"Alles SVLFG" 1/2024
Das Mitgliedermagazin - von uns für Sie!
Lesen Sie die neuesten Informationen zur Unterweisung von Saisonarbeitskräften, Stolperunfällen auf Baustellen, Auszeiten bei Kurzkuren und für Pflegende, zum Berufsbild Betriebshelfer und vieles mehr. In dieser Online-Ausgabe gibt es jetzt noch mehr Hintergründe, Tipps und Wissenswertes.
Magazin für Sicherheit und Gesundheit
Aus "LSV kompakt" wird "Alles SVLFG"
Ab dieser Ausgabe präsentieren wir unser Mitgliedermagazin im moderneren Design. Neben dem frischen Layout und neuen Rubriken hat sich auch der Titel geändert: „LSV kompakt" heißt ab jetzt „Alles SVLFG“.
"Unsere Schwerpunktthemen, zum Beispiel Gesundheit, Arbeitsschutz oder Vorsorge, betreffen alle, ob sie nun in der Landwirtschaft, im Forst oder im Gartenbau tätig sind. Mit dem neuen Titel für das Magazin tragen wir dieser Verbundenheit Rechnung", sagt Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der SVLFG.
Eine weitere Neuerung ist zudem, dass die Beiträge künftig gezielt um Inhalte auf den Online-Kanälen der SVLFG ergänzt werden. Worauf Sie künftig nach wie vor vertrauen können, ist natürlich die praxisorientierte Berichterstattung.
Titelthema
Saisonarbeit: sicher und gesund ernten
Saisonarbeitskräfte sind die Zugvögel unter den Beschäftigten. Sagt ihnen ein Unternehmen zu, kommen sie wieder. Voraussetzung für Betriebe ist, dass sie ein gesundes, sicheres Umfeld und angemessene Unterkünfte bieten.
Ohne sie wäre die Grüne Branche kaum denkbar: Erntehelferinnen und Erntehelfer aus dem Ausland. Für eine gelungene Saison müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allerdings deren besondere Situation mit bedenken. Einige Personen bringen kaum Branchenkenntnisse mit und kennen die Gepflogenheiten in Deutschland nicht. Meist kommen sie aus fremden Kulturkreisen und sprechen kaum Deutsch. Unternehmen, die sich darauf einstellen, legen einen wichtigen Grundstein für eine unfallfreie Erntezeit.
Jörg Heinel, alternierender Vorstandsvorsitzender der SVLFGDie Unterweisung in der Landessprache Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beugt Missverständnissen vor. Informieren Sie Ihre neuen Beschäftigten genau über die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken der Tätigkeit sowie über den richtigen Umgang mit Materialien oder Maschinen. Zeigen Sie ihnen, wie sie sicher und richtig arbeiten. Seien Sie geduldig, wertschätzend und klar.
Filme sagen mehr als Worte
Grundlage für die Unterweisung von Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung. Alle Arbeitgeberbetriebe müssen sie durchführen. Eine hilfreiche Unterstützung dabei ist unsere Web-App für Saisonarbeitskräfte. In zehn Sprachen erklärt sie auf einfache Weise, wie Beschäftigte Unfälle vermeiden und ihre Gesundheit schützen.
Kurzweilige Lernvideos machen die Nutzung abwechslungsreich und interessant. Die Web-Applikation läuft auf allen Smartphones und muss nicht installiert werden. Auf unserer Internetseite sowie auf dem SVLFG YouTube-Kanal stehen 18 neue Kurzvideos in den Sprachen Deutsch, Rumänisch, Polnisch und Bulgarisch zur Verfügung. Einen Sommer lang begleitete ein Filmteam Erntearbeiten in ganz Deutschland. Die Filme zeigen, wie Gemüse, Obst und Wein unfallfrei eingebracht werden. Die Clips bieten praxisnahe Informationen zu sicheren Erntetechniken, zur korrekten Handhabung landwirtschaftlicher Geräte, zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie zu vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen. Personen, die gerne Social Media nutzen, bieten wir Inhalte auf Facebook und Instagram an. Unsere Tipps gibt es dort auf Deutsch, Polnisch und Rumänisch.
Ein Schwerpunktthema aller Medien ist die PSA. Dazu gehören zum Beispiel Kopfschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Sonnenschutzprodukte. Wir erklären, was die Beschäftigten benötigen und warum es wichtig ist, die PSA bei der Arbeit zu tragen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu, Erntehelferinnen und Erntehelfer kostenlos mit der passenden PSA auszustatten. Sie verhindert Arbeitsunfälle, Verletzungen und Gesundheitsprobleme. Führungskräfte sollten darauf bestehen, dass die PSA benutzt wird, und mit gutem Beispiel vorangehen. Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze und klare Pausenregelungen verbessern darüber hinaus die Sicherheit, stärken die Gesundheit und steigern die Leistungsfähigkeit.
Als Arbeitnehmervertreter im Vorstand ist es Jörg Heinel ein Anliegen, dass Saisonarbeitskräfte ihre Rechte und Pflichten kennen. „Die Beschäftigten müssen wissen, welche Unterstützung ihnen zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall oder bei Krankheit zusteht.“ Außerdem, so Heinel, brauchen sie Ansprechpartner bei Fragen. Er rät: „Wenn Sie nicht selbst vor Ort sein können, delegieren Sie diese Aufgabe an eine Vorarbeiterin oder einen Vorarbeiter und informieren Sie alle anderen Beschäftigten darüber. Die Aussagen und Anweisungen dieser Person sind verbindlich.“
GESUND ARBEITEN IN DER SONNE
UV- und Hitzeschutz gehören bei der Unterweisung von Outdoor-Beschäftigten dazu. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen darüber hinaus für angemessene Schutzmaßnahmen vor Ort sorgen und Sonnencreme (Lichtschutzfaktor 30 oder mehr), Sonnenbrillen mit UV-Schutz, Kopfbedeckungen mit Nackenschutz sowie ausreichend Trinkwasser kostenlos zur Verfügung stellen. Die Arbeitskleidung sollte körperbedeckend und leicht sein. Mehr Informationen zum UV- und Hitzeschutz finden Sie hier.
Infos zum kostenfreien Download:
Gemeinsam stark
Die SVLFG, der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e. V. arbeiten zusammen daran, die Beschäftigten in der Grünen Branche vor Hitze und UV-Strahlung zu schützen. Die erarbeiteten Maßnahmen erfüllen die Arbeitsschutzvorgaben und fördern die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Das gemeinsame Vorgehen stärkt das Bewusstsein für den Sonnen- und Hitzeschutz und unterstützt Betriebe dabei, präventive Maßnahmen zu etablieren“, betont Jörg Heinel.
Intro
Zwar gilt in Deutschland – außer für Motorräder – keine generelle Pflicht für ein Tagfahrlicht. Jedoch empfehlen wir, auch an land- und forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen, zum Beispiel am Traktor, tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Andere Verkehrsteilnehmer können das Fahrzeug besser erkennen, so verringert sich das Unfallrisiko.
Tipp: Alle Beleuchtungen sollten vor Fahrtantritt auf ihre Funktion hin überprüft werden.
Unser neuer Flyer F44 "F44 Gefährdungen durch Insekten, Zecken und Mäuse" informiert über Erkrankungen, die durch Insekten, Zecken und Mäuse auf Menschen übertragen werden. So können Zeckenstiche eine Borreliose oder FSME auslösen. Die Ausscheidungen der Rötelmaus können Hantaviren übertragen. Besonders gefährdet sind Personen bei der Grünpflege und der Forstarbeit, zum Beispiel auch durch den Prozessionsspinner an Eichen und Kiefern. Der Flyer informiert über Gefährdungen und gibt Tipps, wie man sich gegen sie schützt.
Sicherheit
Personen stürzen oder stolpern oft, weil Arbeitsbereiche und Wege nicht voneinander getrennt sind, weil der Boden rutschig ist oder weil Gegenstände herumliegen. Eine Gefährdungsbeurteilung sorgt vor.
Fast 30 Prozent aller meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle in der Grünen Branche, das sind etwa 18.000 pro Jahr, gehen darauf zurück, dass Menschen stolpern, umknicken, aus- und abrutschen oder hinfallen. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Zum Glück enden die meisten glimpflich. Viele Verletzungen sind aber auch langwierig und belastend.
Am meisten leiden die Betroffenen und ihre Familien. Kolleginnen und Kollegen müssen mehr arbeiten, insgesamt entsteht ein organisatorischer und finanzieller Mehraufwand in den Unternehmen. Auch unsere Versichertengemeinschaft wird mit Kosten konfrontiert:
Im Durchschnitt wendet die SVLFG als Berufsgenossenschaft jährlich etwa 85 Millionen Euro für diese Unfälle auf. Es gibt also gute Gründe, die Ursachen aufzuspüren und abzustellen. Wer weiß, warum und wobei sich Menschen verletzen, kann besser für Sicherheit sorgen.
Gefährdungsbeurteilung hilft
Gefährlich sind vor allem Bodenunebenheiten, wie sie auf Baustellen besonders häufig auftreten. Leicht übersehen Menschen herausragende Wurzeln, herumliegende Gegenstände, Baumaterialien, Werkzeuge oder versteckte Steine. Sehr oft verunglücken Personen auf matschigen und vereisten Böden. Rund 1.000 Unfälle pro Jahr lassen sich auf Schnee, Reif und Eisglätte zurückführen. Die Monate Januar und Februar sind Spitzenreiter in Sachen Ausrutschen und Hinfallen.
Mit der Gefährdungsbeurteilung legt die Unternehmensleitung Schutzmaßnahmen fest.
Bereits kleine Veränderungen verbessern die Arbeitssicherheit:
- Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder anbringen
- Arbeitsbereiche, Lagerplätze und befestigte Wege zum Gehen oder Fahren ausweisen und einhalten
Wege und Arbeitsbereiche sauber halten und freiräumen
Werkzeuge und Arbeitsmittel an festen Plätzen aufbewahren
Pfützen vermeiden und Matsch zügig entfernen
Treppen durch schräge Aufgänge ersetzen
Handgriffe und Geländer anbringen und nutzen
Fahrzeugaufstiege sauber halten und gegebenenfalls erneuern
Bei Baumfäll- und Entastungsaktionen stolperfreie Rückweichen anlegen
Stufen/Kanten deutlich markieren
Gefahrenstellen absichern und kenntlich machen
Sicherheitsschuhe mit griffigem Profil und knöchelhohem Schaft tragen
55+ im Arbeitsleben
Ältere Menschen sind mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen wichtige Stützen im Arbeitsalltag. Allerdings haben sie ein höheres Unfallrisiko. Betriebe mit älteren Beschäftigten müssen die besondere Gefährdung dieser Gruppe bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und diesen Mitarbeitenden Aufgaben übertragen, die ihren Fähigkeiten entsprechen. Körperliche Fitness und ein gutes Gleichgewichtgefühl beugen Verletzungen vor. Gesundheitskurse, innerbetriebliche Fitnessangebote oder Gesundheitstage mit Schwerpunkt „Stürzen, Stolpern, Fallen“ fördern die Gesundheit gerade auch dieser Personengruppe und erhöhen die Motivation aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir beraten Unternehmen gerne, welche Angebote sich für ihr Unternehmen eignen.
Werden Torfedern falsch montiert, kann der elektrische Weidezaun seine Wirkung verfehlen und zudem Menschen wie Tiere gefährden.
Torfedern, die am Elektrozaun angebracht werden, bieten eine einfache Möglichkeit zum Betreten der Weide. Achten Sie beim Einbau der Torfedern jedoch immer darauf, dass diese ausschließlich über die Seite des Torgriffs elektrisch eingespeist werden. Das bedeutet, dass die Feder beim Aushängen des Torgriffs spannungsfrei sein muss. In eine ausgehängte, auf dem Boden liegende Torfeder können sich Menschen und Tiere verfangen. Steht diese unter Strom, kann dies zu schweren Verletzungen führen – insbesondere, wenn ein Freikommen nur schwer möglich ist und der Strom dauerhaft auf den Körper einwirkt. Liegt eine unter Spannung stehende Torfeder auf dem Boden, stellt sie zudem einen elektrischen Kurzschluss her. Dieser kann die Hütespannung am gesamten Zaun verringern, der dann eventuell keine Sicherheit mehr bietet.
Ist eine elektrische Verbindung zwischen den Torpfosten notwendig, kann sie durch ein im Erdreich eingegrabenes Kabel hergestellt werden.
Umsturzunfälle führen häufig zu schweren Verletzungen. Das lässt sich durch Angurten auf der Straße und im Feld verhindern.
Bei einem Traktorumsturz denkt man zuerst ans Fahren am Hang. Tatsächlich verdoppelt sich das Risiko für einen Umsturz bei Bergauffahrten gegenüber Fahrten auf ebener Strecke.
Bei Bergabfahrten und Fahrten schräg zum Hang vervierfacht sich das Risiko sogar. Trotzdem passieren auch viele Umstürze im ebenen Gelände und im Straßenverkehr. „Bei Analyse aller Unfalldaten stellt sich heraus, dass nur wenige Beteiligte einen Gurt verwenden. Dabei hätte die Hälfte der Traktoren ein Gurtsystem gehabt“, sagt Sebastian Dittmar, Präventionsexperte der SVLFG.
Gefahr für Gurtmuffel
Die Auswertung der Umsturzunfälle mit landwirtschaftlichen Maschinen zeigt, dass es bei der Gruppe der angeschnallten Fahrer keinen tödlichen Unfall gab. Wer nicht angeschnallt ist, hat ein wesentlich höheres Risiko, schwer verletzt oder gar getötet zu werden!
Die Sicherheitshinweise in den Betriebsanleitungen der Fahrzeuge regeln ganz klar, dass Gurte benutzt werden müssen. „Stellen Sie sicher, dass während der Fahrt alle Fahrzeuginsassen vorschriftsmäßig angegurtet sind. Denken Sie auch an Beifahrerinnen und Beifahrer“,so steht es darin.
Piktogramme in den Fahrzeugen visualisieren die Anschnallpflicht auf einen Blick. Arbeitgeberbetriebe sind verpflichtet, mit der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, dass Beschäftigte Sicherheitsgurte in Fahrzeugen und Maschinen anlegen. Mit einer Umrüstung auf ELR-Gurtsysteme (Emergency Looking Retractor = Notfall-Rückhaltesystem) schaffen sie einen Anreiz zur Nutzung. Diese sind komfortabel, denn genau wie beim Auto blockiert der Gurt erst ab einer bestimmten Neigung beziehungsweise Beschleunigung.
Damit erlaubt er Bewegungsfreiheit beim Fahren und greift erst im Notfall zuverlässig ein. Nach der Verordnung (EU) 2023/1230 müssen neue Maschinen künftig vergleichbare Anforderungen wie PKWs erfüllen und den Fahrer optisch und akustisch an das Anschnallen erinnern.
Ist kein Beckengurt vorhanden, ist eine Nachrüstung in jedem Fall wertvoll.
Holen Sie den Rat einer Fachwerkstatt ein, ob eine Nachrüstung umsetzbar ist. Denn Sicherheitsgurte funktionieren nur, wenn sie im korrekten Winkel und an geeigneten Sitzgurtverankerungen montiert sind. Dies gilt auch, wenn ein normaler Beckengurt auf das komfortable ELR umgerüstet werden soll.
Wie gefährlich ist die Arbeit auf Biogasanlagen und welche Maßnahmen bringen Sicherheit in die Arbeitsabläufe?
Auch wenn im Vergleich zur Landwirtschaft weniger passiert, kommt es in Biogasanlagen immer wieder zu schweren und auch tödlichen Unfällen. Jährlich ereignen sich über 200 Unfälle, insbesondere bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten.
In einem Fall stürzte ein Mitarbeiter in einen versenkten Feststoffdosierer, wurde von der Förderschnecke erfasst und tödlich verletzt. In einem anderen Fall stieg ein Mitarbeiter in einen Kondensatschacht, verlor das Bewusstsein und verstarb. Neben den schweren und tödlichen Unfällen passieren in Biogasanlagen viele Unfälle durch Reparaturarbeiten mit Handwerkzeugen oder bei Verarbeitung von Metallen und Blechen. Betroffen sind oft die Hände oder Augen.
Grafik Unfallzahlen von Seite 10 als Bild einfügen
Risiken nicht unterschätzen
Die Ursachen für diese Unfälle sind vielfältig. Offensichtlich ist jedoch, dass in vielen Fällen nicht sichtbare Gefährdungen durch giftige, erstickend wirkende oder explosive Gase unterschätzt werden. Aber auch Gefährdungen durch automatisch gesteuerte Anlagenteile oder bei der Arbeit auf erhöhten Arbeitsplätzen führen oft zu schweren Verletzungen.
SO IST ES SICHER
Wenn Sie diese Grundsätze beachten, vermeiden Sie Unfälle:
⦁ Sicherstellen, dass sich im Behälter bzw. Schacht keine gefährlichen Gase angesammelt haben
⦁ Nie allein in Behältern oder Schächten arbeiten; mit einer zweiten Person Ruf- oder Sichtverbindung halten und im Notfall die erforderlichen Maßnahmen einleiten
⦁ Mechanische Teile vor Wartungsbeginn außer Betrieb nehmen und gegen Wiederingangsetzen sichern
⦁ Mitarbeitende und Familienangehörige unterweisen
⦁ Persönliche Schutzkleidung tragen, z. B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe mit Stech- und Schnittschutz, umluftunabhängiger Atemschutz
Regelwerke
Die technischen Sicherheitsanforderungen sind in der TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogasanlagen“ beschrieben sowie in der TI 4 „Sicherheitsregeln für Biogasanlagen“.
Grundlegende Kenntnisse vermittelt das SVLFG-Seminar „Sicher und gesund arbeiten in Biogasanlagen“.
Mehr Informationen zum sicheren Arbeiten in Biogasanlagen gibt es hier.
Unfälle im Tiefsilo enden meist tödlich. Elisabeth Heiland überlebte, weil Angehörige rechtzeitig das Silogebläse aktivierten und die Feuerwehr alarmierten. „Alles SVLFG“ hat mit der Landwirtin gesprochen.
Wie geht es Ihnen, Frau Heiland?
Inzwischen geht es mir wieder gut. Ich habe überlebt und bin heilfroh. Meinem Neffen und meinem Bruder bin ich sehr dankbar. Zum Glück kann ich trotz des Erlebten angstfrei leben und arbeiten.
Woran erinnern Sie sich noch?
Ich wollte Futter holen und bin über die Leiter ins Tiefsilo eingestiegen. Als ich mich benommen fühlte, dachte ich noch, ich muss schnell raus. Dann war ich weg. Im Hubschrauber kam ich wieder zu mir.
Ihre Angehörigen reagierten richtig. Woher wussten sie, was zu tun ist?
Mein Bruder und mein Neffe sind bei der Feuerwehr. Mein Neffe hilft mir oft im Stall. Beide wissen, wie gefährlich Gärgase sind. Zum Glück ist mein Neffe nicht ins Silo gestiegen, um mich herauszuholen, sondern hat die Feuerwehr verständigt und meinen Bruder gerufen. Dieser hat das Gebläse eingeschaltet und ist danach über die Leiter zu mir ins Silo gestiegen. Dort hat er den Gebläseschlauch hergezogen, damit wir beide genug frische Luft hatten, bis die Feuerwehr ankam.
Kohlendioxid ist schwerer als Luft und sinkt im Tiefsilo nach unten. Dort wird es zur tödlichen Gefahr. Wussten Sie das?
Ja, in meiner Kindheit ist ein Tier ins Silo gefallen. Mein Vater konnte es mit dem Gebläse gerade noch retten.
Was machen Sie heute anders?
Ich war betriebsblind. Der Unfall hätte nie passieren dürfen. Insgesamt lebe und arbeite ich jetzt bewusster. Ich achte besser auf mich. Auch, weil ich eine große Verantwortung meiner Familie und dem Betrieb gegenüber habe. Inzwischen habe ich das Arbeitsverfahren gewechselt, so muss ich viel seltener ins Silo. Ich nutze das Gebläse und arbeite nur im Silo, wenn eine zweite Person in der Nähe ist. Das Gebläse habe ich inzwischen auch warten lassen. Mit unserer Feuerwehr möchte ich eine Rettungsübung durchführen.
Es ist gut, wenn möglichst viele Menschen wissen, was zu tun ist.
Rund 80 Prozent aller Informationen nehmen wir über den Sehsinn auf. Beim Arbeiten mit der Motorsense brauchen die Augen besonderen Schutz.
Freischneider werden oft unterschätzt. Schwere Verletzungen können die Folge leichtsinnigen Verhaltens sein. Fehlen zum Beispiel Schutzbrille und Visier oder sind sie mangelhaft, erleiden Personen immer wieder Unfälle, die Gesicht oder Augen betreffen. Gerade Gitternetzvisiere gaukeln eine trügerische Sicherheit vor.
Der Grund: Die rotierenden Werkzeuge in Freischneidern greifen zum Beispiel Steinchen, Hölzer oder auch Metallteile von Weidezäunen vom Boden auf, schleudern sie heraus und beschleunigen sie dabei so stark, dass sie das Gitternetz problemlos durchschlagen können. Selbst Plexiglasvisiere schützen alleine nicht ausreichend, weil die kleinen herumsausenden Gegenstände seitlich und von unten hinter den Schutz fliegen können. Auf Nummer sicher geht, wer potentiell gefährliche Gegenstände bereits vor Arbeitsbeginn aus dem Gelände entfernt.
Abstände einhalten
Professionelle Geräte erfordern gemäß der Betriebsanleitung in der Regel einen Sicherheitsabstand von 15 Metern um die arbeitende Person. Dieser Abstand schützt Menschen, Tiere, Gebäude und Fahrzeuge vor Schäden. Eine gut ausgewiesene Absperrung macht den Gefahrenbereich auch für Dritte sichtbar.
15 Meter entsprechen zum Beispiel der Breite einer mehrspurigen Straße. Ist eine so weiträumige Absperrung unmöglich, müssen andere Arbeitsverfahren oder Geräte zum Einsatz kommen. Geeignet sind zum Beispiel Motorsensen mit alternativen, schleuderarmen Schneidwerkzeugen, Rasenmäher oder Kehrmaschinen.
GUT GESCHÜTZT UND RICHTIG GEKLEIDET
Alle, auch sehr kurze, Arbeitseinsätze mit dem Freischneider erfordern eine vollständige Persönliche Schutzausrüstung und passende Arbeitskleidung. Führungskräfte sollten darauf bestehen und den Einsatz überprüfen. Dazu gehören:
⦁ Sicherheitsschuhe der Klasse S3,
⦁ Arbeitshandschuhe,
⦁ gegebenenfalls ein Helm,
⦁ Augen-, Gesichts- und Gehörschutz,
⦁ Körperbedeckende, enganliegende Arbeitskleidung,
⦁ Haltegeschirr mit verstellbarem Gurt
Zu unserer Broschüre „B30 Grünpflege im Gartenbau“: >>>
Unfallgeschehen
Richtig sicher
Im Jahr 2022 ereigneten sich in der Grünen Branche 59.024 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle. Wir stellen Unglücksfälle aus der Praxis vor und erklären, wie Sie solche Situationen sicher meistern:
Ein Milchviehbetrieb hielt den Deckbullen zusammen mit der Herde im Laufstall. Die Auszubildende bekam den Auftrag, dort während des Melkens Reparaturarbeiten durchzuführen. Der Deckbulle, der bisher unauffällig war, blieb währenddessen im Stall. Die Kühe befanden sich im Wartebereich vor dem Melkstand. Als die Auszubildende eintrat und ihr Werkzeug ablegte, griff der Deckbulle sie unvermittelt an und drückte sie gegen eine Absperrung. Ihre Schreie alarmierten den Betriebsunternehmer:
Er kam schnell hinzu und lenkte den Bullen ab. Die junge Frau konnte sich retten. Sie erlitt jedoch mehrere Rippenbrüche und erhebliche Hämatome.
So geht es besser
Deckbullen sollten nicht frei in der Milchviehherde mitlaufen. Nach der Änderung der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.1 Tierhaltung aus 2021 müssen Altställe bis zum 1. April 2024 mit einer Bullenbucht ausgestattet sein. Hier hätte der Bulle vor Beginn der Arbeiten separiert werden müssen.
Der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs führte an der Dachrinne der Maschinenhalle eine Reparatur durch. Dazu stieg er auf eine vier Meter lange Anlegeleiter. Aus einer Höhe von circa 3,50 Metern stürzte er plötzlich ab. Er zog sich einen Beckenbruch und eine Fraktur des Oberschenkels zu.
Mehrere Beschäftigte eines Garten- und Landschaftsbauunternehmens arbeiteten an der Fundamentierung einer Trockenmauer. Die Baugrubenwand war circa 4,5 Meter hoch. Die abgeböschte Fläche rutschte ab und verschüttete zwei Mitarbeiter. Einer von ihnen war in der Lage, sich selbst zu befreien. Der andere Verunglückte konnte nur aufgrund schneller Hilfe gerettet werden. Er zog sich multiple Frakturen und innere Verletzungen zu.
Ein Waldbesitzer und seine Helferin fällten Bäume, die sie dann gemeinsam aufarbeiteten. Im weiteren Verlauf übernahm die Helferin das Entasten, während der Waldbesitzer weiter fällte. Bei einem der Bäume brach dabei die Krone ab und fiel entgegen der geplanten Fällrichtung. Die Krone traf die Frau am Kopf und verletzte sie tödlich.
Gesundheit
Fit mit Genuss – Koordinationstraining trifft gesunde Ernährung“: Dieses Motto beherzigten zwölf Frauen und Männer und meldeten sich zu einer LKK-Kurzkur im „Prevention Center“ der Rehaklinik Damp an der Ostsee an.
Tief Olga bläst mit Windstärke 7. Der Regen kommt nicht von oben, sondern von der Seite. Die zwölf Teilnehmenden an der viertägigen LKKKurzkur hält dieses Wetter aber keineswegs von ihrer morgendlichen Nordic-Walking-Einheit am Ostseestrand in Damp ab. Einige von ihnen sind „Wiederholungstäter“ und wissen dieses spezielle Präventionsangebot zu schätzen. Ein Teilnehmer ist sogar schon zum zehnten Mal dabei. Die Gruppe versteht sich gut und hat während der Einheiten auch jede Menge Spaß miteinander. Sie kommen aus Niedersachsen, Hessen und natürlich Schleswig-Holstein. Alois ist sogar aus Niederbayern angereist. Auch er ist nicht zum ersten Mal dabei. Das Programm und die frische Ostseeluft gefallen ihm immer wieder. „Ich tue mir etwas Gutes damit“, sagt er.
Tipps vom Profi
Für den Vormittag zieht Physiotherapeut Malte Hensen wegen des Wetters kurzerhand Plan B aus der Tasche und verzichtet auf das für draußen geplante „Terraintraining“. Stattdessen gibt es „Rückenschule“ im Gymnastikraum. Dort geht er individuell auf die Fragen der Teilnehmenden ein. Themen sind zum Beispiel: Iliosakralgelenk, Piriformis-Muskel, Golferarm und Schultergelenk.
Man merkt, dass schon einiges an Vorwissen vorhanden ist. Woraus Probleme an verschiedenen Stellen resultieren können, veranschaulicht Malte detailliert und leicht verständlich an einem Skelett-Modell.
Traute klagt über Ischias- und Knieprobleme nach langem Stehen am Eierband ihres Geflügelhofs. „Irgendwann ging es nicht mehr und ich habe bei der LKK angerufen. So habe ich diese Kurzkur für mich entdeckt“, sagt sie. Der Betrieb mit 15.000 Legehennen ist bereits an ihren Sohn abgegeben, aber sie hilft noch täglich mit.
Die Gruppe wird von Malte daraufhin auf die Turnmatten gebeten und bekommt Übungen an die Hand, die solchen Beschwerden entgegenwirken. „Wichtig ist, das bewusste Atmen nicht zu vergessen“, so Hensen. „Bei der Belastung ausatmen und bei der Entlastung einatmen.“
Im Anschluss gibt Marina Egdmann Einblicke in eine ausgewogene Ernährung. Die Teilnehmenden füllen das Plakat, auf dem die leere „Ernährungspyramide“ abgebildet ist, mit Karten voller Lebensmittel. Das meiste ist richtig, die Expertin muss nur wenig richtigstellen. Daraus ergeben sich viele Fragen der Teilnehmenden, die von ihr geduldig beantwortet werden.
So ist es kein eintöniger Vortrag, sondern ein munterer Austausch über Ernährungstipps und wie im Fluge sind anderthalb Stunden vergangen. Marina teilt zum Schluss noch Rezepte aus.
Termine im Winterhalbjahr
Die LKK übernimmt die Kurskosten dieses Kompaktangebotes. Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Kurtaxe sowie für die An- und Abreise zahlen die Teilnehmenden aus eigener Tasche. Einige verlängern ihren Aufenthalt sogar noch vorher oder nachher am Kurort.
Die Termine werden bewusst in dem Zeitraum zwischen Ende Oktober und Anfang März angeboten, um nicht mit den Arbeitsspitzenzeiten der grünen Berufe zu kollidieren. Alle Versicherten der LKK, die aktiv etwas für ihre Gesundheit tun wollen, können an einer LKK-Kurzkur teilnehmen. Dafür ist keine ärztliche Verordnung erforderlich.
Die Übernahme der Kurskosten kann einmal jährlich erfolgen. Die Kurzkuren sind vorab bei der LKK zu beantragen und müssen vor Antritt der Kurzkur genehmigt sein.
Hebe- und Transporthilfen entlasten das Muskel-Skelett-System bei der Bienenhaltung. Wir geben Tipps, wie Sie Ihren Rücken schonen, Zeit sparen und die Arbeit sicherer machen.
Bereits einfache Rollbretter helfen, schwere Lasten, zum Beispiel Zargentürme, im Lager in aufrechter Körperhaltung zu verschieben. Die Bretter müssen für diese Belastung geeignet sein. Sackkarren machen das Imkerleben sowohl innen als auch im Gelände einfacher. Insbesondere Ausführungen mit Kettenhub erleichtern das Stapeln und Anheben der Beuten auf dem Schild der Karre. Sehr schnell und komfortabel geht das, wenn ein akkubetriebener Antrieb die Handkurbel ersetzt. Sackkarren mit Klemmbügel machen den Transport von Bienenkästen sicherer. Sie verhindern deren Umkippen beim Verladen. Müssen Paletten bewegt werden, kommen Hubwagen zum Einsatz. Elektrische Varianten können kostspielige Gabelstapler ersetzen, wenn das Gelände es erlaubt.
Beuten leichter wiegen
Beim Ermitteln des Futterbedarfs im Winter hilft die Beutenständerwaage. Sie macht sich das Prinzip der Hebelwirkung zunutze. Dabei wird das Bienenvolk nur gekippt. Mit wenig Kraft- und Zeitaufwand ermittelt die Imkerin oder der Imker das Gewicht des gesamten Volkes. Während des gesamten Vorgangs arbeitet die Person aufrecht. Werden mobile Stellflächen benötigt, etwa beim Verpacken von Ware oder beim Honigabfüllen, helfen Rollwagen, Servierwagen oder höhenverstellbare Scherenwagen.
Eine weitere bewährte Hilfe sind fest installierte Lift- oder Krananlagen. Mit deren Hilfe lassen sich Bienenkästen an festen Standorten einfach bewegen.
Auf Autoanhängern eingebaute Lifte erleichtern es dem Imker oder der Imkerin, Bienenkästen im freien Gelände aufzustellen. Doch nicht jede Arbeitshilfe passt für jeden Betrieb.
Wir raten deshalb: Testen Sie Arbeitshilfen vor dem Kauf und lassen Sie sich im Fachhandel beraten, ob sie für Ihren Einsatz geeignet und einfach in der Handhabung sind.
GUT ABGESICHERT
Als zuständige Berufsgenossenschaft versichern wir derzeit rund 7.600 Betriebe mit Bienenhaltung.
Gewerbsmäßigen Imkerinnen und Imkern stehen die Präventionsangebote der LBG kostenlos zur Verfügung. Sie haben Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum einer gesetzlichen Unfallversicherung. Im Bedarfsfall steht ihnen zum Beispiel eine Betriebs-und Haushalthilfe zu.
Fallen Landwirte plötzlich aus, entsteht für das Unternehmen schnell eine bedrohliche Situation. Betriebshelfer Kersten Fiedler springt dort ein, wo er am dringendsten gebraucht wird.
Es ist 8 Uhr. Gerade ist Kersten Fiedler an seinem derzeitigen Arbeitsort angekommen. Seit einigen Wochen schon ist er auf diesem Milchviehbetrieb im Einsatz. Als Erstes stehen Einstreuen und das Versorgen der Tiere auf dem Programm. Im Anschluss bespricht er mit der Familie, was für den Tag geplant ist. Sich um die Tiere, die Außenwirtschaft oder unaufschiebbare Reparaturen kümmern, ob bei Tierhaltern, Winzern, Berufsimkern – sein Aufgabenfeld ist vielfältig, kein Tag wie der andere. Kersten Fiedler gehört zu den etwa 180 Betriebshelferinnen und Betriebshelfern der SVLFG. Der gelernte Landmaschinenschlosser arbeitet seit 1991 bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Er liebt es, mit der Natur zu arbeiten, Entscheidungen zu treffen, sein technisches Know-how zu beweisen. „Ich muss mein Gehirn nicht an der Pforte abgeben“, scherzt er. Wenn der Betriebshelfer von seinem Beruf erzählt, ist ein begeisterter Unterton zu hören. Er lächelt, die Augen strahlen. Gebürtig kommt Kersten Fiedler aus Thüringen. Bei einem Einsatz hat er seine Frau kennengelernt, die beiden haben einen Sohn.
Keine Fließbandarbeit
Um 12 Uhr fährt der Schroter auf den Hof. Kersten Fiedler begrüßt den Fahrer per Handschlag. „Wir kennen uns bereits“, lacht er. Er fühlt sich in die Gemeinschaft auf dem Hof gut aufgenommen, arbeitet mit der Familie auf Augenhöhe. Ein Einsatz dauert meistens zwei bis acht Wochen. Das ist es, was ihn antreibt: die Abwechslung. „Fließbandarbeit, das ist nichts für mich“, erklärt der 57-Jährige. Es gefällt ihm, kreative Lösungen zu finden, mit Menschen zu arbeiten. Seine Stelle ist mit 39 Wochenstunden verbunden. Arbeitsbeginn und -ende variieren, die Zeiten halten sich aus seiner Sicht die Waage.
Sinnvolle Aufgabe
16:30 Uhr: Feierabend. Kersten Fiedler verabschiedet sich, nimmt sich noch Zeit, den nächsten Tag zu besprechen. Meist arbeitet er wohnortnah. Daher braucht er nicht lange für den Heimweg. Im Moment sind es 30 Minuten Fahrt. „Die Einsatzleitung achtet darauf, dass die Einsatzorte mit unseren Wünschen möglichst übereinstimmen“, sagt Fiedler. Für ihn ist der Beruf als Betriebshelfer eine sinnvolle Aufgabe, die sich gut mit dem Familienleben vereinbaren lässt: „Ich helfe dort, wo ich gerade gebraucht werde. Und wenn auf dem Betrieb das Miteinander funktioniert, man mit Lachen und Freude drangeht, macht es einfach Spaß. Das ist das, was zählt.“
Unterstützung gesucht!
Bei Ausfall brauchen unsere Landwirte Menschen, auf die sie sich verlassen können. Hier sind Sie gefragt! Wir suchen Betriebshelfer/-innen (m/w/d) >>>.
Leben
Fallen Landwirte plötzlich aus, entsteht für das Unternehmen schnell eine bedrohliche Situation. Betriebshelfer Kersten Fiedler springt dort ein, wo er am dringendsten gebraucht wird.
Es ist 8 Uhr. Gerade ist Kersten Fiedler an seinem derzeitigen Arbeitsort angekommen. Seit einigen Wochen schon ist er auf diesem Milchviehbetrieb im Einsatz. Als Erstes stehen Einstreuen und das Versorgen der Tiere auf dem Programm. Im Anschluss bespricht er mit der Familie, was für den Tag geplant ist. Sich um die Tiere, die Außenwirtschaft oder unaufschiebbare Reparaturen kümmern, ob bei Tierhaltern, Winzern, Berufsimkern – sein Aufgabenfeld ist vielfältig, kein Tag wie der andere. Kersten Fiedler gehört zu den etwa 180 Betriebshelferinnen und Betriebshelfern der SVLFG. Der gelernte Landmaschinenschlosser arbeitet seit 1991 bei der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Er liebt es, mit der Natur zu arbeiten, Entscheidungen zu treffen, sein technisches Know-how zu beweisen. „Ich muss mein Gehirn nicht an der Pforte abgeben“, scherzt er. Wenn der Betriebshelfer von seinem Beruf erzählt, ist ein begeisterter Unterton zu hören. Er lächelt, die Augen strahlen. Gebürtig kommt Kersten Fiedler aus Thüringen. Bei einem Einsatz hat er seine Frau kennengelernt, die beiden haben einen Sohn.
Keine Fließbandarbeit
Um 12 Uhr fährt der Schroter auf den Hof. Kersten Fiedler begrüßt den Fahrer per Handschlag. „Wir kennen uns bereits“, lacht er. Er fühlt sich in die Gemeinschaft auf dem Hof gut aufgenommen, arbeitet mit der Familie auf Augenhöhe. Ein Einsatz dauert meistens zwei bis acht Wochen. Das ist es, was ihn antreibt: die Abwechslung. „Fließbandarbeit, das ist nichts für mich“, erklärt der 57-Jährige. Es gefällt ihm, kreative Lösungen zu finden, mit Menschen zu arbeiten. Seine Stelle ist mit 39 Wochenstunden verbunden. Arbeitsbeginn und -ende variieren, die Zeiten halten sich aus seiner Sicht die Waage.
Sinnvolle Aufgabe
16:30 Uhr: Feierabend. Kersten Fiedler verabschiedet sich, nimmt sich noch Zeit, den nächsten Tag zu besprechen. Meist arbeitet er wohnortnah. Daher braucht er nicht lange für den Heimweg. Im Moment sind es 30 Minuten Fahrt. „Die Einsatzleitung achtet darauf, dass die Einsatzorte mit unseren Wünschen möglichst übereinstimmen“, sagt Fiedler. Für ihn ist der Beruf als Betriebshelfer eine sinnvolle Aufgabe, die sich gut mit dem Familienleben vereinbaren lässt: „Ich helfe dort, wo ich gerade gebraucht werde. Und wenn auf dem Betrieb das Miteinander funktioniert, man mit Lachen und Freude drangeht, macht es einfach Spaß. Das ist das, was zählt.“
Unterstützung gesucht!
Bei Ausfall brauchen unsere Landwirte Menschen, auf die sie sich verlassen können. Hier sind Sie gefragt! Wir suchen Betriebshelfer/-innen (m/w/d) >>>.
360 Grad
Hartmut Fanck, Leiter des Beitragsbereiches der SVLFG, spricht im Interview über die Angleichung des Alterskassenbeitrags zum 1. Juli für Ost und West.
Was wird sich am 1. Juli ändern?
Die Renten werden bereits seit 2018 schrittweise angeglichen. Zum Juli kommt es nun zur abschließenden Vereinheitlichung – aber nicht nur bei den Renten, sondern auch beim Alterskassenbeitrag. Ich gehöre zur Generation, die die deutsche Wiedervereinigung in der Mitte ihres Lebens erleben durfte. Ich kenne die Gründe, weshalb es in vielen Bereichen Übergangsregelungen gab. Ich freue mich deshalb sehr, dass nach über 30 Jahren auch diese Differenzierung von Ost und West wegfällt.
Wie wird das ablaufen?
Zum 1. Juli wird die bisherige besondere Beitragsberechnung für die östlichen Bundesländer außer Kraft gesetzt. Es gibt dann einen einheitlichen Beitrag für ganz Deutschland. In den letzten Jahren fielen die Anpassungen des Ost-Beitrags vorbereitend schon etwas größer aus. Der letzte Sprung ist daher nicht allzu groß.
Wie macht sich das bemerkbar?
Der Alterskassenbeitrag beträgt aktuell für Landwirte, ihre Ehegatten und freiwillig Versicherte 301 Euro in den westlichen und 297 Euro in den östlichen Bundesländern. Für mitarbeitende Familienangehörige ist die Hälfte dieser Beiträge zu zahlen. Betroffen sind also alle Versicherten mit den geringeren Beiträgen, unabhängig vom aktuellen Betriebssitz oder Wohnort. Ab dem 1. Juli wird sich der Beitrag einheitlich auf 301 Euro beziehungsweise 150,50 Euro für mitarbeitende Familienangehörige belaufen.
Müssen Versicherte etwas tun?
Wer uns bereits ein Lastschriftmandat für die Alterskassenbeiträge erteilt hat, muss nichts weiter tun. Wir werden aber trotzdem alle Betroffenen schriftlich informieren. Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, erfährt dann auch, was zukünftig zu zahlen ist beziehungsweise auf welchen Betrag ein Dauerauftrag geändert werden muss.
Was ändert sich beim Zuschuss?
Wir werden alle am 30. Juni laufenden Zuschüsse zum 1. Juli an den höheren Beitrag anpassen. Betroffene werden auch hierüber schriftlich informiert.
Digitale Neuerung
In der Grünen Branche, wo Zeit und Gesundheit kostbare Güter sind, bietet die elektronische Patientenakte (ePA) eine vielversprechende Neuerung.
Ab dem kommenden Jahr plant der Gesetzgeber die „ePA für alle“ einzuführen. So lange müssen Sie jedoch nicht warten, denn die Landwirtschaftliche Krankenkasse bietet Ihnen bereits jetzt die kostenlose ePA-App an.
Alle Dokumente immer dabei Egal ob Sie einfach nur für sich und die Familie das Beste tun wollen oder Untersuchungsergebnisse und wichtige Gesundheitsdokumente immer dabeihaben möchten, um im Notfall Ihre Angehörigen entlasten zu können.
Ärztinnen und Ärzte haben so schnell Informationen zum Gesundheitsstatus und Ihrer aktuellen Medikation zur Hand. Mit der ePA-App der SVLFG ist dies alles sicher möglich.
Kostenlos im App-Store
Wir haben einige wesentliche Vorteile für Sie zusammengefasst und empfehlen Ihnen bereits heute, unsere kostenlose ePA-App aus dem App-Store Ihres Handyanbieters herunterzuladen
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- Redaktion "Alles SVLFG"