Gehörschutz - Damit Lärm nicht krank macht
Arbeitsgeräte, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, sind meistens sehr laut. Strom- oder akkubetriebene Geräte sind wesentlich leiser und schützen so den Gehörsinn am besten.
Wer mit benzinbetriebenen Geräten, zum Beispiel Heckenscheren oder Laubbläsern, arbeitet, ist häufig stundenlang einer Geräuschkulisse ausgesetzt. Diese wird auch ohne Lärmspitzen zu einem gesundheitlichen Problem, wenn sie den ganzen Tag über aufs Gehör einwirkt. Lang anhaltender Lärm ab etwa 65 dB(A) kann zum Beispiel Lärmstress und Spannungszustände verursachen. Wer häufig in Bereichen mit Schallpegeln ab 85 dB(A) arbeitet, riskiert eine Lärmschwerhörigkeit oder gar eine Lärmtaubheit. Beide Krankheiten sind unheilbar.
Arbeitgeber in der Verantwortung
Bei Arbeiten ab einer Lautstärke von 80 dB(A) muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Gehörschutz bereitstellen. Ab 85 dB(A) ist dieser verbindlich zu tragen und der Arbeitsplatz als Lärmarbeitsplatz auszuweisen.
Wer Geräte ab 80dB(A) bedient, hat Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Bei einer Schallbelastung ab 85 dB(A) ist die Teilnahme an der Vorsorge verpflichtend.
Welcher Gehörschutz ist der Richtige?
Die verschiedenen Gehörschutzmittel auf dem Markt dämmen unterschiedlich stark. Ob sich eher ein Kapselgehörschutz eignet, Stöpsel oder die komfortablen Otoplastiken, darüber entscheidet der Einsatzzweck. Zum Beispiel können durch Gehörschutzkapseln Schalldämmwerte (SNR) bis zu 35 dB(A) erreicht werden. Die SNR-Angaben der Hersteller geben Auskunft darüber, wie gut der gewählte Gehörschutz dämmt. Diese Angabe gilt jedoch nur für neue Gehörschutzmittel. Sobald die Dämmwirkung nachlässt, ist es Zeit, den Gehörschutz zu erneuern.
Ein weiteres Entscheidungskriterium ist das individuelle Trageempfinden. Je komfortabler der Gehörschutz ist, desto höher ist die Trageakzeptanz. Wer bei der Arbeit viel kommunizieren muss, für den ist der aktive Gehörschutz eine gute Wahl. Er lässt die Sprache ungehindert durch und schließt Lärm aus. Gehörgeschädigte Personen sollten Hörgeräte mit einer ICP-Funktion verwenden, die den aktiven Gehörschutz mit der Hörgerätefunktion koppelt. Aktiver Gehörschutz mit Funkverbindung ermöglicht eine Verständigung mit Kolleginnen oder Kollegen über weitere Entfernung hinweg.