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Verhalten im Notfall

Bei einem Notfall kommt es darauf an, umgehend und richtig zu handeln. Hier erfahren Sie, wie es geht.

Allgemeine Grundsätze

Vergrößerung des Bildes für Ein Mitarbeiter findet einen Kollegen am Boden liegend im Wald neben einem umgesägten Baum..

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle absichern
  • eigene Sicherheit beachten
Diese Grundsätze gelten bei allen Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Notruf absetzen

Vergrößerung des Bildes für .

Rufnummer 112

Wenn die Verletzungen nicht mit einfachen Erste-Hilfe-Maßnahmen versorgt werden können, es ist nötig, den Rettungsdienst zu alarmieren.

Der Notruf über die Telefonnummer 112 sollte frühzeitig erfolgen. Parallel zu den laufenden Erste-Hilfe-Maßnahmen kann ein weiterer Helfender den Notruf wählen. Ansonsten ist dies spätestens vor Beginn von Wiederbelegungsmaßnahmen zu tun. 

Beantworten Sie der Rettungsleitstelle die Fragen:

  • Wo ist der Notfall?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Verletzte/Erkrankte? 
  • Welche Verletzungen/Erkrankungen? 

Danach warten Sie unbedingt, ob weitere Fragen gestellt werden.

Hinweis: Alternativ zum telefonischen Notruf lässt sich auch über die offizielle kostenlose Notruf-App der Bundesländer „Nora“ ein Notruf absetzten. Gerade für Personen, die wegen Sprachproblemen kein Telefonat führen können, bietet die App eine Möglichkeit, mit einer Rettungsleitstelle zu kommunizieren. Da dabei auch der Standort übermittelt wird, eignet sich die App auch für alle, die den Notfallort nicht kennen. Informationen gibt es unter www.nora-notruf.de

Nachdem die Rettungsleitstelle über die Angaben verfügt, kann sie ein geeignetes Rettungsmittel und bei besonderen Situationen auch die Feuerwehr zum Notfallort alarmieren. 

WICHTIG!

Geben Sie eine möglichst detaillierte Standortangabe ab!

Vergrößerung des Bildes für Auf der grünen quadratischen Grafik zeigen vier weiße Pfeile von den Ecken in die Mitte, wo mehrere skizzierte Personen dargestellt sind..
Rettungspunkte sind definierte Anfahrtsstellen für Rettungsfahrzeuge.

Standort kennen

Gerade in den grünen Berufen, wo vielfach im Außenbereich gearbeitet wird, sollten sich alle vor Aufnahme der Tätigkeit über den Aufenthaltsort informieren. 

Angaben zu den Orten, gegebenenfalls welche Forst- oder Notfallrettungspunkte in der Nähe sind oder welche markanten Punkte vorhanden sind, sollten zügig gegeben werden können.

Wenn genügend Helfende vor Ort sind, kann ein Lotse zu einem vereinbarten Treffpunkt fahren und die Hilfskräfte an einen entlegenen Einsatzort führen.

Aus Gefahrenlage retten

Vergrößerung des Bildes für Eine Person zieht eine andere leblose Person aus einer Bucht im Rinderstall. .

Befindet sich der Verunfallte in einer Gefahrenlage, muss er unter Berücksichtigung des Eigenschutzes erst einmal gerettet und an einen sicheren Platz gebracht werden. Dort finden die weiteren Maßnahmen statt.

Das Absichern von Unfallstellen sollte nicht nur im Straßenverkehr erfolgen, sondern zum Beispiel auch bei Möglichkeiten des Hineinstürzens, des Verschüttetwerden oder beim Auslaufen von Gefahrstoffen. 

Es muss verhindert werden, dass weitere Personen durch eine Gefahrenlage verletzt werden.

Unfallsituationen und Erste Hilfe Maßnahmen

Manche Maßnahmen geraten nach einem Erste-Hilfe-Kurs in Vergessenheit. Wir zeigen an fünf Fällen auf, wie den verletzten Personen schnell und fachgerecht geholfen werden kann: 

Für Unternehmer

Vergrößerung des Bildes für Bild: Plakat zur Ersten Hilfe.

Hängen Sie das Plakat im Betrieb aus. Es zeigt den Beschäftigten, was sie im Notfall tun müssen. 

Für Beschäftigte ohne deutsche Sprachkenntnisse können Sie das Plakat auch in verschiedenen Fremdsprachen herunterladen.

Sie möchten die Broschüre oder das Plakat "Erste Hilfe" bestellen?


Das Plakat „Erste Hilfe“ können Sie als DIN A3 Druck kostenfrei ganz einfach online bestellen, auch für die Broschürenbestellung entstehen Ihnen keine Unkosten.

Ersthelfende im Betrieb

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen. Dazu gehört auch, für die Aus- und Fortbildung der entsprechenden Anzahl an Ersthelfern und Ersthelferinnen zu sorgen. 

Wir tragen bei Betrieben die Kosten für die Gebühren der Ersthelfer-Aus- oder Fortbildung. Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen, erfahren Sie hier:

Erste Hilfe Leistungen dokumentieren

Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde - auch wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, muss aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen müssen Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Wir bieten Ihnen hierfür ein Verbandbuch. Alternativ können Sie das Formular Dokumentation Erste Hilfe Leistungen verwenden. 

Gleichgültig, wer die Aufzeichnung vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen Sie vertraulich behandeln. Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten.

Für jeden Beschäftigten im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Damit wird nachgewiesen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden, wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei einem Zeckenstich, Entzündungen oder nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen. 

Unfall zeitnah melden

Sofern ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod geführt hat, bitten wir Sie, uns die Unfallmeldung so schnell wie möglich zu übersenden. 

Wissen zum Download

Unsere Broschüre Erste Hilfe – kompaktes Wissen für Sie
 

Frischen Sie Ihr Wissen jetzt auf! In unserer Broschüre zum kostenlosen Download finden Sie weiterführende Informationen (Stand 12/2017).