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Anerkannte Fortbildungsstätten für Seilklettertechnik 

Höchste Qualität bei Ihrer Seilklettertechnik-Fortbildung ist unser Anliegen. Daher begutachten wir als SVLFG im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems jede Kletterschule und prüfen die Ausbilderinnen und Ausbilder.

Wenn Sie sich für einen Lehrgang für Seilklettertechnik (SKT) interessieren, können Sie hier einen durch die SVLFG anerkannten Schulungsträger auswählen. Darüber hinaus fördern wir Ihre Kursteilnahme mit einem Zuschuss.

Wenn Sie sich als Schulungsstätte für unsere Begutachtung interessieren, finden Sie hier die Informationen und Unterlagen zur Anmeldung.

Vergrößerung des Bildes für Mann angeseilt mit Baumklettertechnik am Baum .

Seilunterstützte Baumklettertechnik kommt überall dort zum Einsatz, wo Leitern oder Arbeitsbühnen nicht verwendet werden können, zum Beispiel beim Besteigen von Bäumen, bei Arbeiten in der Baumkrone oder auch bei der Personensicherung. 


Für eine fachkundige Arbeit und zur Vermeidung von Unfällen darf Seilklettertechnik in der Baumpflege nur von entsprechend ausgebildeten Profis eingesetzt werden. Besondere Vorsicht ist beim Einsatz motorisch angetriebener Baumpflegegeräte, wie zum Beispiel Motorsägen, geboten.

HINWEIS

Wer an einer dieser Kletterschulen den Fachkundelehrgang SKT-B für Kletterarbeiten mit der Motorsäge absolviert hat, darf einen entsprechenden Lichtbildausweis bei der SVLFG beantragen und dieses Arbeitsverfahren anwenden.

Übersicht über die Fachkunde-lehrgänge SKT

Fortbildung wird belohnt

Für Sie als Versicherte oder Versicherter der SVLFG lohnt sich die Qualität Ihrer SKT Fortbildung doppelt. Absolvieren Sie einen SKT Lehrgang an einer SVLFG anerkannten Fortbildungsstätte, dann gewähren wir als SVLFG einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro.

So einfach geht’s:

Sie geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte Ihre SVLFG-Mitgliedsnummer an. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten Sie dort einen Gutschein.

Den Gutschein übersenden Sie zusammen mit der Lehrgangsrechnung und Ihrer Bankverbindung an praevention@svlfg.de

Ihr Kontakt

Anmeldung Fortbildungs-stätten zur Begutachtung 

Vergrößerung des Bildes für Männer im Wald mit Seilkletterausrüstung ausgestattet bei einer Besprechung.

Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Schulungsstätte für Baumarbeiten in der Baumkrone mit der Seilklettertechnik im Geltungsbereich der VSG 4.2 „Gartenbau, Obstbau, Parkanlagen“ arbeiten? 

Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Schulungsstätte für die Durchführung von Kursen für Baumarbeiten mit Seilklettertechnik stellen.

Ihr Kontakt

Vorschriften für Sicherheit und Gesundheits­schutz