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Mutterschutz und Schwangerschaft - Das sollten Sie wissen

Um das heranwachsende Kind zu schützen, sollen werdende Mütter ihre Schwangerschaft sobald wie möglich beim Arbeitgeber mitteilen. Erst dann kann und muss er sich um die Bewertung ihrer bisherigen Tätigkeiten kümmern und die Schwangerschaft der staatlichen Arbeitsschutzbehörde melden.

Rechte der werdenden Mutter

Vergrößerung des Bildes für Schwangere Frau im weißen Kleid; sie steht hinter einer grünen Pflanze mit weißen Blüten.
Foto:  Anastasia Golovina, Pixabay

Wenn Sie schwanger sind, hat Ihr Arbeitgeber im Unternehmen einige Vorschriften zu beachten, die speziell für werdende Mütter gelten.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 1. Januar 2018 sollen Nachteile für Frauen durch Schwangerschaft oder Stillzeit im Berufsleben verhindert werden.

Geltungsbereich

Der Mutterschutz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. 

NEU!

Der Mutterschutz gilt auch für Freiwilligendienstleistende und unter bestimmten Voraussetzungen für Schülerinnen, Studentinnen sowie Praktikantinnen.

Mutterschutz­frist

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. In diesem Zeitraum besteht ein Beschäftigungsverbot.

Ausnahme: wenn sich die schwangere Frau ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt, kann sie auch im Zeitraum von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin arbeiten.

Bei Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Neu: Wird bei dem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen beantragen.

Kündigungs­verbot

Der Arbeitgeber darf der Schwangeren während der Schwangerschaft und danach bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, nicht kündigen


Durch die Stillzeit darf der Mutter kein Verdienstausfall entstehen.

Finanzielle Hilfen

Vergrößerung des Bildes für Zeichnung von zwei Laptops zwischen denen ein Austausch von Blättern in einem Kreislauf stattfindet.

Antrag online einreichen - sicher und schnell über das Portal "Meine SVLFG"

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie schnell und sicher über unser Versichertenportal „Meine SVLFG“ einreichen. Falls Sie noch nicht registriert sind, fordern Sie die Zugangsdaten noch heute hier an.

Weitere Informationen

Diese Broschüre richtet sich vorrangig an schwangere und stillende Frauen. Sie informiert ausführlich über Rechte und Pflichten und enthält im Anhang das Mutterschutzgesetz und die einschlägigen Regelungen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).