Voraussetzungen
Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen bereit sein, mitzuwirken.
Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
private Vorhaben.
Untersuchungen, Moderationen, Aktionen, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit
Konzepte und Planungen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung
Unterstützung unternehmerischer Menschen und der regionalen Wertschöpfung
Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen
Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern
Maßnahmen zur Verringerung von Überflutungsgefahren für den Ortsbereich
Gestaltung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze)
Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen)
Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung
Bodenordnung, Vermessung und Abmarkung
Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich
Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Bund
Bayern
Gemeinschaftlicher und öffentlicher Bereich
für die Vorbereitung und Begleitung der Dorferneuerung, Planungen sowie Beratungen bis zu 70 %
für öffentliche und gemeinschaftliche Maßnahmen bis zu 60 %
bei besonders finanzschwachen Gemeinden
bei sehr negativer demographischer Entwicklung in Gemeinden
bei interkommunaler Zusammenarbeit von Gemeinden
bei besonderen Ausgaben für energiesparende Maßnahmen
Gebäude sowie Vorbereichs- und Hofräume privater Bauherren
für private Maßnahmen an Gebäuden bis zu 35 % je Anwesen, bei besonders wertvollen Gebäuden bis zu 60 % je Anwesen
für private Maßnahmen an Vorbereichs- und Hofräumen bis zu 30 %
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung bis zu 35 %
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
Ansprechpartner
Ämter für Ländliche EntwicklungVoraussetzung für die Durchführung und Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm.
Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen oder elektronischen Antrag.
Wurde der Förderantrag 2021 oder früher gestellt, sind statt dem "Zahlungsantrag für private Bauherren" und der "Belegliste zum Zahlungsantrag" folgende Unterlagen zu verwenden:
Kleinstunternehmen der Grundversorgung, deren Betriebsstätte im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt, können beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen oder elektronischen Antrag stellen. Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen.
- Merkblatt zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung Downloadlink
- Mustergliederung für ein Wirtschaftlichkeitsgutachten Downloadlink
- Formblatt "Ermittlung des beantragten Zuschusses" (Excel-Datei) Downloadlink
- Merkblatt zu den De-minimis-Beihilfen (Gewerbe) Downloadlink
- Merkblatt zum Zahlungsantrag Downloadlink
- Belegliste zum Zahlungsantrag (Excel-Datei) Downloadlink