Verhalten im Notfall
Bei einem Notfall kommt es darauf an, umgehend und richtig zu handeln. Hier erfahren Sie, wie es geht.
Allgemeine Grundsätze
- Ruhe bewahren
- Unfallstelle absichern
- eigene Sicherheit beachten
Notruf absetzen
Rufnummer 112
Wenn die Verletzungen nicht mit einfachen Erste-Hilfe-Maßnahmen versorgt werden können, es ist nötig, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Der Notruf über die Telefonnummer 112 sollte frühzeitig erfolgen. Parallel zu den laufenden Erste-Hilfe-Maßnahmen kann ein weiterer Helfender den Notruf wählen. Ansonsten ist dies spätestens vor Beginn von Wiederbelegungsmaßnahmen zu tun.
Beantworten Sie der Rettungsleitstelle die Fragen:
- Wo ist der Notfall?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Verletzte/Erkrankte?
- Welche Verletzungen/Erkrankungen?
Danach warten Sie unbedingt, ob weitere Fragen gestellt werden.
Hinweis: Alternativ zum telefonischen Notruf lässt sich auch über die offizielle kostenlose Notruf-App der Bundesländer „Nora“ ein Notruf absetzten. Gerade für Personen, die wegen Sprachproblemen kein Telefonat führen können, bietet die App eine Möglichkeit, mit einer Rettungsleitstelle zu kommunizieren. Da dabei auch der Standort übermittelt wird, eignet sich die App auch für alle, die den Notfallort nicht kennen. Informationen gibt es unter www.nora-notruf.de
Nachdem die Rettungsleitstelle über die Angaben verfügt, kann sie ein geeignetes Rettungsmittel und bei besonderen Situationen auch die Feuerwehr zum Notfallort alarmieren.
Standort kennen
Gerade in den grünen Berufen, wo vielfach im Außenbereich gearbeitet wird, sollten sich alle vor Aufnahme der Tätigkeit über den Aufenthaltsort informieren.
Angaben zu den Orten, gegebenenfalls welche Forst- oder Notfallrettungspunkte in der Nähe sind oder welche markanten Punkte vorhanden sind, sollten zügig gegeben werden können.
Wenn genügend Helfende vor Ort sind, kann ein Lotse zu einem vereinbarten Treffpunkt fahren und die Hilfskräfte an einen entlegenen Einsatzort führen.
Aus Gefahrenlage retten
Befindet sich der Verunfallte in einer Gefahrenlage, muss er unter Berücksichtigung des Eigenschutzes erst einmal gerettet und an einen sicheren Platz gebracht werden. Dort finden die weiteren Maßnahmen statt.
Das Absichern von Unfallstellen sollte nicht nur im Straßenverkehr erfolgen, sondern zum Beispiel auch bei Möglichkeiten des Hineinstürzens, des Verschüttetwerden oder beim Auslaufen von Gefahrstoffen.
Es muss verhindert werden, dass weitere Personen durch eine Gefahrenlage verletzt werden.
Unfallsituationen und Erste Hilfe Maßnahmen
Manche Maßnahmen geraten nach einem Erste-Hilfe-Kurs in Vergessenheit. Wir zeigen an fünf Fällen auf, wie den verletzten Personen schnell und fachgerecht geholfen werden kann:
Verletzung durch Getroffenwerden
Der Mitarbeiter hat den Auftrag bekommen, einen morschen Baum auf dem Betriebsgelände zu fällen und zu zerkleinern. Er holt sich die Motorsäge aus der Werkstatt, zieht sich die Schutzkleidung an und bittet die Ehefrau des Unternehmers, dass sich keine weiteren Personen in direkter Nähe aufhalten sollen.
Nachdem er sich vergewissert hat, dass niemand mehr im Gefahrenbereich ist, führt er die Fällung aus und der Baum fällt in die geplante Richtung. Die Ehefrau des Unternehmers kommt hinzu, um die Äste auf einen bereitstehenden Anhänger laden soll. In diesem Moment wird sie von einem dünnen Ast, der sich anscheinend als Totholz im Nebenbaum befunden hat, im Bereich des Ellenbogens getroffen. Sie spürt den plötzlichen Schmerz am Arm und sieht noch den Ast zu Boden gleiten.
Umgehend entfernt sie sich aus dem Bereich des anderen Baumes und signalisiert dem Mitarbeiter, dass er zu ihr kommen solle. Er stellt die Säge ab und kommt zu der Verletzten, die sich inzwischen auf eine angrenzende Gartenmauer gesetzt hat.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Wundversorgung
Die Verletzte erzählt vom herabgefallenen Ast und zieht sich ihre Jacke aus. Nun ist am Ellenbogen Blut zu sehen, welches langsam aus einer kleinen Wunde herausläuft. Der Arm lässt sich zwar problemlos weiter bewegen, aber die Wunde muss versorgt werden.
Der Mitarbeiter geht in die Werkstatt und holt den Verbandkasten. Zurück bei der Verletzten zieht er sich die Einmalhandschuhe an und nimmt eine sterile Kompresse aus dem Kasten. Er öffnet die Verpackung, fasst die Kompresse nur am äußersten Rand an und legt sie auf die Wunde. Nun bittet er die Verletzte, die Wundauflage mit der anderen Hand auf der Wunde festzuhalten. Danach nimmt er eine Fixierbinde und führt erst einmal am Unterarm, direkt unterhalb der Wundauflage, einige Bindengänge zur Befestigung durch. Dann wickelt er schräg über die Kompresse zum Oberarm, wo er ebenfalls einen Befestigungsgang ausführt. Die weiteren Bindengänge erfolgen nun kreuzförmig über die Wundauflage im Wechsel zwischen Unter- und Oberarm. Mit einem Pflasterstreifen befestigt er abschließend das Ende der Binde auf den Bindengängen, so dass sich diese nicht lösen können.
Da die Verletzte den Arm während des Wickelns leicht angewinkelt gehalten hatte, kann dieser nach Beendigung der Maßnahme weiter bewegt werden, ohne dass der Verband verrutscht. Zum Glück haben die Schmerzen schnell nachgelassen, so dass erst einmal keine weitere Wundversorgung notwendig ist.
Mit wenigen Stichpunkten wird der Vorgang in den Meldeblock "Erste Hilfe Leistungen" eingetragen, damit er für mögliche Folgeschäden als Arbeitsunfall nachgewiesen werden kann.
Verletzung durch Abstürzen, Herunterfallen, Herausfallen
EIn Ackerbauer will vor der Auslagerung seines Getreides einen Blick von oben in das in der Scheune befindliche Rundsilo werfen. Dazu nutzt er eine Anlegeleiter. Beim Abstieg verpasst er eine Leitersprosse, tritt ins Leere und stürzt auf den betonierten Scheunenboden. Nach dem Aufschlag hat er starke Schmerzen und sieht, dass sein rechtes Bein eine Fehlstellung aufweist. Er vermutet, dass es gebrochen sein könnte. Er sucht nach seinem Handy und ruft seine Frau an. Mit Schmerz verzerrter Stimme bittet er sie, umgehend zu kommen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Ruhigstellung, Wärmeerhaltung, Notruf
Auf dem Weg zur Scheune begegnet die Frau ihrem Vater, den sie gleich zur Unfallstelle mitnimmt. Am Unfallort verschafft sie sich zuerst einen Überblick über die Lage. Dann stellt sie die am Silo stehen gebliebene Leiter weg, damit diese nicht auch noch auf sie hinabstürzen kann.
Bei der kurzen Sichtung stellt sie fest, dass am Bein kein Blut zu sehen ist, es aber eine ungewöhnliche Stellung aufweist. Sie wählt den Notruf 112 und gibt nicht nur den konkreten Ort an, sondern verweist auch auf die Tatsache, dass ihr Mann zwar ansprechbar ist, aber sehr starke Schmerzen hat. Die Rettungsleitstelle sichert ihr zu, dass auch ein Notarzt mit alarmiert wird.
Damit der Verletzte nicht alleine gelassen wird, verbleibt der Vater an der Unfallstelle, während die Ehefrau einige Decken, eine Kältekompresse und den Verbandkasten aus dem Haus holt. Sie lässt den Verletzten an Ort und Stelle liegen und gibt ihm den Hinweis, dass er sich selbst auch möglichst nicht bewegen soll. Die Kältekompresse wird vorsichtig an die Stelle des Beines gelegt, die am meisten Schmerzen verursacht. Um das Bein in der Lage stabilisieren zu können, werden die beiden Wolldecken eingedreht und beidseitig an das betroffene Bein auf die Erde gelegt. Die neben dem Silo stehenden Werkzeugkisten werden nun von außen zur Stabilisierung an das Polstermaterial gestellt. Da der Rettungsdienst den Notfallort auf dem verwinkelten Hofgelände nicht gleich einsehen kann, geht der Vater an die Straße, um die Rettungskräfte einzuweisen. Mit der Rettungsdecke aus dem Verbandkasten wird die Wärmeerhaltung durchgeführt, allerdings ohne den Verletzten hierbei groß zu bewegen.
Verletzung durch Ausrutschen
Vor der Scheune kommt ein Landwirt auf dem leicht abschüssigen und feuchten Weg ins Rutschen und schlägt auf dem harten Boden auf. Regungslos bleibt er liegen, am Kopf ist etwas Blut.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Ansprechen, Atmung kontrollieren, Seitenlage durchführen
Sein Mitarbeiter hat den Unfall bemerkt und eilt herbei. Er beginnt die notwendigen Maßnahmen: Der Mitarbeiter beugt sich zum Bewusstlosen herunter, schaut und spricht ihn laut an, während er ihn zusätzlich mit beiden Händen an der Schulter anfasst. Da vom Verunfallten keine Reaktion kommt, ruft er laut um Hilfe, damit in der Nähe befindliche Personen ihn bei den weiteren Maßnahmen unterstützen können. Er fasst mit seinen beiden Händen an Stirn und Kinn des Verunfallten und überstreckt dessen Kopf vorsichtig. Falls die Zunge des Bewusstlosen erschlafft und nach hinten gerutscht wäre, hätte sie die Atemwege verschließen und somit einen Atemstillstand auslösen können. Durch den lebensrettenden Handgriff sind die Atemwege nun aber frei und es kann die Atemkontrolle erfolgen. Hierzu beugt sich der Helfer mit dem Kopf so über den Betroffenen, dass er mit seiner Wange die Atmung fühlen, mit dem Ohr die Atmung hören und mit dem Blick auf den Brustkorb die Atmung sehen kann. Nachdem er das gemacht und deutlich Atemzüge vernommen hat, kann er die Atmung als normal bezeichnen.
Da der Landwirt aber weiterhin bewusstlos ist, muss er umgehend in die stabile Seitenlage gebracht werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Atemwege weiterhin frei bleiben und mögliche Körperflüssigkeiten abfließen können. Um die Seitenlage herstellen zu können, legt der Mitarbeiter den nahen Arm des Bewusstlosen seitlich so neben den Kopf, dass der Oberarm parallel zum Körper verläuft und zwischen Ober- und Unterarm ein rechter Winkel entsteht; die Innenfläche der Hand zeigt hierbei nach oben. Danach nimmt er mit einer Hand das entfernt liegende Handgelenk und zieht es unter die nahe Wange des Bewusstlosen. Schließlich greift er mit seiner anderen Hand von außen an den entfernten Oberschenkel und zieht ihn so zu sich herüber, dass das Knie den Boden berührt. Der Kopf des Bewusstlosen wird überstreckt, damit die Atemwege weiter frei bleiben. Der Mund soll so liegen, dass Flüssigkeiten auslaufen können. Zur Stabilisierung des Kopfes dienen die Fingerspitzen der Hand, die nahe des Kopfes liegt.
Während der Verletzte in dieser Position verbleibt, kann nun der Rettungsdienst gerufen werden. Generell sollten zeitnah Wärme erhaltende Maßnahmen durchgeführt werden. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte muss regelmäßig wieder überprüft werden, ob der Betroffene noch atmet. Nur bei normaler Atmung verbleibt er in der stabilen Seitenlage. Bei nicht normaler Atmung muss er zurück in die Rückenlage gebracht werden, um Wiederbelebungsmaßnahmen zu starten.
Verletzung durch Umknicken
Eine Altenteilerin ist auf dem Weg zur nahegelegenen Streuobstwiese. Durch das hohe Gras sind die Bodenunebenheiten schlecht zu erkennen, so dass sie mit dem rechten Fuß umknickt. Schmerz verzerrt lehnt sie sich erst einmal an einen Apfelbaum und wartet etwas ab. Da die Schmerzen aber anhalten und sie sich alleine so nur sehr schlecht fortbewegen kann, ruft sie laut nach ihrem Sohn, der auf dem Hof arbeitet.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Pause, Eis, Compression, Hochlegen = „PECH-Regel“
Der Landwirt hört seine Mutter rufen, sucht und findet sie. Während er die Verletzte gestützt, damit sie den verletzten Fuß nicht weiter belasten muss, gehen sie zu einer nahe gelegenen Bank. Die Verletzte setzt sich hin, damit sie sich weiter ausruhen kann. (Maßnahme „Pause“)
Währenddessen holt ihr Sohn im Wohnhaus aus dem Kühlschrank eine Kältekompresse. Zusätzlich nimmt er einige Fixierbinden mit, um die Kältekompresse zu befestigen. Er legt der Verletzten die Kältekompresse um den schmerzenden Knöchel (Maßnahme „Eis“) und umwickelt den Bereich mittels der elastischen Fixierbinden (Maßnahme „Compression“)
Schließlich wird der so versorgte Fuß mit auf der Bank gelagert. (Maßnahme „Hochhalten“)
Eine genaue Diagnose, sprich um welche Art der Gelenkverletzung es sich handelt, kann nur durch eine ärztliche Abklärung erfolgen.
Hinweis: Zur Kühlung können auch Einmal-Kältekompressen verwendet werden, wie sie im kleinen oder großen Verbandkasten vorhanden sind. Wenn man sich auf dem Betriebsgelände befindet, kann auch ein Plastikbeutel mit Wasser und ggf. Eiswürfeln gefüllt werden, um die Kühlwirkung zu erreichen. Wichtig ist hierbei, dass die zur Kühlung eingesetzten Mittel nicht direkt auf die Haut gelegt werden, gerade wenn sie zuvor in der Tiefkühltruhe waren. Entweder werden erst einige Bindengänge ausgeführt oder zum Beispiel zuvor ein Dreiecktuch auf die betreffende Stelle gelegt.
Verletzung durch Schneiden
Ein Landwirt ist mit seinem Sohn dabei, die Hainbuchenhecke vor dem Wohnhaus zu schneiden. Während er mit einer Heckenschere die Äste zurückschneidet, sammelt der Sohn in sicherer Entfernung das Schnittgut auf. In einem unvorsichtigen Moment kommt der Landwirt mit der laufenden Heckenschere an sein linkes Bein. Sofort verfärbt sich das Hosenbein, da durch die Messer eine tiefe Schnittwunde entstanden ist.
Erste-Hilfe-Maßnahmen: Druckverband
Der Sohn kommt schnell zu Hilfe. Als erstes stellt er den Motor der Heckenschere ab, damit am Unfallort keine Gefahr mehr besteht. Danach sieht er seinen Pullover aus und presst ihn in die Wunde hinein, um erst einmal den weiteren Blutverlust zu reduzieren.
Die aufmerksam gewordene Nachbarin kommt hinzu und der Sohn bitte sie, schnell einen Verbandkasten zu holen. Der Landwirt liegt auf dem Boden und eine nebenstehende Schubkarre wird dazu genutzt, die Beine erhöht zu lagern.
Nachdem die Nachbarin den Verbandkasten bringt, kann ein Druckverband den manuell ausgeführten Druck auf die Wunde ersetzen. Der Sohn nimmt den Pullover weg und legt die Wundkompresse, die beim Verbandpäckchen schon an der Binde befestigt ist, auf die Wunde. Zügig führt er nun einige Bindengänge aus und legt dann ein verpacktes Dreiecktuch direkt auf die Wundstelle. Mit weiteren Bindengängen über der gleichen Stelle wird es als Druckpolster auf der Stelle fixiert, so dass die Wunde von außen zugedrückt wird. Das Ende der Fixierbinde schiebt der Sohn anschließend unter die Binde, damit sich der Verband nicht wieder löst.
Die Beine werden weiter erhöht gelagert. Mittels Rettungsdecke wird der Verletzte gegen Auskühlen geschützt.
Der Verband wird immer wieder kontrolliert. Bei einem Durchbluten könnte dieser durch ein weiteres Druckpolster und Bindengänge verstärkt werden. Aufgrund des Blutverlustes und nicht auszuschließender Kreislaufprobleme wird danach über die 112 ein Notruf abgesetzt, damit der Verletzte zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden kann.
Für Unternehmer
Hängen Sie das Plakat im Betrieb aus. Es zeigt den Beschäftigten, was sie im Notfall tun müssen.
Für Beschäftigte ohne deutsche Sprachkenntnisse können Sie das Plakat auch in verschiedenen Fremdsprachen herunterladen.
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Din A3-Plakat "Erste Hilfe"
Das Plakat können Sie kostenfrei bestellen.
PDF, nicht barrierefrei, 1.07 MB -
Erst Hilfe Plakat in Englisch
First aid - Finding a person
PDF, nicht barrierefrei, 440 KB -
Erste Hilfe Plakat in Polnisch
Pierwsza Pomoc - Odnalezienie osoby
PDF, nicht barrierefrei, 863 KB -
Erste HIlfe Plakat in Rumänisch
Primul ajutor - Localizarearea persoanei
PDF, nicht barrierefrei, 856 KB -
Erste Hilfe Plakat in Russisch
Первая помощь - Найти человека
PDF, nicht barrierefrei, 837 KB -
Din A2-Plakat Erste Hilfe (ukrainisch)
Das Plakat können Sie kostenfrei bestellen.
PDF, nicht barrierefrei, 4.51 MB
Sie möchten die Broschüre oder das Plakat "Erste Hilfe" bestellen?
Das Plakat „Erste Hilfe“ können Sie als DIN A3 Druck kostenfrei ganz einfach online bestellen, auch für die Broschürenbestellung entstehen Ihnen keine Unkosten.
Ersthelfende im Betrieb
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen. Dazu gehört auch, für die Aus- und Fortbildung der entsprechenden Anzahl an Ersthelfern und Ersthelferinnen zu sorgen.
Wir tragen bei Betrieben die Kosten für die Gebühren der Ersthelfer-Aus- oder Fortbildung. Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen, erfahren Sie hier:
Erste Hilfe Leistungen dokumentieren
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde - auch wenn keine ärztliche Behandlung erforderlich ist, muss aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen müssen Sie mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Wir bieten Ihnen hierfür ein Verbandbuch. Alternativ können Sie das Formular Dokumentation Erste Hilfe Leistungen verwenden.
Gleichgültig, wer die Aufzeichnung vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen Sie vertraulich behandeln. Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten.
Für jeden Beschäftigten im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Damit wird nachgewiesen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden, wenn Spätfolgen eintreten – zum Beispiel bei einem Zeckenstich, Entzündungen oder nach kleineren Schnitt- oder Stichverletzungen.
Unfall zeitnah melden
Sofern ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod geführt hat, bitten wir Sie, uns die Unfallmeldung so schnell wie möglich zu übersenden.
Unternehmen, die am 31.12.2012 bei der früheren Gartenbau-BG versichert waren, können neben der elektronischen Unfallanzeige die Unfallmeldung wie gewohnt mit den vorhandenen Zugangsdaten über das Extranet abgeben.