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SVLFG-Wahlausschuss gibt Ergebnisse der Sozialwahl bekannt

09.06.2023

Das Ergebnis der Sozialwahl bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) liegt vor. Eine Wahl mit Wahlhandlung fand ausschließlich in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) statt. Das Wahlergebnis in dieser Gruppe wurde in der Sitzung des Wahlausschusses der SVLFG am 9. Juni bekanntgegeben.

In den Gruppen der Arbeitgeber und versicherten Arbeitnehmer wurde jeweils nur eine Liste zugelassen. Daher fanden in diesen beiden Gruppen keine Wahlhandlungen statt.

In der SofA-Gruppe wurde für 227.194 Wahlberechtigte ein Wahlausweis ausgestellt. Insgesamt wurden 139.352 Stimmen abgegeben. Die Wahlbeteiligung betrug somit 61,3 Prozent.

Die Sitzverteilung wird gemäß gesetzlicher Vorgabe nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt ermittelt. Dabei dürfen nur die Vorschlagslisten berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Neun Listen bewarben sich in der SofA-Gruppe um die 20 Sitze in der Vertreterversammlung. Bis auf eine Liste haben alle mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. 

Stimmen- und Sitzverteilung

Stimmen- und Sitzverteilung
ListeNameStimmenProzentsatz
Sitze
1Bayerischer Bauernverband25.58722,42
6
2Waldbesitzerverbände27.02823,685
3Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg15.16413,293
4Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 20235.1414,500
5Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland9.1618,032
6

Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein

7.9106,931
7Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)7.7536,791
8Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer7.2836,381
9Jäger9.1157,991

zusammen114.142
10020

Das vom Wahlausschusses festgestellte Ergebnis ist unter www.svlfg.de/sozialwahl > Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die neu gewählte Vertreterversammlung hat 60 Mitglieder. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern der versicherten Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Sie wählt den Vorstand, der nach der Satzung der SVLFG aus 15 Mitgliedern besteht, beschließt unter anderem die Satzung, stellt den Haushaltsplan fest und beschließt die Unfallverhütungsvorschriften. Die konstituierende Sitzung findet am 11. Oktober 2023 statt.