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Schadstoffe in Alltagsgegenständen Bei Verdacht den Hersteller fragen

Schädliche Weichmacher in der Plastikpuppe, bedenkliche Farbstoffe in der Kleidung? Hersteller müssen Auskunft geben, wenn in ihren Produkten bedenkliche Stoffe enthalten sind. Was Verbraucher dazu wissen sollten - ein Überblick.
Puppe beim TÜV (Archivbild): Sind Schadstoffe enthalten?

Puppe beim TÜV (Archivbild): Sind Schadstoffe enthalten?

Foto: A3508 Rolf Vennenbernd/ dpa
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das neue Sofa riecht stechend nach Chemie, aus der Plastikpuppe zieht beißender Geruch in die Nase. Dann drängt sich der Verdacht auf, dass die Produkte schädliche Stoffe enthalten. Manchmal hat man aber nur eine vage Sorge. In diesem Fall können Verbraucher die Händler fragen: Sie sind im Rahmen der EU-Verordnung REACH zur Auskunft verpflichtet, wenn besorgniserregende Stoffe enthalten sind.

Was ist REACH?

Die Abkürzung steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Es geht um die zentrale Erfassung aller Chemikalien in der EU mit ihren Risiken für Mensch und Umwelt. Besonders gefährliche Stoffe sollen ersetzt werden.

"Anders als viele denken, gab es vor REACH nie ein Zulassungsverfahren für Chemikalien", sagt Christoph Schulte, Leiter des Fachgebiets Chemikalien beim Umweltbundesamt, das in Deutschland für die Umweltaspekte der Verordnung zuständig ist.

Chemikalien, die in Europa auf dem Markt sind, werden nun nachträglich erfasst. Jene, die besonders besorgniserregend sind, kommen auf die sogenannte REACH-Kandidatenliste. Aktuell sind 161 Stoffe verzeichnet (Stand Dezember 2014). Alle sechs Monate werden Kandidaten ergänzt.

Welche Folgen hat ein Eintrag?

Für betroffene Hersteller ergeben sich zwei Konsequenzen:

  • Zum einen müssen die Firmen jedem Bürger auf Anfrage mitteilen, wenn die Konzentration eines Stoffes in einem Produkt einen Anteil von 0,1 Prozent übersteigt.
  • Zum anderen nimmt sich die EU-Kommission die Liste nach und nach vor und unterstellt die Stoffe einer Zulassungspflicht. Firmen, die die Chemikalien dann noch verwenden wollen, müssen nachweisen, dass sie sie sicher verwenden oder dass die Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. Die Zulassungen gibt es für einen begrenzten Zeitraum. Danach müssen die Stoffe spätestens mit unschädlichen Alternativen ersetzt sein.

Das Flammschutzmittel HBCD ist beispielsweise seit kurzem betroffen. Es wird unter anderem für Wärmeverbundsysteme aus Styropor zum Dämmen von Hausfassaden genutzt und schützt diese vor Feuer. Es darf jetzt noch zwei Jahre lang verwendet werden. "Die Genehmigung bekommen die Hersteller aber nur, wenn sie nachweisen können, dass keine Alternative zu dem Stoff verfügbar ist", erklärt Schulte.

Daneben können Stoffe, von denen ein unakzeptables Gesundheits- oder Umweltrisiko ausgeht, ganz verboten oder Beschränkungen unterworfen werden. Zum Beispiel darf in Konsumgütern eine bestimmte Konzentration erbgutschädigender, krebserregender oder fortpflanzungsschädlicher Stoffe nicht überschritten werden.

Welche Produkte sind betroffen?

Viele Konsumgüter, mit denen Verbraucher täglich Kontakt haben. Das Informationsportal reach-info.de  des Umweltbundesamtes zählt Möbel, Haushaltswaren, Heimwerkerbedarf, Elektrogeräte, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Spielzeug, Fahrzeuge oder Verpackungen auf. Eigenen Rechtsvorschriften unterliegen flüssige oder pulverförmige Produkte wie Farben und Lacke, Medikamente, Lebensmittel, Kosmetika und Reinigungsmittel.

"Viele Menschen denken beim Thema Chemikalien, das betrifft mich ja nicht", sagt Christoph Schulte. "Aber das stimmt nicht." Das Problem ist, dass den meisten die Verwendung nicht bewusst ist, da es keine verpflichtenden Hinweise auf vielen Produkten im Handel gibt. So wird zwar zum Beispiel auf Farben und Lacken angegeben, dass sie giftig sind, wenn man sie verschluckt oder einatmet. Ein lackierter Tisch ist aber nicht gekennzeichnet. "Dabei gibt es eine Menge Stoffe, die noch eine ganze Zeit lang ausdünsten können und so in der Umwelt verteilt und vom Menschen aufgenommen werden", erklärt Schulte.

Wie gefährlich sind die Stoffe auf der REACH-Liste?

Stehen die Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste, gelten sie als besonders besorgniserregend. Das bedeutet, sie schaden der Umwelt oder dem Menschen. Sie sind krebserregend, verändern das Erbgut, gefährden die Fortpflanzung oder haben ähnlich besorgniserreichende Eigenschaften wie eine hormonelle Wirkung. Dazu zählen zum Beispiel einige Weichmacher, die in Plastikspielzeug, Matratzen, bedruckten T-Shirts und Kabeln vorkommen.

Wie erfahre ich, ob ein gefährlicher Stoff verwendet wird?

Auf reach-info.de  besteht die Möglichkeit, Artikelnummer und Kontaktdaten in ein Formular eingeben. Die Anfrage wird automatisch an den Hersteller oder Händler geschickt. Diese müssen innerhalb von 45 Tagen kostenlos und unabhängig von einem Kauf Auskunft geben, wenn ein Stoff der REACH-Kandidatenliste enthalten ist.

Was passiert, wenn der Hersteller nicht antwortet?

Denkt ein Verbraucher, der Stoff ist enthalten und er bekommt keine Antwort, sollte er das nach Ablauf der Frist von 45 Tagen einer zuständigen Kontrollbehörde melden, rät die Bundesanstalt. Dem Hersteller oder Händler droht ein Bußgeld. Zuständig ist die Behörde im Bundesland des Herstellers, die Zuständigkeiten variieren aber. Das UBA listet die Kontaktadressen online auf.

Simone Andrea Mayer, dpa