Gesundheitsrisiko Lärm - Sind Motorsägen zu laut?
23.07.2024
Eine Umfrage der SVLFG zeigt, dass viele Nutzerinnen und Nutzer sich durch den Lärm moderner Motorsägen gefährdet fühlen. Leisere Motorsägen sind dringend notwendig, um Lärmschwerhörigkeit vorzubeugen.
„Sind Motorsägen zu laut?“ war die schlichte, aber entscheidende Frage am Stand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) während der KWF-Tagung 2024 in Schwarzenborn. In einer spontanen Umfrage wurde dazu das Meinungsbild der Standbesucher eingeholt.
Die SVLFG erhält regelmäßig Anfragen und Rückmeldungen von Versicherten, die besorgt über die Lautstärke von Motorsägen sind, insbesondere bei neuen Modellen. Einige Nutzer berichten, dass der übliche Gehörschutz nicht mehr ausreicht, um vor dem Lärm dieser Geräte zu schützen. Es ist wichtig zu wissen, dass Lärmschwerhörigkeit bei den Berufskrankheiten auf Platz zwei steht.
Das Ergebnis der nicht repräsentativen Umfrage war überraschend. Die Meinungen reichten von „Motorsägen müssen laut sein, sonst taugen sie nichts“ bis hin zu „Die neuen Motorsägen sind viel zu laut und das wurde extra so gemacht. Ihr müsst das verbieten“. Diese Aussagen spiegeln die breite Palette der Meinungen der Befragten wider. Mit rund 62 Prozent empfand die Mehrheit der Befragten Motorsägen als zu laut. Dabei wurde häufig Unverständnis darüber geäußert, dass es bei der Lärmminderung an Motorsägen keine Fortschritte gibt. Dies ist besorgniserregend, da langfristige Lärmbelastung zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann.
Die Lärmexpositionsgrenzwerte sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) geregelt. Demnach liegt der obere Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel bei 85 Dezibel (dB(A)). Bei Überschreitung dieses Wertes sind Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden zu ergreifen, wie z. B. das Bereitstellen von Gehörschutz und die Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen.
Viele moderne Motorsägen überschreiten jedoch diesen Wert deutlich, mit Lärmpegeln zum Teil über 110 dB(A). Dieser Lärm ist trotz Gehörschutz kaum unter 85 dB(A) zu bringen, was die Gefahr von Hörschäden insbesondere im Alter drastisch erhöht.
Die Umfrage der SVLFG zeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Hersteller sind in der Pflicht, innovative Lösungen zu entwickeln, um die Lärmemission der Produkte zu reduzieren und so die Gesundheit der Anwendenden zu schützen. „Dickere“ Gehörschützer sind hierzu allenfalls eine Notlösung. Lärmschutz beginnt bei der Lärmquelle, nicht beim Gehörschutz.