GesundheitsID: Ihre digitale Identität für Online-Anwendungen
Mithilfe der GesundheitsID können Sie sicher und einfach die ePA-App der SVLFG sowie andere digitale Anwendungen z.B. E-Rezept-App nutzen. Die SVLFG stellt Ihnen ab dem 14.12.2023 auf Ihren Wunsch eine GesundheitsID zur Verfügung. Die Verwendung bzw. das Einrichten einer GesundheitsID ist für Sie freiwillig.
Was ist eine GesundheitsID und wofür wird sie benötigt?
Die GesundheitsID ist eine Möglichkeit, sich online in verschiedenen Gesundheitsanwendungen zu identifizieren. Jeder Versicherte kann eine individuelle GesundheitsID bekommen, um auf digitale Anwendungen, wie zum Beispiel der ePA-App der SVLFG oder dem E-Rezept zugreifen zu können.
So erstellen Sie Ihre GesundheitsID
Zuerst beantragen Sie bei der SVLFG eine GesundheitsID über die ePA-App.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich identifizieren können, zum Beispiel mit Ihrem Personalausweis mit Online-Funktion (eID), Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) plus PIN oder durch eine Identifizierung in Ihrer SVLFG-Geschäftsstelle (Aktivierungscode).
Eine detaillierte Schritt für Schritt Anleitung haben wir Ihnen in Form einer downloadbaren Datei zusammengestellt:
Ja, Sie erhalten nur eine GesundheitsID. Um jedoch den Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsinformationen zu gewährleisten und den Zugang darauf ausschließlich Ihnen zu ermöglichen, wird für jedes Ihrer mobilen Geräte ein individueller 6-stelliger Code für die GesundheitsID erstellt. Bei der Inbetriebnahme eines neuen Gerätes oder beim Wechsel Ihres aktuellen Gerätes ist die Vergabe eines neuen Codes erforderlich.
Mit einer digitalen Identität, die Sie bei der SVLFG beantragen können, gestalten sich viele Dinge einfacher als mit der herkömmlichen eGK (elektronischen Gesundheitskarte)
Einige Vorteile sind:
- Sie müssen sich nur einmal registrieren, um eine GesundheitsID zu erhalten
- In Zukunft können Sie die GesundheitsID als Nachweis Ihres Versichertenstatus anstelle der eGK nutzen (ab 2026)
- Komplizierte Anmeldeverfahren bei digitalen Anwendungen entfallen. Sie können sich beispielweise mit der GesundheitsID sowohl bei der ePA-App der SVLFG als auch bei der E-Rezept-App anmelden.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) hat beschlossen, ab dem 31. Dezember 2023 die Verwendung der alternativen Versichertenidentität (al.vi.) zu beenden.
Wenn Sie derzeit al.vi. nutzen, müssen Sie zukünftig z.B. Ihre NFC-fähige eGK und PIN verwenden, um auf die ePA-App der SVLFG zugreifen zu können.
Alternativ stehen Ihnen zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Authentisierung via Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- App-Code und Gerätebindung