Manuela Schwesig - Ministerpräsidentin
Zur Person
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
© Staatskanzlei/Steffen Kugler
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
© Staatskanzlei/Steffen Kugler
Manuela Schwesig wurde am 23. Mai 1974 in Frankfurt (Oder) geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Nach dem Abitur am Gymnasium Seelow absolvierte sie von 1992 bis 1995 ein Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen mit dem Abschluss als Diplom-Finanzwirtin (FH). Von 1992 bis 2000 arbeitete sie im Finanzamt Frankfurt (Oder), von 2000 bis 2002 im Finanzamt Schwerin. Von 2002 bis 2008 war sie im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern tätig.
Von Oktober 2008 bis Oktober 2011 war Manuela Schwesig Ministerin für Soziales und Gesundheit und von Oktober 2011 bis Dezember 2013 Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Von Dezember 2013 bis Juni 2017 war sie Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Von Oktober 2011 bis Januar 2014 gehörte sie dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern an. Seit der Landtagswahl 2021 ist sie erneut Landtagsabgeordnete in MV.
Seit Januar 2003 ist Manuela Schwesig Mitglied der SPD. Von 2004 bis 2008 war sie Mitglied der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin, von Oktober 2007 bis Oktober 2008 Vorsitzende der SPD-Fraktion. Seit 2005 gehört Schwesig dem SPD-Landesvorstand an. 2013 übernahm sie das Amt der stellvertretenden SPD-Landesvorsitzenden. Im Juli 2017 wurde sie zur Vorsitzenden der SPD in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Von November 2009 bis September 2019 war sie stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD.
Seit dem 4. Juli 2017 ist Manuela Schwesig Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landesregierung
Die Ministerpräsidentin bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Ferner führt sie den Vorsitz bei den Sitzungen der Landesregierung (Kabinettssitzungen). Sie vertritt das Land nach außen und übt im Einzelfall für das Land das Begnadigungsrecht aus. Die Ministerpräsidentin ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister. Ihr Amt sowie das der Ministerinnen und Minister endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags.