Wie vereinbare ich RV Fit mit meiner Arbeit?
Die Startphase zu Beginn und die Auffrischungsphase am Ende der Prävention sind ganztägig. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für diese Tage freizustellen und das Entgelt
fortzuzahlen. Sie sind verpflichtet Ihrem Arbeitgeber den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz).
Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend. Das heißt, dass Sie diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.
Kann mein Arbeitgeber es ablehnen, mich für den Start und die Auffrischung von der Arbeit freizustellen?
Nein, das kann Ihr Arbeitgeber nicht. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen keinen Urlaub nehmen.
Wo und wann kann ich trainieren?
Sie können sich selbst aussuchen, wo Sie trainieren möchten. Ihre Trainingszeiten erfahren Sie direkt von der Einrichtung. Hier finden Sie Einrichtungen in Ihrer Nähe: Einrichtungssuche
Wie viele Personen sind in einer Gruppe?
In einer Gruppe sind maximal 15 Teilnehmer. Die Gruppen werden nach den jeweiligen Bedürfnissen und Trainingsschwerpunkten der Teilnehmer zusammengestellt. Gerne können Sie auch mit Ihren Kollegen gemeinsam in einer Gruppe aktiv werden.
Bekomme ich die Fahrtkosten erstattet?
Ja. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin fünf Euro Fahrtkosten, sofern Ihnen diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Bei stationärer Prävention erhalten Sie die Fahrtkosten mit Bus, Bahn (2. Klasse) oder dem eigenen PKW (20ct/km). Die Fahrtkosten werden Ihnen entweder direkt in der Einrichtung oder von der Deutschen Rentenversicherung erstattet.
Kann ich direkt im Anschluss an eine RV Fit -Leistung eine erneute RV Fit-Leistung bewilligt bekommen?
Nein, frühestens ein Jahr nach Beendigung einer Präventionsleistung sollte eine weitere beantragt werden.
Kann ich nach der Prävention auch eine medizinische Rehabilitation bekommen?
Ja. Eine Präventionsleistung schließt eine spätere Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht aus, wenn Ihr gesundheitlicher Zustand dies erfordert.
Ich kann aus beruflichen Gründen nicht regelmäßig in Wohnortnähe trainieren. Kann ich trotzdem bei RV Fit mitmachen?
Ja, in diesem Fall kommen Kompaktangebote in Betracht. Bitte sprechen Sie Ihren Rentenversicherungsträger an.
Übernimmt die Rentenversicherung auch die Kosten für eine Rückenschule der Volkshochschule oder für ähnliche Angebote?
Nein, wir übernehmen nur die Kosten für RV Fit. Kosten für andere Präventionsangebote, wie beispielsweise eine Rückenschule der Volkshochschule, erstatten wir nicht. Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob solche Kosten übernommen werden.
Ich bin Beamtin. Kann ich RV Fit beantragen?
Leider nein. RV Fit ist ein Präventionsangebot für aktiv Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Ich bin Rentner. Kann ich RV Fit beantragen?
Leider nein. Wenn Sie bereits eine Rente beziehen oder beantragt haben, kommt RV Fit für Sie nicht mehr in Betracht. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Ich bin arbeitslos. Kann ich an RV Fit teilnehmen?
Leider kommt RV Fit für Sie nicht in Betracht, da Sie derzeit nicht beschäftigt sind. Der Gesetzgeber eröffnete die Präventionsleistungen der Rentenversicherung für Versicherte, bei denen die ausgeübte Beschäftigung gefährdet ist.
Krankenkassen bieten ebenfalls Präventionsleistungen an. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.
Kann ich während der Zeit des Bezuges von Kurzarbeitergeld RV Fit durchführen?
Ja. Das Beziehen von Kurzarbeitergeld schließt eine Teilnahme an RV Fit nicht aus.