Bemessungswerte und Rechengrößen
Hier finden Sie die aktuellen Übersichten zu den wichtigsten Bemessungswerten und Rechengrößen in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Bemessungswerte AdL Stand: 01.07.2024
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
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Bezugsgröße | 42.420 € jährlich 3.535 € monatlich | 41.580 € jährlich 3.465 € monatlich |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 90.600 € jährlich 7.550 € monatlich | 89.400 € jährlich 7.450 € monatlich |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 111.600,00 € jährlich 8.950,00 € monatlich | 104.400,00 € jährlich 8.700,00 € monatlich |
Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % |
Aktueller Rentenwert | 39,32 € | 39,32 € |
Allgemeiner Rentenwert | 18,15 € | 18,15 € |
Beitrag für Landwirte, Ehegatten von Landwirten und freiwillig Versicherte: | 301,00 € monatlich | 301,00 € monatlich |
Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige | 150,50 € monatlich | 150,50 € monatlich |
Erläuterungen
- Bezugsgröße, geregelt in § 18 SGB IV, steht im Zusammenhang mit dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Beitragsbemessungsgrenze: ist die maximale Beitragsgrenze, die für die Beitragsberechnung in der allgemeinen Rentenversicherung maßgebend ist
- Aktueller Rentenwert: wird zur Rentenberechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen und verändert sich in Abhängigkeit der Löhne und Gehälter zum 1. Juli eines jeden Jahres.
- Allgemeiner Rentenwert: wird zur Berechnung einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte herangezogen und verändert sich in Abhängigkeit vom aktuellen Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bemessungswerte LUV Stand: 01.07.2024
alte und neue Bundesländer | |
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Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer und Unternehmerehegatten | 16.032,39 € |
Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer und Unternehmerehegatten, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles zwischen 65 und 69 Jahre alt sind | 10.421,05 € |
Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer und Unternehmerehegatten, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles zwischen 70 und 74 Jahre alt sind | 8.016,20 € |
Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer und Unternehmerehegatten, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles das 75. Lebensjahr vollendet haben | 5.611,34 € |
Höchst-Jahresarbeitsverdienst (lt. § 28 Satzung der SVLFG) | 84.840,00 € |
Anpassungsfaktor für Verletzten- und Übergangsgeld | 1,0611 |
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung (§ 6 Abs. 7 SGB V – für LUV maßgeblich) | 62.100 € |
Verletztengeldpauschale für landwirtschaftliche Unternehmer ohne Bodenbewirtschaftung | 35,63 € |
Verletztengeldpauschale für landwirtschaftliche Unternehmer mit Bodenbewirtschaftung | 21,56 € |
Rentenanpassungsfaktor | 1,0457 |
Pflegegeldrahmen | 445 - 1.772 € |
Freibetrag anrechenbarer Einkommen von Witwen/r | 1.038,05 € |
Freibetrag anrechenbarer Einkommen von Witwen/r (Kinderzuschlag) | 220,19 € |
alte Bundesländer | neue Bundesländer | |
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Bezugsgröße Stand 01.01.2024 | 42.420 € (jährlich) | 41.580 € (jährlich) |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige* unter 6 Jahre und Mindestjahresarbeitsverdienst für Arbeitnehmer | 10.605,00 € | 10.395,00 € |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige* zwischen 6 und 14 Jahre und Mindest-Jahresarbeitsverdienst für Arbeitnehmer | 14.140,00 € | 13.860,00 € |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige* zwischen 15 und 17 Jahre und Mindest-Jahresarbeitsverdienst für Arbeitnehmer | 16.968,00 € | 16.632,00 € |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige* ab dem 18. Lebensjahr und Mindest-Jahresarbeitsverdienst für Arbeitnehmer | 25.452,00 € | 24.948,00 € |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige*, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles zwischen 65 und 69 Jahre alt sind: | 16.543,80 € | 16.216,20 € |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige*, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles zwischen 70 und 74 Jahre alt sind: | 12.726,00 € | 12.474,00 € |
Jahresarbeitsverdienst für mitarbeitende Familienangehörige*, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles das 75. Lebensjahr vollendet haben: | 8.908,20 € | 8.731,80 € |
Sterbegeld* | 6.060,00 € | 5.940,00 € |
Pfändungsfreigrenzen
alte und neue Bundesländer ab 01.07.2024 |
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(monatliche Beträge) |
* bezugsgrößenabhängig
Erläuterungen
- Bezugsgröße, geregelt in § 18 SGB IV, steht im Zusammenhang mit dem Durchschnittsentgelt der Deutschen Rentenversicherung.
- Jahresarbeitsverdienst wird der Berechnung verschiedener Geldleistungen, wie z.Bsp.: der Witwen-/Witwerrente, Hinterbliebenenrente an frühere Ehegatten, Waisenrente, Elternrente und Beihilfen an Witwen, Witwer und Waisen zugrunde gelegt.
Bei nicht nur vorübergehend im landwirtschaftlichen Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen richtet sich der Jahresarbeitsverdienst nach der Bezugsgröße.
Bei Landwirten, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner der landwirtschaftlichen Unternehmer wird der Jahresarbeitsverdienst gesetzlich festgelegt.