Sicher arbeiten im GaLaBau
Die vielfältigen Tätigkeiten im GaLaBau bringen ein erhöhtes Risiko für Unfallgefahren und arbeitsbedingte Erkrankungen mit sich. Hier erhalten Sie Tipps und Hinweise zum sicheren Arbeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.
Mit Fachkunde und der richtigen PSA
Sicheres Arbeiten ist Teamsache
Kaum eine grüne Sparte ist derartig vielfältig wie der Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Dies setzt bei Unternehmern und Unternehmerinnen sowie Beschäftigten ein hohes Maß an Fertigkeiten und Kenntnissen voraus.
Themen im Überblick
Persönliche Schutzausrüstung
Im Garten- und Landschaftsbau ist je nach Art der Tätigkeit ein geeigneter Körperschutz zu tragen. Angaben dazu finden Sie in der Bedienungsanleitung des Maschinenherstellers, in den Unfallverhütungsvorschriften und in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat geeignete persönliche Körperschutzmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Schutz vor UV-Strahlung
Die Arbeiten im GaLaBau werden überwiegend unter freiem Himmel ausgeübt. Die Einwirkung von Sonnenstrahlen auf den menschlichen Körper ist nicht grundsätzlich schädlich. In begrenztem Maß ist sie für uns lebensnotwendig, beispielsweise um das für den Knochenaufbau wichtige Vitamin D herzustellen. Zuviel Sonneneinstrahlung allerdings schädigt.
Beim Arbeiten mit Maschinen und Geräten in der Grünpflege kann es zu Unfällen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen.
Beachten Sie stets die Bedienungsanleitung der Maschinen. Wählen Sie die für den jeweiligen Einsatz passende Maschine. Sicherheitseinrichtungen schützen die Gesundheit und dürfen niemals außer Funktion gesetzt werden.
Sollten doch einmal Störungen auftreten, gilt: Motor aus und Stillstand der Arbeitswerkzeuge abwarten.
HINWEIS
Alle Grünpflegemaschinen sind in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person auf Funktionssicherheit zu überprüfen.
- Artikel Unfallgeschehen Grünpflege aus LSV kompakt 3-2017 PDF, nicht barrierefrei, 99.8 KB
- Artikel Vibrationsbelastungen in der Grünpflege aus LSV kompakt 3-2017 ARTIKEL-VIBRATIONSBELASTUNGEN-GRUENPFLEGE, nicht barrierefrei, 63.4 KB
- Artikel "Vorsicht vor Routine in der Grünpflege" aus LSV kompakt 3-2018 PDF, nicht barrierefrei, 246 KB
Baumarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten. Wie die Unfallstatistik ausweist, ereignen sich jedes Jahr zahlreiche schwere Unfälle mit zum Teil tödlichen Ausgang im Zuständigkeitsbereich der SVLFG.
Fehlende Fachkunde und Verantwortungsbewusstsein, ein mangelndes Gefahrenbewusstsein und daraus resultierende Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sind dabei wesentliche Unfallursachen.
Hier finden Sie Hinweise und Ratschläge für die sichere Durchführung von Baumarbeiten zum Download:
Baustellenabsicherung
Arbeitsplätze im Straßenbereich müssen besonders abgesichert werden. Im öffentlichen Bereich ist eine Sicherung der Arbeitsstelle durch Beschilderung bzw. Absperrung erforderlich. In den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) finden Sie Beispiele zu Baustellenabsicherungen.
Straßenabsperrungen benötigen eine amtliche Genehmigung der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt).
Baustelleneinrichtung
Die Baustellenfläche sollte möglichst getrennt werden in
- Arbeitsfläche
- Lagerfläche
- Verkehrsfläche.
Wichtig ist die sichere Erreichbarkeit und ausreichende Beleuchtung bei jeder Witterung und Tageszeit.
Werden auf der Baustelle mehr als vier Arbeitnehmer länger als eine Woche beschäftigt, sind geeignete Tagesunterkünfte (z.B. Bauwagen oder Container) aufzustellen, im Winter mit Heizung zur Gewährleistung einer Raumtemperatur von 21° Celsius. Die Nutzung von Sanitärmöglichkeiten ist zu gewährleisten.
Erdbaumaschinen finden wir heute in allen Sparten des Gartenbaus. Ihr Einsatz erlaubt eine rationelle Abwicklung vielfältiger Aufgaben: von klassischen Erdbauarbeiten bis hin zu Transporten aller Art.
Durch ihren Einsatz wird das Heben und Tragen von Lasten und somit die körperliche Beanspruchung der Mitarbeiter deutlich reduziert. Jedoch ist der Bediener bzw. die Bedienerin von Erdbaumaschinen auch Ganzkörperschwingungen ausgesetzt, die bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule mit verursachen oder verstärken können.
Hier finden Sie Hinweise und Ratschläge für sicheres und gesundes Arbeiten mit Erdbaumaschinen im Gartenbau zum Download:
Wählen Sie für den Transport von Maschinen und Material auf den Baustellen Fahrzeuge mit geeignetem Aufbau aus.
Ladungen müssen richtig gesichert sein
Ladungssicherung ist ein wichtiges Thema im Gartenbau. Fehlende Fachkunde und Erfahrung, mangelndes Gefahrenbewusstsein und dadurch Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie weiterer relevanter Regelwerke sind immer wieder Ursachen für schwere Unfälle.
Die Ladung wird so gesichert, dass sie während der Fahrt nicht:
- verrutschen,
- umfallen,
- verrollen,
- oder unnötigen Lärm verursachen kann.
Der Unternehmer stellt die erforderlichen Zurr-Mittel zur Ladungssicherung (z. B. Gurte, Ketten, Netze und Antirutschmatten) zur Verfügung. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Ladungssicherung ist in erster Linie der Fahrer verantwortlich.
VORSICHT BEIM TRANSPORT VON MASCHINEN
Der Einweiser hält sich immer im Sichtbereich des Fahrers auf.
Verladen von Maschinen und Geräten
Beachten Sie beim Be- und Entladen sowie dem Transport folgende Sicherheitshinweise:
- Beim Zurückfahren darf sich niemand im rückwärtigen Gefahrenbereich aufhalten.
- Kann der Fahrer den Gefahrenbereich nicht einsehen, ist ein Einweiser erforderlich.
- Treten Sie beim Ankuppeln nicht zwischen Fahrzeug und Anhänger.
- Wird Material, z. B. mit einem Bagger verladen und dabei über die Fahrzeugkabine geschwenkt, muss der Fahrer die Kabine währenddessen verlassen. Ausnahme: Es ist ein spezielles Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände vorhanden.
- Beim Abkippen der Ladung darf sich niemand im Fallbereich des Ladegutes oder im Kippbereich der Ladebrücke aufhalten.
Ladekrane erleichtern das Verladen
Lkw-Ladekrane bieten den Vorteil, dass unabhängig von anderen Hilfsmitteln, wie Bagger oder Radlader, be- und entladen werden kann.
Der Kranführer wird zuvor durch Kranfachpersonal, z. B. vom Hersteller, eingewiesen. Der Kranführer wird vom Unternehmer beauftragt und ist seinerseits verpflichtet, den Ladekran bestimmungsgemäß, d. h. nach Angaben des Herstellers, zu bedienen.
Dazu gehören Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Lastaufnahmemitteln (Greifer, Ladegabel usw.) und Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Bänder).
Ladekrane müssen jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung sowie die Mängelabstellung werden in einem Prüfbuch dokumentiert. Eine Kopie des letzten Berichts ist immer an der Einsatzstelle mitzuführen.
Beachten Sie folgende grundsätzliche Anforderungen:
Verwenden Sie niemals beschädigte Geräte, sondern lassen Sie diese sofort von einer Elektrofachkraft reparieren.
Setzen Sie auf Baustellen nur Gummischlauchleitungen mit der Bezeichnung H07RNF oder gleichwertige Ausführungen ein.
Schützen Sie Leitungen vor Beschädigungen durch Hochlegen oder Abdecken.
Rollen Sie Kabeltrommeln möglichst vollständig ab, so werden Temperaturschäden durch Überhitzung vermieden.
Leitungsroller für die Baustelle sind mit einem isolierten Handgriff, Thermoschutz, Gummischlauchleitung und Schutzabdeckungen auf den Steckdosen ausgestattet.
Prüfen Sie vor Beginn der Arbeiten Ihre elektrischen Betriebsmittel.
Lassen Sie alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft überprüfen.
Netzspannung | Sicherheitsabstand |
---|---|
bis 1.000 V | 1 Meter |
über 1 kV bis 110 kV | 3 Meter |
über 110 kV bis 220 kV | 4 Meter |
über 220 kV bis 380 kV | 5 Meter |
bei unbekannter Netzspannung | 5 Meter |
WICHTIG
Elektrische Betriebsmittel dürfen nur über Baustromverteiler oder steckbare Personenschutzschalter (PRCD-S) mit Strom versorgt werden!
Erdleitungen
Bei Bauarbeiten, bei denen Erdleitungen betroffen sein können, beachten Sie Folgendes:
- Holen Sie Information über die Lage von erdverlegten Leitungen (Strom, Gas, Wasser usw.) bei den Leitungseigentümern ein.
- Der Leitungsverlauf wird dann eingemessen und gekennzeichnet.
- Die Mitarbeiter werden informiert.
- Ggf. müssen Suchschlitze von Hand gegraben werden.
- Werden Schutzabdeckungen oder Warnbänder freigelegt, darf nur noch mit Handschachtung gearbeitet werden.
- Leitungsbruch oder Setzungen werden bei Ausschachtungsarbeiten durch Abstützung vermieden.
- Abweichungen der erdverlegten Leitungen von den angegebenen Leitungsverläufen sind immer möglich.
Arbeitsverfahren
Sicherheitshinweise beim Umgang mit Verdichtungsgeräten, z. B. Rüttelplatten, Grabenstampfer und Walzen:
- Benutzen Sie zum Starten eine Sicherheitskurbel, die einen Kurbelrückschlag verhindert.
- Vermeiden Sie Gesundheitsgefährdungen durch Vibrationen (sog. Hand-Armschwingungen) durch Begrenzung der Einsatzzeiten.
- Tragen Sie Gehörschutz! Damit vermeiden Sie eine Lärmschwerhörigkeit.
Bei der Be- und Verarbeitung von Natur- und Betonsteinen kommen häufig Hammer und Meißel zum Einsatz. Schlechtes oder beschädigtes Handwerkzeug führt oft zu Verletzungen.
Die häufigsten Unfallursachen sind:
- daneben schlagen
- angebrochene oder gesplitterte Stiele
- die mangelhafte Verkeilung des Hammerkopfes
- Grate am Meißel- und Hammerkopf (Splittergefahr!)
- fehlender Handschutz am Meißel
Beschädigte Werkzeuge werden sofort repariert oder ausgetauscht. Tragen Sie auch beim Einsatz dieser Handwerkzeuge Handschuhe und Schutzbrille.
Natur- und Betonsteine aller Art werden entweder mit Trennschleifmaschinen oder am Nassschneidetisch geschnitten. Hier entstehen Unfälle durch:
- Weggeschleuderte Steinteile
- Bersten der Trennscheibe
- Verkanten und Abrutschen
Gesundheitsgefahren treten bei der Steinbearbeitung durch Lärm und mineralischen Staub auf.
Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:
- Die Maschinen werden nach Angaben des Herstellers nur bestimmungsgemäß verwendet und die Bedienungsanleitung beachtet.
- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Schutzhauben) sind vorhanden, sicher befestigt und korrekt eingestellt.
- Vermeiden Sie ein Verkanten, Einklemmen oder seitlichen Druck auf die Trennscheibe.
- Wählen Sie die Trennscheiben passend zum Arbeitsverfahren und Werkstoff aus.
- Verwenden Sie möglichst geräuschreduzierte Trennscheiben.
- Beachten Sie die zulässige Umfangsgeschwindigkeit, vorgegebene Drehrichtung und den zulässigen Scheibendurchmesser.
- Kontrollieren Sie Trennscheiben vor der Benutzung auf Schäden. Beschädigte Trennscheiben dürfen nicht mehr eingesetzt werden.
- Durch Nassschnitt können Sie die Staubbelastung wirksam reduzieren.
- Geeignete Körperschutzmittel, wie Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe konsequent benutzen.
- Quarzhaltige Feinstäube, wie sie beim Schneiden von z. B. Granit, Sandstein oder Betonmaterialien auftreten, können zu Staublungenerkrankungen führen. Tragen Sie daher beim Trockenschnitt
immer eine Staubschutzmaske (mindestens Partikelfilterklasse FFP2).
Fixieren Sie das Werkstück, um ein Verkanten zu vermeiden und so die Unfallgefahr zu reduzieren.
HINWEISE
Durch den Einsatz von rückschlagarmen Hämmern verringert sich die Belastung im Hand- und Armbereich.
Der Einsatz von geeigneten Knieschonern und Kniehockern sowie Wechseln der Arbeitsposition kann die Kniebelastung deutlich reduzieren.
Viele Baumaterialien, wie z. B. Blockstufen, Palisaden, Bordsteine und Steinplatten, sind sehr schwer. Lasten möglichst immer zu zweit tragen. Wenn möglich, sollten für das Heben und Transportieren Hilfsmittel wie Schubkarren, Sackkarren, Erdbaumaschinen, Setzzangen, Pflasterverlegemaschinen oder Vakuumhebegeräte eingesetzt werden.
Bei der maschinellen Bodenbearbeitung mit Bodenfräsen und Motorhacken gehen Gefahren für Bein- und Fußverletzungen von den handgeführten Maschinen aus. Hierzu zählen Einachsschlepper mit angebautem Fräskasten und Triebradhacken.
Neben einer ausreichenden Schutzhaube für die Fräswerkzeuge muss das Gerät mit einer zwangsläufig wirkenden Schaltsperre ausgerüstet sein. Diese schaltet beim Einlegen des Rückwärtsganges das Fräswerkzeug aus (Zapfwellensperre) bzw. verhindert das Einlegen des Rückwärtsganges bei laufendem Fräswerkzeug. Beim Wenden und beim Transport wird der Antrieb der Arbeitswerkzeuge ausgerückt.
Triebradlose Motorhacken bewegen sich bauartbedingt ausschließlich auf ihren Hackwerkzeugen. Bei Rückwärtsfahrt besteht die Gefahr von Bein- und Fußverletzungen.
An Böschungen wird immer quer zum Hang gearbeitet. Bei steileren Böschungen sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Zwillingsbereifung oder Seilsicherung erforderlich.
ACHTUNG
Bei Gefahr wird die Maschine durch das Betätigen des Notausschalters bzw. Loslassen des Totmannschalters stillgesetzt!
Im GalaBau kommen verschiedene Holzbearbeitungsmaschinen zum Einsatz. Fehlende oder mangelhafte Schutzeinrichtungen und unsachgemäße Handhabung führen zu schweren Unfällen, oft in Form von Schnittverletzungen und Fingeramputationen.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG BENUTZEN
Zur PSA für die Holzbearbeitung gehören:
- Gehörschutz
- Schutzbrille
- enganliegende Kleidung
Sicherheitshinweise für die Arbeit mit Baustellenkreissägen:
- Der Spaltkeil wird nach Größe und Dicke des Kreissägeblattes ausgewählt.
- Der Abstand des Spaltkeils vom Sägeblatt beträgt nicht mehr als 8 mm.
- Die Schutzhaube ist richtig angebracht und eingestellt.
- Die jeweils erforderlichen Hilfseinrichtungen, wie Parallelanschlag, Winkelanschlag, Keilschneideinrichtung und Schiebestock werden benutzt.
- Die leicht zerspanbare Tischeinlage wird ausgewechselt, wenn beiderseits der Schnittfuge ein Spalt von über 5 mm vorhanden ist.
- Es werden keine beschädigten Sägeblätter verwendet.
- Vor dem Werkzeugwechsel oder vor Wartungs- und Reparaturarbeiten wird der Netzstecker gezogen.
- Der Standplatz beim Arbeiten befindet sich stets seitlich vom Gefahrenbereich.
- Vor dem Verlassen der Maschine wird diese ausgeschaltet.
- Gehörschutz wird verwendet, lärmarme Sägeblätter können die Lärmbelastung deutlich reduzieren.
- Es wird nur enganliegende Kleidung getragen.
- Keine Handschuhe tragen!
- Rundhölzer dürfen nur mit speziellen Zuführeinrichtungen oder mit einer Brennholzkreissäge geschnitten werden.
Zusätzliche Sicherheitshinweise für Handkreissägen
- Handkreissäge immer mit beiden Händen führen.
- Der Spaltkeilabstand vom Sägeblatt darf maximal 5 mm betragen.
- Die Schnitttiefe wird richtig eingestellt, sie sollte höchstens 10 mm mehr als die Werkstückdicke betragen.
- An der Handmaschine muss der gesamte Zahnkranz über der Auflage mit einer festen Verkleidung versehen sein.
- Die Handkreissäge wird nie mit laufendem Sägeblatt abgelegt.
Bei gärtnerischen Arbeiten an und auf Bauwerken, wie z. B. Dach- und Wandbegrünung, Hangsicherung und Errichtung von Gabionenbauwerken, steht die Prävention von Absturzunfällen im Mittelpunkt.
Notwendige Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden bereits in der Planungsphase berücksichtigt. Dabei spielen die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung und die baustellenbezogene Unterweisung aller beteiligten Mitarbeiter eine wichtige Rolle.
Werden mehrere Firmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig, erstellt der Bauherr nach Baustellen-Verordnung, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und bestellt ggf. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo).
Erforderliche Schutzmaßnahmen werden festgelegt und in der eigentlichen Bauphase umgesetzt. Berücksichtigt werden:
- die Auswahl geeigneter Personen
- sichere Zugangsmöglichkeit
- Trag- und Standfestigkeit beim Begehen von Anlagen
- ausreichende Flucht- und Rettungsmöglichkeiten
- Maßnahmen zur Absturzsicherung
Technische Maßnahmen haben Vorrang vor dem Einsatz von PSA gegen einen möglichen Absturz.
Wirksame Einrichtungen gegen Absturz
dauerhaft ortsfest mit dem Bauwerk verbundene Absturzsicherungen, z. B.
- Mauern
- Geländer
- Schutzgeländer, für die die Brauchbarkeit nachgewiesen wurde
- Gerüste, die nach einer Regelausführung errichtet wurden
- Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) für kurzweilige Einsätze
- mobile Arbeitsbühnen, die bestimmungsgemäß verwendet werden
BEI DIESEN ABSTURZHÖHEN SIND MASSNAHMEN ZU TREFFEN
- 1,00 Meter an Verkehrswegen
- 2,00 Meter auf Bauwerken
- 3,00 Meter bei Dacharbeiten
Arbeiten auf Flachdächern
Für gärtnerische Arbeiten auf Flachdächern müssen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sein, die ein sicheres Erreichen und Verlassen der Arbeitsplätze gewährleisten. Beim Materialtransport dürfen für die Mitarbeiter keine zusätzlichen Gefahren entstehen.
Betreten Sie keine Dachflächen, wenn Ihnen der Aufbau und damit die Belastbarkeit nicht bekannt ist. Bruchanfällige Materialien (z. B. Abdeckungen aus Faserzementplatten, Lichtkuppeln, Glasdächer usw.) dürfen nicht ohne zusätzliche Sicherungen in Form von lastverteilenden Auflagen (z. B. ausreichend breite Bohlen) betreten werden.
Verkehrswege müssen zu nicht gesicherten Dachöffnungen oder Lichtkuppeln mindestens 2 Meter Sicherheitsabstand einhalten und Absperrungen vorhanden sein. Spätere Inspektions-, Pflanz- und Pflegearbeiten müssen sicher ausgeführt werden können.
Bei Neubauvorhaben ist es sinnvoll, bereits bestehende Gerüste anderer am Bau Beteiligter in Anspruch zu nehmen. Vor der Benutzung führt der Aufsichtsführende eine Sichtprüfung durch. Entsprechende Prüfprotokolle können der BGI 663 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ entnommen werden.
Standsicherheit ist oberstes Gebot
Durch Erd- oder Böschungsarbeiten werden die im Boden vorhandenen Gleichgewichtszustände gestört. Als Folge unzureichender oder fehlender Sicherung können die Erdwände, Bauwerkteile oder unterhöhlte Fundamente einstürzen und Personen verschütten.
Dabei wird häufig die Verletzungsgefahr bei Arbeiten in geringen Grabentiefen unterschätzt. Durch einbrechende Seitenwände kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.
Die Standsicherheit von Gräben und Gruben ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Bodenart (Sand, Lehm, Fels)
- Bodenstruktur (Schichtung, Aufschüttung)
- Grundwasserbewegung und Wasserzuflüsse
- Witterungseinflüsse (Frost, Austrocknen, Regen)
- Gewichtsbelastungen an der Graben- bzw. Grubenkante durch Fahrzeuge, Aushubmaterial usw.
Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen legt der Verantwortliche vor Beginn der Arbeiten fest.
Welche Maßnahmen zum Einsatz kommen, hängt im Wesentlichen ab von:
- der Tiefe der Ausschachtung
- der Standfestigkeit des Erdreiches
- dem seitlichen Erddruck
- der Belastung durch Baufahrzeuge, Erdaushub, Baumaterial und Straßenverkehr
- den Versorgungsleitungen
Arbeiten an Böschungen
Als geböscht werden alle Baugruben- und Grabenwände bezeichnet, die weder ganz noch teilweise verbaut sind. Ohne rechnerischen Standsicherheits-Nachweis dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:
- Nichtbindiger (z. B. Kies, Sand) oder weicher bindiger Boden - Böschungswinkel 45°
- Steifer oder halbfester bindiger Boden (z. B. Ton) - Böschungswinkel 60°
- Leichter Fels (noch ohne Sprengung lösbar)
Ein Fachmann kann die Konsistenz bindiger Böden durch einen Handversuch (DIN EN ISO 14688-1) beurteilen. So gilt demnach, dass:
- ein Boden weich ist, der sich leicht kneten lässt.
- ein Boden steif ist, der sich schwer kneten lässt, aber in der Hand zu ca. 3 mm dicken Walzen ausrollen lässt ohne zu reißen oder zu zerbröckeln.
Ohne Verbau
Böschungen und Gräben mit senkrechten Wänden ohne Verbau bis 1,25 Meter Tiefe sind nur zulässig, wenn keine schädigenden Einflüsse vorliegen, die die Standsicherheit gefährden.
Beispiele für schädigende Einflüsse sind:
- Störungen des Bodengefüges
- nicht oder nur wenig verdichtete Verfüllungen oder Aufschüttungen
- erheblicher Anteil an organischen Bestandteilen bei weichen bindigen Böden
- Grundwasserabsenkung durch offene Wasserhaltung
- Zufluss von Schichtenwasser
- nicht entwässerte Fließsandböden
- Austrocknung von nicht bindigen Böden
- fehlender lastfreier Schutzstreifen bei Baugruben und Gräben mit mehr als 0,80 Meter Tiefe
- starke Erschütterungen aus Verkehr und Verdichtungsarbeiten
Mit Verbau
Bei mindestens steifen, bindigen Böden ist für Gärtner die Sonderlösung „Teilweise verbauter Graben“ bedeutsam. Dies ist bis zu einer Grabentiefe von 1,75 Meter zulässig. Dabei müssen allseitig mindestens zwei übereinander liegende Bohlen (mind. 50 cm hoch) spätestens bei einer Grabentiefe ab 1,25 Meter eingebaut werden. Erst danach darf tiefer ausgeschachtet werden.
Verbaubohlen müssen eine Mindeststärke von 5 cm aufweisen und der Sortierklasse S 10 (DIN 4074) entsprechen. Bei Unterschreitung der Sortierklasse S 10 und Verringerung der Mindeststärke ist statisch nachzuweisen, dass die Bodenkräfte vom Verbaumaterial aufgenommen werden können. Verbaubohlen müssen mit ihrer ganzen Fläche am Erdreich anliegen. Hohlräume sind zu verfüllen und Stoßfugen zu vermeiden. Betreten Sie Gräben nur über ausreichend lange Leitern, die den Grabenrand um mindestens 1 Meter überragen !
Liegen eine oder mehrere schädigende Einflüsse vor, dann ist allseitig (an den Längs- und Stirnseiten) und bis zur Grabensohle zu verbauen. Die DIN 4124–„Baugruben und Gräben“ beschreibt auch den waagerechten Normverbau. Wird hiervon abgewichen, ist in jedem Fall ein statischer Festigkeitsnachweis erforderlich.
Eine unkomplizierte Verbaumaßnahme stellt die Verwendung statisch geprüfter Grabenverbaugeräte (DIN EN 13331–Grabenverbaugeräte) dar, weil sie aus vorgefertigten Bauteilen bestehen. Im Garten- und Landschaftsbau haben sich Schnell- und Leichtverbausysteme bewährt. Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers gibt Hinweise zur Verwendung (z. B. Einstell- oder Absenkverfahren), Montage und zulässigen Grabentiefe.
Informationen für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber gibt es nicht nur rechtliche Rahmenbedingungen, die Sie erfüllen müssen. Sie tragen auch eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Mitarbeiter. Auch für die Arbeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind die Gefährdungen zu beurteilen und Maßnahmen für sicheres und gesundes Arbeiten abzuleiten.
Wir unterstützen Sie dabei zum Beispiel mit Mustergefährdungsbeurteilungen, Unterweisungshilfen und Betriebsanweisungen zum Thema GaLaBau. Die Muster können Sie auf die konkreten Bedingungen in Ihrem Unternehmen anpassen. Der Download ist für Sie kostenlos.
- Gefährdungsbeurteilung Garten- und Landschaftsbau DOCX, nicht barrierefrei, 58.7 KB
- Betriebsanweisung Quarzstaub DOCX, nicht barrierefrei, 32.2 KB
- Betriebsanweisung Verbau von Gruben und Gräben DOCX, nicht barrierefrei, 60 KB
- Betriebsanweisung Nassschneidetisch DOCX, nicht barrierefrei, 49.3 KB
- Betriebsanweisung Trennschleifer (Steinbearbeitung) DOCX, nicht barrierefrei, 63.6 KB
- Betriebsanweisung Triebradhacke/Einachsschlepper mit Anbaufräse DOCX, nicht barrierefrei, 37.9 KB
- Betriebsanweisung Steinarbeiten DOCX, nicht barrierefrei, 63.3 KB
-
Betriebsanweisung Triebhacke - rumänisch
Motocultor/tractor cu o osie cu freză atașată
DOCX, nicht barrierefrei, 43.9 KB