Dorferneuerung und Dorfentwicklung
Hier wird in den ländlichen Raum investiert!
Die Herausforderungen, die sich an den ländlichen Raum stellen sind vielfältig. Einige Entwicklungen wirken sich bereits seit Jahrzehnten aus, andere vollziehen sich seit längerem, sind aber wie der demographische Wandel oder der Klimawandel erst seit wenigen Jahren ins Bewusstsein der Tagespolitik gedrungen.
Als wesentliche aktuelle Herausforderungen für die ländlichen Räume gelten:
- Strukturwandel in der Landwirtschaft
- Strukturwandel in Handwerk, Gewerbe und Wirtschaft
- Globalisierung und EU-Osterweiterung
- der demografische Wandel mit seinen Komponenten Geburtenrückgang, Alterung, Migration und Abwanderung
- gesellschaftlicher Wertewandel
- sich verändernde finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen der Kommunen
- Stadt-Land Beziehungen
- Klimawandel und Bedarf an neuen Energien
Von diesen aktuellen Veränderungen sind nahezu alle Lebensbereiche betroffen: Arbeiten, Wohnen, die öffentliche und private Versorgung, der kulturelle Bereich, das kirchliche und soziale Leben, das Vereinswesen etc.
Die Dorferneuerung dient im Rahmen der angestrebten ländlichen Entwicklung der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Durch die Dorferneuerung sollen die örtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert, das Bewusstsein für die dörfliche Lebenskultur vertieft, die ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Potenziale der ländlichen Räume gestärkt, die Innenentwicklung der Dörfer gefördert sowie der eigenständige Charakter ländlicher Siedlungen und die Kulturlandschaft erhalten werden. Damit sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.
Die Dorferneuerung setzt dabei auf die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und die Stärkung der vorhandenen Potenziale. Das bürgerschaftliche Engagement, das Vereins- und Gemeindeleben, der soziale Zusammenhalt und die Dorfkultur werden als wesentliche Triebkräfte für eine eigenständige Entwicklung gefördert.
Die Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung lassen sich nach öffentlichen und privaten Vorhaben unterscheiden. Im öffentlichen Bereich zielt die Förderung auf eine Verbesserung der Infrastrukturausstattung, der Lebensqualität sowie des Umweltzustandes ab. Grundlage für investive Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung ist der Dorfentwicklungsplan. Diese Planung umfasst eine Stärken-Schwächen-Analyse, die Definition eines dorfspezifischen Leitbildes und Aufstellung des Maßnahmenprogramms zur zielgerichteten Weiterentwicklung des Dorfes. Die Förderung beträgt im Regelfall 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber auf 65 bzw. sogar 75 % erhöht werden.
Im privaten Bereich steht insbesondere der Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz als Teil des ländlichen kulturellen Erbes im Fokus. Hier wird insbesondere die stilgerechte Restaurierung historischer Bauernhäuser gefördert. Die Förderung beträgt hier 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei sich die Förderung nur auf die äußere Gebäudehülle bezieht.
Die eingesetzten Fördermittel stammen großteils aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) der Europäischen Union (rund 7,9 Mio. €). Hinzu kommen Mittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Insgesamt umfasst das für die Dorferneuerung und Dorfentwicklung im SEPL 23-27 bereitgestellte Fördervolumen rund 18,3 Mio. €.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten der nachhaltigen Dorfentwicklung finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten:
- öffentliche Dorferneuerung
- historische Bausubstanz und kulturelles Erbe
- Dorfökologie und natürliches Erbe
- Sonderförderprogramm ländliche Entwicklung
Antragsverfahren:
Die Anträge sind vor Beginn der Vorhaben beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz einzureichen, wobei erst nach Genehmigung des Vorhabens mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
Stichtage für die Antragstellung sind grundsätzlich der 31.03, 30.06, 30.09. und 15.12. des jeweiligen Jahres.
Zu diesen Terminen werden die bis dahin jeweils eingegangenen und als grundsätzlich förderfähig eingestuften Zuwendungsanträge in das Auswahlverfahren zur Bewertung der Förderwürdigkeit einbezogen.
Weiterführende Informationen:
Saarländischer Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2023-2027
Geoportal Saarland - Gebietskulisse ländliche Entwicklung
Europäische Union - Ländliche Entwicklung
Ansprechpartner im Ministerium:
Michael Burr
Referatsleiter B/4:
Entwicklung ländlicher Raum
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken