Die elektronische Gesundheitskarte der SVLFG
Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich als Versicherter der Landwirtschaftlichen Krankenkasse aus und können ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sowie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen.
Jedes Mitglied und jeder mitversicherte Familienangehörige erhält seine eigene Versichertenkarte.
Informationen auf der eGK
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse versendet nur noch elektronische Gesundheitskarten der zweiten Generation (G2) (oder höher z. B. G2.1) , die eine noch höhere Kartensicherheit haben. Gesundheitskarten der zweiten Generation erkennen Sie an dem Aufdruck oben rechts.
Legen Sie daher ausschließlich die Chipkarte mit dem Aufdruck G2 bei einem Arzttermin in der Praxis oder im Krankenhaus vor. Ihre Daten werden eingelesen und der Arzt oder ein anderer Leistungserbringer kann die erbrachte Leistung mit der Landwirtschaftlichen Krankenkasse abrechnen.
Was ist auf der eGK zu sehen?
- Ihr Foto
- Ihr Vor- und Nachname
- Ihre lebenslang gültige Versichertennummer
- Landwirtschaftliche Krankenkasse und unser Institutionskennzeichen
- das BSI-Zertifikat (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
- auf der Rückseite: die Europäische Gesundheitskarte
Welche Daten sind gespeichert?
Folgende Daten sind auf Ihrer elektronischen Krankenversicherungskarte gespeichert:
- Ihr Vor- und Nachname
- Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht
- Ihre Anschrift
- Landwirtschaftliche Krankenkasse
- Ihre lebenslang gültige Versichertennummer
- der Beginn des Versicherungsschutzes
- Ihr Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)
EHIC
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)
Krankenversicherungsschutz im europäischen Ausland
Auf der Rückseite ist die elektronische Gesundheitskarte mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) ausgestattet.
Das ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme von im Notfall notwendigen Leistungen in den Mitgliedstaaten der EU, den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie in Kroatien, Mazedonien und in der Schweiz.
Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland und zur Verwendung der EHIC finden Sie unter SVLFG | Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland und zur Verwendung der EHIC finden Sie unter SVLFG | Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Umfassender Schutz im Ausland
In jedem Fall ist eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung zu empfehlen, da die gesetzlichen Krankenkassen generell keine umfassende finanzielle Absicherung bei Erkrankungen im Ausland bieten können.
So dürfen beispielsweise die Kosten für einen Krankenrücktransport nicht von uns übernommen werden.
Neue Funktionen
Datensicherheit geht vor!
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird zukünftig mit weiteren wichtigen Funktionen ausgestattet.
Im Rahmen des Austausches der elektronischen Gesundheitskarte wegen Ablauf des Zertifikats werden eGK´en ausgegeben, die der Generation G2.1 mit kontaktloser Schnittstelle entsprechen.
Um die möglichen Anwendungen nutzen zu können, ist eine PIN zu der jeweiligen eGK erforderlich.
Die Anwendungen finden Sie hier:
Gesundheit digital (svlfg.de)
Sollte Ihnen eine PIN bislang nicht vorliegen, können Sie diesen beantragen.
Portalnutzer können hier eine eGK und/oder PIN beantragen:
SVLFG | Neue Gesundheitskarte anfordern
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie zum Erhalt der PIN als rechtmäßiger Karteninhaber entsprechend zu identifizieren sind.
Neben den Identifizierungsmöglichkeiten in der elektronischen Patientenakte Anleitung zur Registrierung (svlfg.de) besteht auch die Möglichkeit der Identifizierung in einer unserer Geschäftsstellen oder durch den Postdienstleister an der Haustür. Setzen Sie sich dazu entsprechend mit uns in Verbindung (Tel. 0561 785 10700).
Bitte gehen Sie nach Erhalt mit der eGK und insbesondere Ihrer PIN sorgfältig um (vergleichbar der Geheimzahl Ihrer EC-Karte), denn sie ist der Zugangsschlüssel zu Ihren elektronisch gespeicherten Gesundheitsdaten.
Wenn Sie die Anwendungen anschließend nutzen wollen, sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an.
Wichtig für Sie zu wissen: Ohne Ihr Einverständnis wird nichts gespeichert!
Ihre Ärzte hinterlegen Ihre Daten. Selbstverständlich aber nur auf Ihren Wunsch und nicht ohne Ihr Einverständnis.
Unter den Notfalldaten versteht man alle relevanten Daten, die im Notfall für eine medizinische Behandlung wichtig sind:
- Allergien
- Chronische Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Dialyse etc.)
- Bedeutsame Vorerkrankungen
- Medikamentenunverträglichkeiten
Zusätzlich kann hier die Adresse eines Angehörigen hinterlegt werden, der im Notfall zu benachrichtigen ist.
Zugriff auf die Notfalldaten haben Ärzte auch ohne die von Ihnen einzugebende PIN, was im Notfall auch wichtig ist.
Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig anwenden, haben seit Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Der behandelnde Arzt hat somit einen Überblick über die Medikamente, die der Patient aktuell einnimmt. Hiervon profitieren vor allem chronisch kranke Menschen, da so gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten verhindert werden. Dieser Medikationsplan kann nun, auf Wunsch des Patienten und Freigabe durch die PIN, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und ggf. aktualisiert werden.
Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang Sie die elektronische Gesundheitskarte als Speicher für Ihre medizinischen Daten nutzen möchten – und das jedes Mal, wenn Sie neue oder aktualisierte Informationen hinterlegen lassen möchten.
Über weitere Änderungen halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Bild-Uploadtool
Ihr Foto auf der Gesundheitskarte
Ihr Foto auf der elektronischen Gesundheitskarte weist Sie als Karteninhaber schnell und zuverlässig als solchen aus und beugt bei Kartenverlust möglichem Missbrauch durch den Finder vor.
Nur Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sowie Personen, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (zum Beispiel Pflegebedürftige), erhalten eine Gesundheitskarte ohne Foto.
Wenn Ihnen ein Schreiben der Landwirtschaftlichen Krankenkasse zur Lichtbildanforderung vorliegt, können Sie Ihr Foto nach Eingabe der geforderten Daten im Bildupload hochladen und uns elektronisch übermitteln.