Anerkannte Fortbildungsstätten für Seilklettertechnik
Höchste Qualität bei Ihrer Seilklettertechnik-Fortbildung ist unser Anliegen. Daher begutachten wir als SVLFG im Rahmen unseres Qualitätssicherungssystems jede Kletterschule und prüfen die Ausbilderinnen und Ausbilder.
Wenn Sie sich für einen Lehrgang für Seilklettertechnik (SKT) interessieren, können Sie hier einen durch die SVLFG anerkannten Schulungsträger auswählen. Darüber hinaus fördern wir Ihre Kursteilnahme mit einem Zuschuss.
Wenn Sie sich als Schulungsstätte für unsere Begutachtung interessieren, finden Sie hier die Informationen und Unterlagen zur Anmeldung.
Seilunterstützte Baumklettertechnik kommt überall dort zum Einsatz, wo Leitern oder Arbeitsbühnen nicht verwendet werden können, zum Beispiel beim Besteigen von Bäumen, bei Arbeiten in der Baumkrone oder auch bei der Personensicherung.
Für eine fachkundige Arbeit und zur Vermeidung von Unfällen darf Seilklettertechnik in der Baumpflege nur von entsprechend ausgebildeten Profis eingesetzt werden. Besondere Vorsicht ist beim Einsatz motorisch angetriebener Baumpflegegeräte, wie zum Beispiel Motorsägen, geboten.
Übersicht über die Fachkunde-lehrgänge SKT
Der Lehrgang stellt den Einstieg in das Baumklettern dar. In 5 Tagen vermittelt der praxisorientierte Kurs alle Grundkenntnisse, die für ein sicheres und selbständiges Arbeiten in der Baumkrone erforderlich sind. Dies umfasst den Aufstieg, das Bewegen und Positionieren im Außenastbereich, den Einsatz von Handgeräten und den Abstieg.
Fortbildung wird belohnt
Für Sie als Versicherte oder Versicherter der SVLFG lohnt sich die Qualität Ihrer SKT Fortbildung doppelt. Absolvieren Sie einen SKT Lehrgang an einer SVLFG anerkannten Fortbildungsstätte, dann gewähren wir als SVLFG einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro.
So einfach geht’s:
Sie geben bei der Anmeldung in der Fortbildungsstätte Ihre SVLFG-Mitgliedsnummer an. Nach Abschluss des Lehrganges erhalten Sie dort einen Gutschein.
Den Gutschein übersenden Sie zusammen mit der Lehrgangsrechnung und Ihrer Bankverbindung an praevention@svlfg.de
Ihr Kontakt
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- Team Förderung Lehrgänge Prävention
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0561 785-219068
Anmeldung Fortbildungs-stätten zur Begutachtung
Sie möchten gerne als SVLFG anerkannte Schulungsstätte für Baumarbeiten in der Baumkrone mit der Seilklettertechnik im Geltungsbereich der VSG 4.2 „Gartenbau, Obstbau, Parkanlagen“ arbeiten?
Wenn Sie als Fortbildungsträger über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen, können Sie einen Antrag auf Begutachtung und Anerkennung als Schulungsstätte für die Durchführung von Kursen für Baumarbeiten mit Seilklettertechnik stellen.
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Antrag auf Begutachtung/Anerkennung als Fortbildungsstätte zur Durchführung von AS-Baum I-Kursen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift
Mit diesem Formular wird die Begutachtung zur Fortbildungsstätte...
DOCX, nicht barrierefrei, 28.2 KB - Antrag auf Begutachtung/Prüfung als Ausbilder/-in in der Seilklettertechnik (SKT) gemäß Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2* DOCX, nicht barrierefrei, 19 KB