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Informationen für Gutachter der landwirtschaftlichen Alterskasse

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) hat über Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung und über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu entscheiden. 

Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags im Entscheidungsprozess über Anträge auf Geldleistungen, z. B. auf Erwerbsminderungsrente und Leistungen zur Teilhabe benötigt die LAK regelmäßig kompetenten sozialmedizinischen Sachverstand. Für die Erstellung von ärztlichen Gutachten werden in der Regel niedergelassene Ärzte für eine körperliche Begutachtung beauftragt.

Hier finden Sie die wesentlichen Informationen. Wo finde ich Vordrucke für die Begutachtung? Was gilt es zu beachten? Diese und weitere Fragen werden wir nachfolgend beantworten.

Begutachtung