LSV kompakt Ausgabe 4/2023
Lesen Sie die neuesten Informationen zu unserer Selbstverwaltung, zu den Präventionszuschüssen, zur sicheren Weidehaltung, zu SVLFG Digital und vieles mehr.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Jahr standen wichtige Veränderungen in unserer SVLFG an. Mit der Sozialwahl hatten Sie die Chance, aktiv an der Gestaltung unserer Zukunft mit-zuwirken. Das haben viele genutzt – wie die hohe Wahlbeteiligung von 61,3 Prozent in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zeigt.
Als wiedergewählter Vorstandsvorsitzender kann ich Ihnen versichern: Wir werden den Schwung aus der ersten Dekade SVLFG mitnehmen und weiterhin Mehrwerte für Sie schaffen. In dieser Ausgabe erfahren Sie mehr zu den 2023 gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern. Der wiedergewählte Vorsitzende der Vertreterversammlung Stephan Neumann stellt sich und die Arbeitsziele vor.
Wir Landwirtinnen und Landwirte lieben unsere Arbeit. Trotzdem gibt es manchmal Gründe, die es erfordern, loszulassen oder die Unternehmenssparte zu wechseln. Bei Gerhard Weinberg aus Isterberg waren es gesundheitliche Gründe. Er hatte eine schwere Rinderhaarallergie entwickelt. Heute betreibt er eine Weihnachtsbaumkultur. Lesen Sie, welche Schutzmaßnahmen Gerhard Weinberg wichtig sind und wie der Arbeitsalltag im Betrieb aussieht.
Jetzt im Winter ist die richtige Zeit für Tierhalter, um ihre Einzäunung zu prüfen und das Risiko von Tierausbrüchen zu minimieren. Mit unseren Tipps verhindern Sie gefährliche Situationen bei der Weidehaltung.
Die Arbeit im Wald, insbesondere im Schadholz, erfordert ein besonderes Maß an Vorsicht und eine hohe Fachkunde. Das aktuelle Unfallgeschehen zeigt die Dramatik auf. Deshalb raten wir allen Waldbesitzern dringend: Lassen Sie Profis ran! Wir stellen unsere Informationsangebote mit den Sicherheitsregeln zur Fachkunde, Baumansprache und Sicherheitsfällung sowie zum Fällungsablauf vor.
Meine Kollegin im Ehrenamt Christine Singer hat bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen schweren Unfall erlitten. Unser Reha-Manager Thomas Weiß stand während der gesamten Behandlung und Rehabilitation an ihrer Seite. So wie sie betreuen wir alle schwerverletzten Verunfallten. Für LSV kompakt gewähren beide Einblick in ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich wünsche ihr von ganzem Herzen, dass sie bald ihr Ziel erreicht und wieder mit Arbeitsschuhen in den Stall gehen kann.
Wir verstärken unsere Anstrengungen zur weiteren Digitalisierung. In jeder Ausgabe informieren wir Sie über neue digitale Service- und Präventionsangebote. Diesmal suchen wir Sie! Um unseren Versicherten passende Angebote unterbreiten zu können, möchten wir mit Ihnen digitale Neuentwicklungen testen. Lesen Sie dazu das Interview.
Am Ende des Jahres steht nun die besinnliche Weihnachtszeit. Genießen Sie die kommenden Feiertage im Kreise der Liebsten. Ich wünsche Ihnen ein gemütliches Fest und eine schöne Zeit. Bleiben Sie gesund!
Mit herzlichen Weihnachtsgrüßen
Ihr Martin Empl
In Kürze
Neu: F 45 Einsatz von Forstseilwinden
Der Umgang mit Forstseilwinden erfordert Fachkunde. Was Sie bei der Arbeitsvorbereitung, der Rückung, beim Abziehen von hängengebliebenen Bäumen und nicht zuletzt bei der seilwindenunterstützten Fällung beachten müssen, erfahren Sie kompakt zusammengefasst im neuen Präventionsflyer F 45 „Einsatz von Forstseilwinden“.
Tödliche Falle Schwefelzusatz
Die SVLFG warnt davor, Gülle Düngemittelprodukte mit elementarem Schwefel zuzusetzen.
Die Zugabe von Schwefel kann schon innerhalb eines Tages zu einer deutlich erhöhten Bildung von Schwefelwasserstoff führen. Schwefelwasserstoff ist ein farbloses, nach faulen Eiern riechendes Gas, das für Mensch und Tier hochgiftig ist. Zuletzt gab es in Oberbayern und Tirol Vorfälle, bei denen Rinder verendet sind, die im Zusammenhang mit der Zugabe von elementarem Schwefel zur Gülle stehen. Wir empfehlen daher, entsprechende Düngemittel direkt auf die Flächen auszubringen und sie nicht der Gülle zuzusetzen.
Abgabetermin 12. Februar 2024
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versendet im Dezember die Arbeitswertnachweise an alle Unternehmen, deren Beitrag nach dem Arbeitswert berechnet wird.
Wie jedes Jahr werden damit die Arbeitstage der Unternehmer und Mitunternehmer, Ehegatten und unentgeltlich mitarbeitenden Familienangehörigen sowie das Bruttoarbeitsentgelt aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Aushilfen erfragt.
Abgabetermin ist der 12. Februar 2024. Gartenbaubetriebe können unter nachfolgendem Link ihre Meldung online abgeben.
Leistungserhöhungen
Im Rahmen der Pflegereform erhöhen sich zum 1. Januar 2024 das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge für Leistungsempfänger um jeweils fünf Prozent. Ferner werden die Zuschüsse – sogenannte Leistungszuschläge, die Pflegebedürftige in einer vollstationären Pflegeeinrichtung erhalten – prozentual angehoben. Grundlage ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).
Weitere Informationen zu den Anpassungen gibt es unter:
Säumniszuschläge vermeiden
Wie hoch Ihr Vorschussbetrag zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossen-schaft ausfällt, haben wir Ihnen mit dem Beitragsbescheid im Sommer 2023 mitgeteilt.
Beachten Sie bitte, dass dieser spätestens am 15. Januar 2024 auf dem Konto der Berufsgenossenschaft gutgeschrieben sein muss.
Berücksichtigen Sie dabei auch die Banklaufzeiten. Sparen Sie Zeit und Geld mit einer Einzugsermächtigung, denn damit ist die pünktliche Zahlung sichergestellt. Sie müssen sich keine Termine merken, der Weg zur Bank oder die Zeit am Computer entfällt und Sie können sich sicher sein, dass keine Säumniszuschläge anfallen.
Sozialwahl
Wechsel in der Selbstverwaltung
Mit ihrer konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2023 haben die neu gewählte Vertreterversammlung und der neue Vorstand der SVLFG ihre Arbeit aufgenommen.
Das neue Gremium startet nun in die nächste Wahlperiode. Nach der zweiten bundesweiten Wahl – in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte mit Wahlhandlung, in den Gruppen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Friedenswahl – haben die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung ihre Vorsitzenden und den Vorstand gewählt.
Ehrung und Verabschiedung
Gleichzeitig wurden Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Selbst-verwaltung, die ihr Amt nicht fortsetzen, für ihr jahrelanges Engagement verabschiedet. Sie waren maßgeblich an der Entwicklung der SVLFG zum modernen Dienstleister, der für seine Kunden da ist, beteiligt.
Unter den Mitgliedern, die sich nicht mehr zur Wahl stellten, befanden sich auch die bisherigen Vorsitzenden des Vorstandes Walter Heidl und Arnd Spahn.
Mehrwerte für die Versicherten schaffen
Bei der Feierlichkeit bedankte sich Vorstandsvorsitzender Martin Empl bei ihnen und allen Ausgeschiedenen einschließlich der Personen, die in den Renten-, Widerspruchs- und Fachausschüssen mitgewirkt haben, für die Zusammenarbeit und betonte: „Unsere gemeinsame Arbeit war so engagiert und intensiv, dass die Zeit wie im Fluge vergangen ist.
Wir haben es geschafft, innerhalb kürzester Zeit ein bundesweites und spartenübergreifendes ‚Wir-Gefühl‘ im Verbundträger SVLFG zu schaffen. Wir werden den Schwung aus der ablaufenden Legislaturperiode mitnehmen und weiter Mehrwerte für unsere Versicherten der Grünen Branche geschaffen.“
Der scheidende Vorstandsvorsitzende Walter Heidl hielt noch einmal Rückschau zu den Ergebnissen des Bundesträgers während der letzten Wahlperiode und ging auf die Digitalisierungsoffensive, die Aktivitäten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Saisonarbeitskräfte und Wanderarbeiter, aber auch auf die hohen Belastungen des Berufsstandes und die besonderen Angebote der SVLFG zur psychischen Gesundheit ein.
Vorsitzende, Vorstand und Ausschüsse gewählt
Zum Vorsitzenden wählte die Vertreterversammlung Stephan Neumann (Bispingen) aus der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer. Stephan Neu-mann hatte schon in der vorherigen Periode dieses Amt inne.
Zu alternierenden Vorsitzenden wählten die Mitglieder Alexandra Schneider (Bruchköbel) aus der Gruppe der Arbeitgeber und Juliane Vees (Eutingen im Gäu) aus der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte. Juliane Vees gehörte schon in der vorherigen Amtsperiode der Vertreterversammlung an. Gemäß Satzung wechselt der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen zwischen den alternierenden Vorsitzenden zweijährlich, gerechnet vom Zeitpunkt der Konstituierung. Die Vertreterversammlung hat auch die Wahl des Vorstandes durchgeführt. Da aus jeder der drei Gruppen nur eine Vorschlagsliste eingereicht und vom Wahlausschuss der SVLFG als zulässig eingestuft wurde, kam es bei der Vorstandswahl zu einer sogenannten „Friedenswahl“. Weiterhin wurden die Mitglieder der vorbereitenden Ausschüsse sowie der Renten- und Widerspruchsausschüsse und die Vertrauenspersonen für die Sparte Gartenbau gewählt.
Vorstand konstituiert
Nach der Wahl durch die Vertreterversammlung konstituierte sich der Vorstand. Die Mitglieder wählten Martin Empl (Augsburg) aus der Gruppe der Arbeitgeber zum Vorsitzenden. Martin Empl ist schon seit Errichtung des Bundesträgers 2013 im Amt tätig.
Zu alternierenden Vorsitzenden wählten die Vorstandsmitglieder Henner Braach (Netphen) aus der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte, der die Nachfolge von Walter Heidl antritt, und Jörg Heinel (Frankfurt am Main) aus der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer als Nachfolger von Arnd Spahn. Zu den Aufgaben des Vorstands gehört unter anderem, über die Beitragsumlage zur Berufsgenossenschaft zu beschließen, den Haushaltsplan aufzustellen und über Personalmaßnahmen zu entscheiden. Er umfasst 15 Mitglieder, jeweils fünf in jeder Gruppe.
Wahlergebnis festgestellt
Mit Abschluss der konstituierenden Sitzungen stellte der Wahlausschuss der SVLFG unter Vorsitz von Nicole Sadtkowski-Männel das endgültige Wahlergebnis fest. Dabei war auch das Ergänzungsverfahren mit einzu-beziehen, das aufgrund der Wahl von Mitgliedern der Vertreterversammlung in den Vorstand vorgenommen werden musste. Die Sozialwahl 2023 ist damit beendet.
Beschlüsse für 2024 gefasst
Zu ihrer zweiten Sitzung traten die Mitglieder der Vertreterversammlung am 9. November 2023 in Kassel zusammen. Sie befasste sich unter anderem mit zwei ihrer wichtigsten Aufgaben: Feststellung des Haushaltsplans 2024 und Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
Prävention im Fokus
Stephan Neumann, wiedergewählter Vorsitzender der Vertreterversammlung, spricht über seine Ziele und Motive für die neue Amtszeit.
LSV kompakt: Herr Neumann, was motiviert Sie, sich ehrenamtlich zu engagieren?
Stephan Neumann: Zuerst möchte ich mich für das Vertrauen der ehrenamtlichen Mitglieder bedanken. Ich bin als Forstwirtschaftsmeister in einem Betrieb mit über fünfzig Beschäftigten tätig. Als Sicherheitsbeauftragter und BEM-Beauftragter liegt mir die Arbeitssicherheit am Herzen. Da ist der Weg zur SVLFG nicht mehr weit. Nach langjähriger Erfahrung im Vorstand der Selbstverwaltung und sechs Jahren als alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung ist mein Schwerpunkt noch immer die Prävention und die Unfallverhütung. Das gelingt, indem wir Schutzmaßnahmen vermitteln und helfen, diese im Arbeitsalltag zu etablieren. Ich möchte meinen Beitrag dazu leisten.
LSV kompakt: Welche Ziele verfolgt die Präventionsarbeit der SVLFG?
Stephan Neumann: Als Partner im ländlichen Raum verfügen wir über Angebote für junge Menschen, die gesund aufwachsen sollen, Berufstätige, die sicher arbeiten möchten, und ältere Personen, die gesund im Alter leben wollen. Gerade die Präventionsarbeit für Berufstätige ist ungemein vielfältig. Bei meinem Arbeitgeber, dem Klosterkammerforstbetrieb Hannover, wenden wir die Maßnahmen, die von der SVLFG empfohlen werden, wie die Sicherheitsfälltechnik oder den überwiegenden Einsatz des Harvesters in der Holzernte, konsequent in der Praxis an. Die Unfallzahlen zeigen: Es funktioniert. 2023 lag unser Augenmerk auf den Saisonarbeitskräften. In ganz Deutschland führten wir für rund 3.000 Saisonarbeitskräfte Gesundheitstage vor Ort durch. Im September starteten unsere Social-Media- Kanäle auf Facebook und Instagram in Deutsch, Polnisch und Rumänisch für diese Zielgruppe. Über 4,3 Millionen Einblendungen haben wir schon mit den Kanälen erzielt – ein Erfolg.
LSV kompakt: Wie erreichen Sie die jungen Menschen?
Stephan Neumann: Als Hauptpartner fördern wir mit AckerRacker deutschlandweit bis zu 100 Kitas. Das ist ein Bildungsprogramm des Vereins Acker e. V., das Kita-Kinder für den Anbau und den Genuss von Gemüse begeistert. Welchen Bedarf unser Berufsnachwuchs hat, analysierten wir mit einer Studie. Die Ergebnisse fließen in unser Programm „AzubiAktiv – fit for green“ ein.
Aktuell
2024 Präventionszuschüsse
Wir fördern den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellen wir 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Ihr Betrieb soll sicherer werden? Wir unterstützen Sie, zum Beispiel mit unseren Präventionsaktionen. Wenn Ihr Unternehmen bei uns unfallversichert ist und Sie 2022 und 2023 keinen Zuschuss bekommen haben, können Sie teilnehmen*.
Ausnahme: Für Kühlkleidung und UV-Schutzprodukte können Sie für sich und Ihre Mitarbeitenden auch dann einen Antrag stellen, wenn Sie in den Vorjahren einen Zuschuss erhalten haben. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
*) SVLFG-Beschäftigte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Wichtig zu wissen
Welche Produkte gefördert werden und wie hoch die mögliche Förderung ist, entnehmen Sie den Tabellen. Teilnahmeberechtigte Betriebe können pro Aktion je einen Zuschuss beantragen. Die Förderung beträgt höchstens 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages.
Darüber hinaus gelten die in den Tabellen genannten Maximalförderungen. Wir berücksichtigen nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion bei uns eingehen, und bezuschussen keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben. Die Rechnung können Sie per E-Mail, Fax oder über das Versichertenportal „meine SVLFG“ bei uns einreichen. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Terminen zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Unterlagen senden Sie uns bitte per Fax an 0561 785-219127.
Bitte beachten!
Der in der Print-Ausgabe von LSV kompakt 4/2023 genannte Termin ist falsch. Wir entschuldigen uns für den Fehler. Der im folgenden genannte Termin ist korrekt!
1. Aktion: Förderbeginn 1. Februar 2024, 12.00 Uhr
Maximale Förderung | |
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Fang- und Behandlungsstand für Rinder; | 30 %, max. 600 Euro |
Höhensicherungsgerät für Hubarbeitsbühnen | 30 %, max. 250 Euro |
Kommunikations- und Notrufgerät (KUNO) im Forst (Set mit 2 Geräten) | 30 %, max. 400 Euro |
Zugangssystem für Traktoren (GRIFA Softstep) | 30 %, max. 600 Euro |
Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät | 30 %, max. 400 Euro |
2. Aktion: Förderbeginn 1. März 2024, 12.00 Uhr
Maximale Förderung | |
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Kühlkleidung (Westen, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz, UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe) | 50 %, max. 400 Euro |
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- Team Präventionszuschüsse
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0561 785-10479 0561 785-219068
Krankenkasse - Beitrag 2024
Steigende Ausgaben und der Wegfall zusätzlicher Bundesmittel zwingen uns, die Krankenkassenbeiträge anzuheben.
Die Beitragsveränderungen zum 1. Januar 2024 werden durch den Einsatz von Betriebsmitteln begrenzt. Steigende Ausgaben und der Wegfall zusätzlicher Bundesmittel können jedoch nicht vollständig ausgeglichen werden.
Während der Corona-Pandemie mussten Vergütungsverhandlungen mit Leistungserbringern zurückgestellt werden. Dieser „Verhandlungsstau“ wird nun zunehmend aufgelöst und verursacht höhere Leistungsausgaben im kommenden Jahr. Zusätzlich sind höhere Energiekosten und Tarifabschlüsse zu berücksichtigen. Bis 2023 erhielten die gesetzlichen Krankenversicherungen zusätzliche Bundesmittel. Diese entfallen voraussichtlich in 2024 und werden in der allgemeinen Krankenversicherung zu höheren Zusatzbeiträgen führen. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) hingegen kennt keinen Zusatzbeitrag. Insgesamt müssen die Beiträge der LKK zum 1. Januar 2024 für Landwirte um 8,1 Prozent und für freiwillig Versicherte um 14,1 Prozent erhöht werden. Sie bleiben gleichwohl vergleichsweise günstig.
Das gilt für die LKK
Bei der Haushaltsplanung für die LKK für 2024 konnte zunächst erneut berücksichtigt werden, dass die nicht durch Beiträge gedeckten Leistungs-ausgaben der Altenteiler auch im kommenden Jahr grundsätzlich vom Bund getragen werden. Der gesetzlich geregelte Anteil der „Aktiven“ (Unternehmer, mitarbeitende Familienangehörige und freiwillig Versicherte) an den Ausgaben der Altenteiler steigt jedoch im Vorjahresvergleich. Ferner spiegelt sich bei den „Aktiven“ das beschriebene Umfeld unter anderem durch höhere Leistungsausgaben wider. Auch unser Ausbau digitaler Angebote für Sie führt zu höheren Ausgaben. Wesentliche Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2024 hatte schließlich, dass wir im letzten Jahr 42,6 Millionen Euro Bundes-/Betriebsmittel eingesetzt haben, um Ihre Beiträge stabil zu halten. Diese waren daher im vergangenen Jahr nicht kostendeckend. Schon deshalb ist eine Beitragserhöhung ab 2024 leider nicht zu vermeiden.
Unternehmerbeitrag
Neben der allgemeinen Beitragserhöhung ist die Einkommensentwicklung nach der Arbeitseinkommensverordnung Landwirtschaft (AELV) zu berücksichtigen. Sie weist für 2024 durchgängig um bis zu über 12 Prozent höhere Werte aus und führt für fast jedes zweite Mitglied zur Einstufung in eine höhere Beitragsklasse. Mit einer Streckung der Spannen zwischen den Beitragsklassen von bisher 5.600 auf künftig 6.000 Euro wird jedoch in den meisten Fällen eine Erhöhung um mehr als eine Beitragsklasse vermieden. Der „Vergleichsbeitrag der allgemeinen Krankenversicherung“ erhöht sich zum 1. Januar 2024. Nach unverändertem Beitrag in der höchsten Beitragsklasse 20 im vergangenen Jahr muss dieser zu Beginn des kommenden Jahres um 34,94 Euro auf 727,18 Euro monatlich angehoben werden. Er liegt damit aber nach wie vor etwa zehn Prozent unter dem Höchstbeitrag aller anderen ge-setzlichen Krankenkassen.
Freiwillige Versicherung
Die Beitragserhöhung um 14,1 Prozent gilt für die freiwilligen Mitglieder und für Rentenantragsteller. Durch die Beitragsberechnung nach dem letzten Steuerbescheid ist ein Vergleich mit den Beiträgen zur allgemeinen Krankenversicherung einfach. Sie werden sehen, dass die Beiträge der LKK auch 2024 günstig bleiben.
Pflegeversicherung
Der Pflegeversicherungsbeitrag wird als „Zuschlag“ auf den Krankenver-sicherungsbeitrag erhoben und wird sich in 2024 nur leicht erhöhen.
Beitragsrechnungen
Die Beitragsrechnungen werden Anfang Januar 2024 verschickt. Die freiwillig versicherten Arbeitnehmer erhalten voraussichtlich noch im Dezember 2023 ihre Beitragsrechnungen für das kommende Jahr.
Ausblick
Der erneute Einsatz von 29,4 Millionen Euro Betriebsmitteln, um noch stärkere Beitragserhöhungen zu vermeiden, ist eine Hypothek für die Zukunft. Sie fällt mit einer etwa dreiprozentigen Beitragsrelevanz im Vergleich zu den Vorjahren jedoch gering aus.
Die Beiträge für Unternehmer werden im nächsten Jahr letztmalig nach dem „korrigierten Flächenwert“ berechnet. Weil sich das Grundsteuerrecht ändert, ist ab 2025 ein neuer Beitragsmaßstab nötig. Künftig sollen die Beiträge der Unternehmer nach dem Einkommenspotenzial auf Basis betriebswirtschaftlicher Daten, die vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft sowie vom Thünen-Institut bereitgestellt werden, berechnet werden. Nach Überzeugung unserer Selbstverwaltung wird der neue Maßstab zu einer weiteren Beitragsgerechtigkeit führen. Im nächsten Jahr werden wir darüber ausführlich informieren.
Die neuen Beitragstabellen sowie weitere Informationen finden Sie unter:
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- Team Beitrag
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Einnahmen und Ausgaben in 2022
7,50 Milliarden Euro haben wir 2022 für unsere Versicherten aufgewendet.
Berufsgenossenschaft
Der Gesamtaufwand in der Unfallversicherung ist im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 2,26 Prozent gesunken. Den leicht gestiegenen Leistungsaufwendungen stehen deutlich geringere Ausgaben für Vermögens- und sonstige Aufwendungen gegenüber. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten machen einen Anteil am Beitrag von 12,96 Prozent aus. Zur Beitragssenkung für die bundesmittelberechtigten Unternehmer wurden für das Rechnungsjahr 2022 (Hebung in 2023) vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bundesmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Alterskasse
Im Rechnungsjahr 2022 wurden für die Alterssicherung (AdL) und für die Sozialen Maßnahmen zur Strukturverbesserung insgesamt rund 2,82 Milliarden Euro aufgewendet. Der Aufwand war insgesamt rückläufig. Der Beitragsanteil in der AdL lag bei 18,45 Prozent. Der Verwaltungskostenanteil stieg gegenüber dem Jahr 2021 geringfügig und betrug 2,81 Prozent am Gesamtaufwand der AdL.
In der Krankenversicherung lag das Ausgabevolumen mit rund 2,78 Milliarden Euro über dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen rund 2,47 Milliarden Euro auf die Leistungen für Landwirte, Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten hatten einen Anteil an den Gesamtaufwendungen von rund 6,86 Prozent.
Pflegekasse
Die Pflegeversicherung wies ein Ausgabevolumen von rund 882,31 Millionen Euro aus. Hiervon machten rund 847,83 Millionen den Leistungsaufwand aus. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten hatten einen Anteil von 2,83 Prozent an den Gesamtausgaben.
Insgesamt betrug der Anteil der Verwaltungskosten in der SVLFG 5,66 Prozent der Gesamtaufwendungen.
Im Fokus
Gefahr vermeiden – Abstand halten!
Die Familie von Gerhard Weinberg hat ihren Betrieb von Milchvieh auf Weihnachtsbaumkultur umgestellt. Welche Arbeitsschutzmaßnahmen sind ihnen wichtig?
Ihre Milchviehhaltung aufzugeben, war eine der schwersten Entscheidungen, die Familie Weinberg aus Isterberg je treffen musste. Auf ihrem Land hatte es immer Milchvieh gegeben – der Betrieb wurde im Jahr 1600 erstmals urkundlich erwähnt. „Schlimm war die Ungewissheit. Wir wussten nicht, wo es hingehen soll. Doch wir hatten keine Wahl“, erinnert sich Gerhard Weinberg. Der heutige Betriebsinhaber leidet unter einer Rinderhaarallergie.
Wichtigste Regel: Abstand halten!
Heute steht der 51-Jährige mit einem Lachen im Gesicht auf dem Feld. Auf über 35 Hektar Fläche erstreckt sich die Weihnachtsbaumkultur des Betriebs. Jedes Jahr werden 20.000 Bäume gepflanzt. Zur Saison hilft die Familie mit: Gerhards Eltern Minna (76) und Heinrich (78) sowie seine Frau Elisabeth (49). Zudem unterstützen acht Aushilfskräfte aus der Region. „Ich weiß, welche Aufgaben ich ihnen anvertrauen kann“, sagt Gerhard Weinberg. Man kennt sich, nimmt am Leben der anderen teil. Zum Saisonstart führt er trotzdem eine Unterweisung durch, erklärt bei jeder Tätigkeit, worauf es ankommt. Seine wichtigste Regel: Haltet Abstand!
Robuste Bäume pflanzen
95 Prozent der Bäume sind Nordmanntannen. Bei der Auswahl steht die Robustheit an höchster Stelle. Vereinzelt bestellen Wiederverkäufer andere Tannenarten: Blaufichte, Colorado-Tanne, Balsam-Tanne. Zum Schutz vor der Trieblaus kommen im Frühjahr nach Vorschrift dosierte Pflanzenschutzmittel zum Einsatz. Das Gelände ist eingezäunt, so hat der Betrieb Weinberg mit Wild keine Schwierigkeiten.
Gefahren in der Erntezeit
Standardbäume sind zwei, drei Meter hoch. Bäume für Marktplätze sind bis zu acht Meter hoch. Bei der Ernte ist die Gefahr am größten, sich zu verletzen. Gerhard Weinberg hat eine kräftige Stimme, arbeitet mit Handzeichen, prüft vorab, ob alle Abstand halten. Den Portaltraktor mit Kreissäge nutzt der Betriebsinhaber nur persönlich. Bei der Ernte kleinerer Bäume kommen hydraulische Spezialgeräte zum Einsatz. Jeder trägt die passende Persönliche Schutzausrüstung: Helm, Gehörschutz, Handschuhe, Schutzbrille. Nur wer die Fachkunde hat, arbeitet mit der Motorsäge. In die Nutzung der Netzmaschine erfolgt eine Einweisung. „Bei der ersten Anwendung ist es normal, sich zu erschrecken, wenn der Baum eingezogen wird. Wir passen auf, dass niemand mit Händen oder Kleidungsstücken in die Maschine gerät“, erklärt Gerhard Weinberg.
Schalter auf Null stellen
Die Kunden holen die Bäume am Hof ab. Hier herrscht besondere Auf-merksamkeit. „Die Sicherheitsklappe der Weihnachtsbaum-Anspitzmaschine hochzuhalten, um zu schauen, ob sich die Messer drehen, ist verführerisch. Diese sind aber sehr scharf“, betont Gerhard Weinberg. Der Baum wird zylindrisch auf acht Zentimeter angespitzt. Die Maschine bewegt sich, solange der Fuß auf dem Pedal ist. „Ist der Verkauf im Gange, ist für Fragen oder Nachschauen keine Zeit. Groß ist die Gefahr, wenn es ruhiger wird. Dann werden die Menschen unvorsichtig.“ Daher wird der Schalter der Maschine bei Nichtbenutzen ausnahmslos auf null gestellt. Der Fokus liegt außerdem auch hier darauf: Abstand halten.
Reha-Management: Arbeitsunfall – was nun?
Unser Reha-Management steuert die Rehabilitation Schwerverletzter.
Auch Unfälle, die sich während der ehrenamtlichen Arbeit ereignen, sind unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitsunfälle, die von der Berufsgenossenschaft (BG) entschädigt werden. Christine Singer zog sich bei einer solchen Tätigkeit einen komplizierten Beinbruch zu. Monatelang war sie daraufhin in der BG-Unfallklinik Murnau in Behandlung. Menschen wie ihr, die nach einem Arbeits- oder Wegeunfall lange arbeitsunfähig sind oder bei denen die Wiedereingliederung stockt, hilft unser Reha-Management.
Reha- und Teilhabeplanung
Unsere Reha-Managerinnen und -Manager steuern und überwachen die Rehabilitation und unterstützen die Versicherten in ihrem medizinischen, beruflichen und sozialen Umfeld. „Die Betroffenen sollen nach der Reha wieder am sozialen Leben teilhaben, ihren Alltag bewältigen und ihren Beruf möglichst wieder ausüben können“, erklärt Reha-Manager Thomas Weiß. Damit das gelingt, gibt es die Reha- und Teilhabeplanung, an der Verletzte, Mediziner und unser Reha-Management mitwirken. Zusammen bilden sie ein Team. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass mich jemand so intensiv un-terstützt wie Thomas Weiß. Ich hatte immer das Gefühl, er macht für mich immer das, was maximal möglich ist“, so Christine Singer.
Selbstverantwortlich entscheiden
Das Team erarbeitet im Rahmen der Reha-Planung gemeinsam, wie die Rehabilitation ablaufen soll. Dabei werden die Ziele und Wünsche der Verletzten berücksichtigt. Die Vereinbarungen und die erforderlichen Hilfsmittel werden im Reha- und Teilhabeplan festgehalten. Das Vorgehen schafft Transparenz und reduziert den bürokratischen Aufwand. Christine Singer ist die Erleichterung über diese Entbürokratisierung anzumerken. „Ich konnte meine ganze Energie dafür aufwenden, gesund zu werden.“ Viel Sicherheit gab ihr die Anwesenheit von Thomas Weiß bei den Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten. „Er wollte genau wissen, wie die Heilung verläuft. Zusammen mit den Ärzten hat er dafür gesorgt, dass ich immer die richtigen Anwendungen und Verordnungen bekommen habe. Das war so eine Ent-lastung für mich. Oft hat er nachgefragt, was ich zum Gesundwerden brauche, und er hat mir erklärt, was mir zusteht. Vieles habe ich nicht gewusst.“ Die Hilfsmittel für Zuhause, ein Rollstuhl und ein Badewannenbrett, waren schon da, als Singer aus der Klinik entlassen wurde.
Erst stationär, dann ambulant
Auf die stationäre folgte eine ambulante Reha. Stundenlang trainierte sie dort täglich. Selbst zur Reha-Einrichtung fahren konnte Christine Singer nicht. Um die Therapien wahrnehmen zu können, verordnete ihr der Arzt einen Transportschein. „Manchmal hatte niemand Zeit, um mich zu fahren. Dann konnte ich ein Taxi rufen“, so Singer.
Auch Monate nach dem Unfall ist ihr Bein noch nicht voll belastbar ist. Sie trainiert ausdauernd weiter. „Ich will wieder mit Arbeitsschuhen in den Stall gehen können“, wünscht sich Christine Singer.
Weitere Informationen zum Reha-Management finden Sie unter:
Sicherheit
Sicher für Mensch und Tier
Wenn Tiere ausbrechen, muss der Mensch besonnen reagieren. Mit unseren Tipps verhindern Sie gefährliche Situationen bei der Weidehaltung.
Unfälle auf der Weide ereignen sich oft dann, wenn besondere Arbeiten nahe der Herde durchgeführt werden oder gar wenn Tiere ausbrechen und wieder eingefangen werden müssen. Das kann zum Beispiel der Wechsel des Wasserfasses oder die Reparatur am Weidezaun sein. In diesen Situationen haben Mensch und Tier ein hohes Stresslevel. In solchen Fällen ist es wichtig, planvoll, umsichtig und der Situation angemessen zu handeln.
Fragen vor dem Weidezaunbau klären
- In welchem Risikobereich liegt meine Weide? (Risikobereiche 1-3, Eintei-lung anhand örtlicher Gefährdungspotentiale)
- Wie lange soll die Fläche beweidet werden (langfristig, kurzfristig)?
- Soll die gesamte Weide als Einheit genutzt oder mit Zwischenzäunen unterteilt werden?
- Welche Tierart, Rasse, Geschlecht und Altersstufe soll dort (vorrangig) gehalten werden?
- Wie wird die Wasserversorgung sichergestellt?
- Wie muss der Eingang gestaltet sein?
- Soll der Weidezaun Strom führen?
- Welche ausgrenzende Wirkung muss der Außenzaun besitzen (Eindringen beispielsweise von Hunden, Wildschweinen, Wölfen verhindern)?
Einzäunung vor der Saison planen
Um die Gefahr eines Ausbruchs zu minimieren, sollte dem Zaunbau bereits vor der Weidesaison Beachtung geschenkt werden. Dazu sollte jede Tierhalterin und jeder Tierhalter in der Planungsphase eines neuen Weidezaunes wichtige Fragen klären, siehe Kasten. Zuerst ist zu beurteilen, welche Entfernung die Weide von besonderen Gefahrenquellen hat. Zum Risikobereich 3 zählt eine Weide in unmittelbarer Nähe zur Straße oder zu einer Bahnlinie. Eingänge sind sensible Bereiche im Weidezaun und müssen genauso hütesicher sein wie der Zaun. Hier ist zu überlegen, wie oft der Eingang für Tiere genutzt wird, muss er für Fahrzeuge passierbar sein oder hat er eine Schleusenfunktion? Die Beantwortung aller Leitfragen erleichtert die Planung einer sicheren Einzäunung und hilft, die Anforderungen im Vorfeld zu bestimmen. Denn nicht jede Weide, auf der Tiere gehalten werden, muss einer Festung gleichen. Gleichzeitig hilft es dabei, die Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Blick zu verlieren.
Weidetagebuch nicht vergessen
Neben der richtigen Auswahl des Weidezaunes und dessen korrekter Errichtung ist die tägliche Kontrolle des Zauns ein wesentlicher Sicherheitsbestandteil. Dazu zählt die Sichtprüfung des Zauns auf Beschädigungen. Bei stromführenden Zäunen wird die Hütespannung gemessen. Die Ergebnisse der Zaunkontrolle, inklusive Messwert, sind täglich in einem Weidetagebuch zu dokumentieren. Zusätzlich empfiehlt es sich, zu vermerken, ob Futter und Wasser ausreichen. Das Weidetagebuch ist neben rechtlichen Anforderungen, wie zum Beispiel der Düngeverordnung oder von Förderprogrammen, ein wichtiges Hilfsmittel im Falle eines Falles. In vergangenen Schadensfällen wurden die Tagebücher durch den Sachversicherer (Tierhalterhaftpflichtversicherung) eingefordert und konnten, sofern ordnungsgemäß vorhanden, für eine Entlastung des Tierhalters sorgen.
DENKEN SIE AUCH AN DIE SICHERUNG DES STALLES
Bedenken Sie auch die Möglichkeit von Ausbrüchen aus dem Stall! Sind alle Türen und Tore bzw. deren Verschlüsse so gestaltet, dass sie nicht selbstständig von den Tieren geöffnet werden können?
Wenn es doch passiert
Sollte es trotz aller Vorbeugung einmal passieren, dass Weidetiere aus-brechen, sollten Sie auch auf diesen Fall vorbereitet sein. Besprechen Sie dieses Szenario im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung mit Mitar-beitenden und Familienmitgliedern. Definieren Sie genau, welche Maß-nahmen in solchen Fällen eingeleitet und welche Personen umgehend informiert werden müssen. Zudem müssen Hilfsmittel wie Treibehilfen, Panels, Flatterband, Halfter und Stricke oder ein Treibewagen vorhanden und griffbereit sein. Ruhiges und tierverständiges Verhalten ist in diesen Situationen besonders wichtig.
Technik hat Vorrang
Wir berichten über einen Arbeitsunfall, der die ganze Dramatik der Nicht-beachtung von Sicherheitsregeln aufzeigt. „Günstige“ Dienstleister können unsere „Profiempfehlung“ ad absurdum führen.
in „günstiger“ Forstunternehmer fällte im Auftragsgeschäft in Alleinarbeit abgängige Fichten. Dabei blieben einige Bäume an anderen hängen. Trotzdem wurde weiter gefällt und aufgearbeitet. Während der Astung eines gefällten Baumes fiel ein hängengebliebener Baum zu Boden und klemmte den darunter arbeitenden Unternehmer ein. Am Abend suchten ihn seine Angehörigen und fanden ihn dort leblos. Derartige tragische Unfälle sind leider kein Einzelfall und verdeutlichen die Gefahren im Schadholz. Gleich mehrere Fehler waren unfallursächlich: Hängengebliebene Bäume müssen umgehend zu Fall gebracht und es darf darunter nicht weitergearbeitet werden. Hierzu fehlten die notwendigen Werkzeuge. Durch fachunkundige Arbeitsweise kam es zum Aufhängen von mehreren Bäumen. Sie waren einfach umgeschnitten worden und fielen wegen fehlender Bruchleistenführung mehr oder weniger regellos. Außerdem fehlte eine weitere Person vor Ort für sofortige Hilfsmaßnahmen wie ein Freischneiden des Eingeklemmten. Am Anfang dieser unfallbegünstigenden Faktoren stand die Auftragsvergabe durch den Waldeigentümer an das Ein-Mann-Forstunternehmen. Der Auftraggeber hat hier eine Mitverantwortung. Er muss sich davon überzeugen, dass der Dienstleister die notwendige Fachkunde besitzt bevor er den Auftrag vergibt.
Sicherheitsregeln auf einen Blick
- Eigenanteil an Motorsägenarbeiten reduzieren
- Keine Alleinarbeit bei Motorsägenarbeit, mindestens zu zweit sein
- Persönliche Schutzausrüstung für Forstarbeiten konsequent tragen
- Fachkundiger Umgang mit der Motorsäge – die Schnitte müssen „sitzen“
- Baumbeurteilung
- strukturierter Fällungsablauf
- Kontrolle über den Baum bis zum Schluss durch Sicherheitsfälltechnik
- Werkzeug und Ausrüstung für das Zufallbringen des Baumes – mindestens Keile, besser technischer Fällkeil sowie Seilwinde für das Abziehen von Hängern Kein Schlagkeilen von abgestorbenen Bäumen
Weitere Informationen
Wir halten eine breite Palette an Informationen zum sicheren Arbeiten im Forst bereit, die Sie kostenlos per Post oder als Download unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen beziehen können. Nützliche Checklisten finden Sie unter www.svlfg.de/forst
Broschüre B47 Baumbeurteilung
Wenn am Baum mit der Motorsäge gearbeitet wird, muss der Baum „gelesen“ werden, bevor überhaupt mit dem Schneiden begonnen wird.
Broschüre B50 Sicherer Fällungsablauf
Ein sicherer strukturierter Fällungsablauf ist ein weiteres Markenzeichen einer fachkundigen motormanuellen Baumfällung.
App "Stockfibel to go"
Mit der neuen App "Stockfibel to go" haben Sie die Handlungshilfe zur Stockbeurteilung jederzeit zur Hand. Damit können Sie die Fachkunde bei der motormanuellen Fällung beurteilen.
Tipp: Die App "Stockfibel to go" können Sie im App Store oder Google Play Store unter dem Suchbegriff „Stockfibel“ kostenlos herunterladen.
Seminare für Sicherheit, Gesundheit und Teilhabe 2024 - Jetzt anmelden!
Für Teilnehmende aus Mitgliedsbetrieben der SVLFG sind die Seminare kostenfrei. Die Kosten trägt die SVLFG. Unter www.svlfg. de/kurse-seminare finden Sie alle Seminarangebote. Sie können sich direkt online anmelden.
Sicher und gesund arbeiten in Biogasanlagen
Das Seminar richtet sich an Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte. Die Teilnehmenden lernen, wie sie Unfall- und Gesundheitsgefahren in Biogasanlagen erkennen und Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz umsetzen.
Termin/Ort:
04. – 05.06.2024 in Barleben
Sicher und gesund arbeiten in der Werkstatt
Das Seminar richtet sich an Sicherheits-beauftragte und Beschäftigte. Die Teilnehmenden lernen, wie sie Gefahrenquellen bei Arbeiten in der Werkstatt erkennen und Maßnahmen ableiten und umsetzen.
Termin/Ort:
23. – 25.04.2024 in Nienburg (Weser)
12. – 14.11.2024 in Kirchheim unter Teck
Dem Rücken den Rücken stärken
Grundkurs:
Die Teilnehmenden erlangen Grundwissen und bekommen Werkzeuge an die Hand, um als Multiplikator zum Thema Rückengesundheit bei der Arbeit im Betrieb zu agieren. Wie sie konkret vorgehen, wird praktisch geübt.
Termin/Ort:
06. – 08.02.2024 in Witzenhausen
29. – 31.10.2024 in Witzenhausen
Aus dem Unfallgeschehen
1. Ein landwirtschaftlicher Unternehmer fällte mit seinem Bruder vom Borkenkäfer befallene Bäume im eigenen Wald. Nach dem Fällschnitt an einer Fichte mit einem Brusthöhendurchmesser von circa 35 cm fiel diese nicht in die geplante Richtung, sondern zwischen zwei Bäume und verklemmte sich dort. Als der Unternehmer den eingeklemmten Baum mit einem Trennschnitt lösen wollte, schlug der unter Spannung stehende Stamm zurück und traf ihn an der Brust. Der Verunglückte erlitt schwerste Verletzungen am Oberkörper und verstarb noch am Unfallort.
Unfallursache:
Bei der Fällung wurde keine fachkundige Schnittanlage durchgeführt. Der Baum fiel dadurch unkontrolliert in eine andere Richtung und verklemmte sich. Beim Einschneiden wurde nicht erkannt, dass der gefällte Baum unter Spannung stand. Der Unfall wurde letztendlich durch offensichtliche Fachkundemängel bei der Arbeitsausführung verursacht.
2. Bei Reparaturarbeiten im Milchviehlaufstall wurde der Altenteiler von dem in der Herde mitlaufenden Zuchtbullen angegriffen und dabei tödlich verletzt.
Unfallursache:
Der Altenteiler hätte bei einem frei laufenden Bullen den Stall keinesfalls alleine betreten dürfen. Lebensrettend wäre es gewesen, den Bullen vor den Arbeiten zu separieren oder zu fixieren. Gemäß Unfallverhütungsvorschrift ist ein Zuchtbulle im Milchviehstall separat in geeigneten Buchten mit Fixiermöglichkeit zu halten. Die Übergangsfrist für die Nachrüstung separater Deckbullenbuchten endet zum 1. April 2024. Alternativ kann durch künstliche Besamung auf den Natursprung verzichtet werden.
3. Der Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebes brach bei Dacharbeiten auf einer Maschinenhalle durch eine Faserzementplatte. Er stürzte fünf Meter tief auf den Hallenboden und zog sich dadurch zahlreiche Brüche an den Beinen und Armen sowie am Becken zu. Der Verunglückte überlebte den Unfall, war danach aber über ein Jahr arbeitsunfähig.
Unfallursache:
Dacheindeckungen mit Faserzementplatten sind nicht durchbruchsicher. Es hätten lastverteilende Beläge vor dem Betreten ausgelegt werden müssen.
4. Bei Baumpflegearbeiten aus einer Hubarbeitsbühne heraus schnitt sich der Mitarbeiter eines Baumpflegeunternehmens mit der Akkumotorsäge in den linken Arm. Er hatte dabei den Ast mit der linken Hand festgehalten und betätigte die Top-Handle-Säge mit der anderen Hand. Der Verunglückte erlitt schwere Schnittverletzungen und fiel dadurch für vier Monate im Betrieb aus. Positiv zu erwähnen ist, dass sein Kollege umgehend und in vorbildlicher Weise Erste Hilfe leistete und die Rettungskette einleitete.
Unfallursache:
Bei Arbeiten mit der Motorsäge ist diese immer mit beiden Händen fest-zuhalten. Dies hat der Mitarbeiter missachtet und hatte nur eine Hand an der Motorsäge.
Gesundheit
Pack´s leichter an
Diesmal stellen wir Stehhilfen sowie Anti-Ermüdungs- und Heizmatten vor.
Lange stehen ohne Schmerzen – das geht, dank Stehhilfen und Anti-Ermüdungsmatten. Elisabeth Riedl hat beide Arbeitshilfen beim Gesundheitstag des Baubetriebshofes der Stadt Rosenheim in Bayern ausprobiert. Die Auszubildende möchte von Anfang an gesund arbeiten. Sie weiß: Langes Stehen belastet den Stütz- und Bewegungsapparat, die Beinvenen und das Kreislaufsystem. Fehlhaltungen sowie Muskelverspan-nungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen sind die Folge.
Stütze und Entlastung für den Körper
Unsere Präventionsfachleute empfehlen neben viel Bewegung und Ausgleichssport Anti-Ermüdungsmatten und Stehhilfen bei der Arbeit. Stehhocker, Stehstühle und Stehsitze stützen den Körper und fangen rund 60 Prozent des Körpergewichts ab. Das entlastet Rücken, Beine und Füße. „Der Stehhocker war richtig bequem. Ich kann mir gut vorstellen, dass mir längeres Stehen beim Pikieren oder an der Werkbank damit leichter fällt“, sagt Riedl nach dem Test.
Unsere Kauftipps: Achten Sie auf eine höhenverstellbare Sitzfläche. Die Stehhilfe soll einfach in der Handhabung sein und Einstellmöglichkeiten im Sitzen bieten. Der Sitz muss 15 bis 60 Grad neigbar sein. Ein rutschhemmender Standfuß sorgt für Sicherheit auf nassen, glatten Böden. Der Fachhandel berät, welches Modell sich für Ihren Arbeitsplatz eignet.
Entlastung für die Gelenke
Das Stehen und Arbeiten auf den weichen Anti-Ermüdungsmatten war für Riedl sofort erholsam. „Sehr angenehm! Meine Gelenke werden durch die Matte entlastet und die Füße bleiben beim Arbeiten in der Topfhalle schön warm“, so das Urteil der Auszubildenden
Wohlig warm am Arbeitsplatz
Angenehm warme Arbeitsplätze verhindern das Auskühlen und reduzieren so krankheitsbedingte Fehlzeiten. In kalten Räumen können Infrarot-Wärmematten schnell für angenehm beheizte Arbeitsplätze sorgen. Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Matte für den Einsatzort geeignet ist. Beachten Sie hierzu die Herstellerangaben. Die Matte muss die Arbeitstemperatur nach der Arbeitsstättenverordnung erbringen. Das erreichen bereits Modelle mit 200 Watt Leistung.
Familie und Betrieb am Limit
Gibt es im Betrieb wirtschaftliche Probleme und kommt es zu seelischen Belastungen, kann sich die SVLFG an Beratungskosten beteiligen. Lesen Sie, warum wir uns auch um solche Dinge kümmern.
Wer wirtschaftlich kämpfen muss und durch weitere verschiedene Schwierigkeiten in Familie und Betrieb seelisch belastet ist, steht hochgradig unter Stress. Das ist klar. Die Familie und eventuelle Mitarbeitende im Betrieb leiden in einer solchen Situation und es kann zu seelischen sowie körperlichen Gesundheitsgefahren kommen. Auch die Gefahr zu verunglücken kann steigen. Sozioökonomische Beratung und Mediation kann ein Ausweg sein. Sozioökonomie beschäftigt sich, sehr kurz gesagt, mit wirtschaftlichem Handeln in seinem sozialen Zusammenhang. Die SVLFG hat im Jahr 2020 ein Pilotprojekt in Bayern und 2021 in Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Bauernverband und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestartet. Nun liegen erste Ergebnisse vor.
Wie wirkt sich die Beratung auf die Gesundheit aus?
Die erste Evaluation der sozioökonomischen Beratung (durchgeführt vom Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation, IQPR) hat ergeben, dass die Teilnehmenden teils hochbelastet sind, teilweise sogar mit therapeutischem Bedarf. Es bestanden sehr komplexe Beratungssituationen. Viele schlafen sehr schlecht, grübeln viel und können sich schlecht konzentrieren. Vier von fünf Teilnehmenden hatten Anzeichen, die auf eine Depression hinweisen könnten. Das sind Situationen, die eine Sozialversicherung sehr wohl interessieren, da die Gesundheit gefährdet ist und die Gefahr einen Unfall zu erleiden steigt.
Ziele und Wirkung
Ziel ist, die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern und vor allem das Risiko Erwerbsminderung zu senken. Die Evaluation hat bisher ergeben, dass die Beratung darauf tatsächlich eine sehr vielversprechende Wirkung hat und eine hohe Akzeptanz besitzt. 55 Prozent der Teilnehmenden haben nach Ende dieser Beratung weitere Angebote und Beratungen, teils auf eigene Kosten, in Anspruch genommen. Die Beratung und Mediation wirkt also als „Türöffner“. Wir tragen nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzung die Kosten für bis zu zehn Stunden der sozioökonomischen Beratung und Mediation durch entsprechend qualifizierte Anbieter. Weitere Stunden finanzieren die Betriebe selbst weiter. Eine rein wirtschaftliche Beratung mit dem Ziel der Gewinnsteigerung kann nicht gefördert werden. Vielmehr wird ein ganzheitlicher Lösungsansatz für Familie, Gesundheit und Betrieb entwickelt.
Hier fördern wir Beratungen
Kooperationsverträge haben wir bereits in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geschlossen. In Planung sind die entsprechenden Verträge in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Derzeit ist in allen Bundesländern die Möglichkeit der sozioökonomischen Beratung gegeben. Eventuell entstehende Kosten sind mit den Ansprechpartnern vor Ort zu klären.
Teilnehmerstimme
"Ohne die Beratung hätte ich gar nicht gewusst, wo ich anfangen könnte, aus dem Dilemma zu kommen. Ich war in einer Art Starre, Gelähmtheit und hatte kaum Kraft, etwas an meiner Situation zu ändern. Jetzt habe ich das Gefühl, wieder das Steuer in der Hand zu haben und sehe verschiedene Lösungsstrategien. Knoten um Knoten lösen sich auf. Es gibt noch viel zu tun und es wird auch noch einiges an Kraft und Geduld brauchen, bis sich alle Punkte beruhigt haben. Viele Themen haben klare Formen angenommen. Es gibt Ziele und das gibt mir Kraft. Toll, dass es diese kompetente Beratung gibt, die auch Einblick und Verständnis für die Herausforderungen in der Landwirtschaft und Großfamilie hat! Sowas gibt es nirgendwo!“
Digitale Services mitgestalten
Wir suchen Sie!
Wir wollen unseren Versicherten passgenaue digitale Angebote unterbreiten. Doch worauf kommt es an? Wie Sie sich einbringen können, erklären der Vorstandsvorsitzende und die Gesamtprojektleiterin der SVLFG.
Martina Opfermann-Kersten: Herr Empl, wie wichtig sind digitale Themen für den ländlichen Raum?
Martin Empl: Für uns auf dem Land spielt Digitalisierung eine wichtige Rolle. Nehmen wir die ärztliche Versorgung. In der Stadt gibt es an jeder Ecke einen Facharzt. Das ist auf dem Land nicht der Fall. Wir haben oft weite Wege. Die Videosprechstunde, das elektronische Rezept oder auch das Gesundheitsangebot als App sind wichtige Neuerungen für uns alle.
Martina Opfermann-Kersten: Frau Botte, Sie verantworten als Gesamtprojektleiterin die Digitalisierung in der SVLFG. Was ist dabei die größte Herausforderung?
Corinna Botte: Wir tun unser Bestes, um unsere digitalen Services so komfortabel und praktisch wie möglich zu gestalten. Aber wir kennen alle das Sprichwort „Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht“. Damit uns das nicht passiert, möchten wir frühzeitig mit den Versichertengruppen ins Gespräch kommen. Wir brauchen Menschen, die unsere digitalen Angebote von der Idee bis zur Fertigstellung mit uns gestalten. Wir suchen Versicherte in verschiedenen Lebensphasen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, die uns sagen, wie und wobei ihnen die digitalen Services der SVLFG helfen können.
Martin Empl: Entscheidend ist, dass die Angebote echte Mehrwerte bringen. Ich hoffe, dass viele Berufskolleginnen und -kollegen das Angebot annehmen und aktiv mitgestalten.
Martina Opfermann-Kersten: Wen genau suchen wir?
Corinna Botte: Es können alle mitmachen, die gerne Ideen in die Gestaltung digitaler Angebote einbringen. Uns interessiert, welche Informationen zum Beispiel pflegende Angehörige, Frauen oder Jungunternehmerinnen und -unternehmer suchen und nur schwer finden, vielleicht weil niemand sie hinter dieser Bezeichnung vermutet. Es sind oft Kleinigkeiten, die den Alltag einfacher machen. Gestalten Sie mit uns die digitale Zukunft der SVLFG!
NUTZEN SIE DIE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE (EPA)?
Ab 14.12.2023 steht allen Android-Nutzerinnen und -Nutzern eine aktualisierte ePA-App im Google Play Store zur Verfügung.
Hier finden Sie alle Informationen dazu online unter: https://www.svlfg.de/elektronische-patientenakte
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