Informationen für Gutachter der landwirtschaftlichen Alterskasse
Zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags im Entscheidungsprozess über Anträge auf Geldleistungen, z. B. auf Erwerbsminderungsrente und Leistungen zur Teilhabe benötigt die LAK regelmäßig kompetenten sozialmedizinischen Sachverstand. Für die Erstellung von ärztlichen Gutachten werden in der Regel niedergelassene Ärzte für eine körperliche Begutachtung beauftragt.
Hier finden Sie die wesentlichen Informationen. Wo finde ich Vordrucke für die Begutachtung? Was gilt es zu beachten? Diese und weitere Fragen werden wir nachfolgend beantworten.
Begutachtung
Für einen Anspruch auf Rente muss der Versicherte bei verschiedenen Rentenarten erwerbsgemindert sein. Erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes - mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (volle Erwerbsminderung) - mindestens 6 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein (teilweise Erwerbsminderung).
Medizinische Rehabilitationsleistungen der LAK sind angezeigt, wenn eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung vorliegt und durch die Rehabilitationsleistung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich (d. h. mit überwiegender Wahrscheinlichkeit) abgewendet bzw. eine wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bewirkt werden kann.
Ansprüche auf Leistungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation sind eng mit dem Teilhabekonzept der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) verbunden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Bitte entnehmen Sie weitere Informationen aus der „Bekanntmachung und Interessenbekundung Gutachten LAK“ und senden uns diese ausgefüllt zu. Das eingestellte Formular ist (elektronisch / online) ausfüllbar und kann als Anlage per Mail oder ausgedruckt per Post übersandt werden. Gerne können Sie sich auch telefonisch mit unserer Gutachterstelle in Verbindung setzen: