Dorferneuerung

Dorferneuerungen werden als umfassende oder einfache Projekte durchgeführt. Gemeindeentwicklungen beziehen alle Ortsteile einer Gemeinde ein. Maßnahmen werden durch die Dorferneuerung umgesetzt. Bayern stärkt seinen ländlichen Raum und fördert die Standort- und Lebensqualität durch die Dorferneuerung. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden.

Aktualisiert am: 26.03.2024
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Voraussetzungen

Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen bereit sein, mitzuwirken.

Im Rahmen der Dorferneuerung können gefördert werden:
  • Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
  • gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
  • private Vorhaben. 
    
Im Wesentlichen sind dies
  • Untersuchungen, Moderationen, Aktionen, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit 
    
  • Konzepte und Planungen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung 
    
  • Unterstützung unternehmerischer Menschen und der regionalen Wertschöpfung
  • Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen
    
  • Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern
    
  • Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich
    
  • Gestaltung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
    
  • Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
    
  • Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze)
    
  • Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen)
    
  • Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung
    
  • Bodenordnung, Vermessung und Abmarkung
    
  • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich
    
  • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Mittelherkunft
  • Bund
  • Bayern

Gemeinschaftlicher und öffentlicher Bereich

Zuwendungsfähig sind Ausgaben
  • für die Vorbereitung und Begleitung der Dorferneuerung, Planungen sowie Beratungen bis zu 70 %  
    
  • für öffentliche und gemeinschaftliche Maßnahmen bis zu 60 %
    
Die Förderung kann erhöht werden
  • bei besonders finanzschwachen Gemeinden
    
  • bei sehr negativer demographischer Entwicklung in Gemeinden
    
  • bei interkommunaler Zusammenarbeit von Gemeinden
    
  • bei besonderen Ausgaben für energiesparende Maßnahmen
    
    

Gebäude sowie Vorbereichs- und Hofräume privater Bauherren

Zuwendungsfähig sind Ausgaben
  • für private Maßnahmen an Gebäuden bis zu 35 % je Anwesen, bei besonders wertvollen Gebäuden bis zu 60 % je Anwesen
  • für private Maßnahmen an Vorbereichs- und Hofräumen bis zu 30 %
    
    

Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben
  • für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung bis zu 35 %

Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.

I. Formulare für gemeinschaftliche oder öffentliche Maßnahmen, z. B. einer Gemeinde

Voraussetzung für die Durchführung und Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm.

II. Formulare für private Bauherren

Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.

Wurde der Förderantrag 2021 oder früher gestellt, sind statt dem "Zahlungsantrag für private Bauherren" und der "Belegliste zum Zahlungsantrag" folgende Unterlagen zu verwenden:

III. Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Kleinstunternehmen der Grundversorgung, deren Betriebsstätte im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt, können beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen oder elektronischen Antrag stellen. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen.