.
Darüber hinaus wirken die Mitglieder der Selbstverwaltung in verschiedenen Ausschüssen: 27 regionale Widerspruchsausschüsse entscheiden über Einwände gegen Entscheidungen der Verwaltung. 27 Rentenausschüsse der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beraten über Vorschläge der Verwaltung und entscheiden zum Beispiel über die Bewilligung von Unfallrenten. Die für die Sparten Pflanzenbau, Tierhaltung, Forstwirtschaft und Jagd sowie Gartenbau eingerichteten Fachausschüsse sind ein Ausdruck der Vielgestaltigkeit der SVLFG und haben beratende Funktion.
Verpflichtet sind die Mitglieder der Selbstverwaltung ihrem Gewissen und dem Wohl ihrer Berufskolleginnen und -kollegen. Durch das Ehrenamt wird sichergestellt, dass bestehende Entscheidungsfreiräume im Sinne der Versicherten genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Entwicklung passgenauer Präventionsangebote sowie die Ausgestaltung der Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung.
Weitere Informationen sind online unter www.svlfg.de/selbstverwaltung zu finden.