Aufgaben
Mecklenburg-Vorpommern ist berühmt für seine einmalige Naturlandschaft und einen großen Artenreichtum. Es steht zu seiner modernen Landwirtschaft, zu ländlichen Traditionen und gesunden Lebensmitteln. Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sieht sich in der Verantwortung, diese Markenzeichen zu bewahren und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Agrarwirtschaft als strukturbestimmender und multifunktionaler Wirtschaftszweig hat die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig geprägt. Wie in keinem anderen Bundesland bestimmen die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft die wirtschaftliche Entwicklung so entscheidend mit. Deshalb ist eine innovative, nachhaltige und ressourcenschonende Landbewirtschaftung das Ziel und zugleich der Maßstab der Arbeit des Ministeriums. Dazu gehören wettbewerbsfähige Betriebe, die Arbeitsplätze sichern und die Grundlage für eine erfolgreiche Ernährungswirtschaft bilden. Gerade in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte und einem hohen demografischen Wandel sind kreative und innovative Instrumente gefragt, um den ländlichen Raum attraktiv und lebenswert zu gestalten.
Zu einer hohen Lebensqualität für Bewohner und Gäste des Landes gehört auch der Schutz der Naturräume und Landschaften, die die Einzigartigkeit unseres Landes ausmachen. Zahlreiche Superlative im Deutschlandvergleich verdeutlichen dies. Mecklenburg-Vorpommern hat über 2.000 Seen, knapp 2.000 km Küste, 3 Nationalparks, 3 Biosphärenreservate, 7 Naturparks, 2 UNESCO-Weltnaturerbewälder, die Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument und mehr als ein Drittel geschützter Landesfläche. Dies ist für die Arbeit des Ministeriums Verantwortung und Ansporn zugleich und findet seinen Ausdruck in einem weiten, anspruchsvollen Aufgabenspektrum.
So bedeutet "MV tut gut" auch, dass der gesundheitliche Verbraucherschutz und die Lebensmittel- sowie Futtermittelsicherheit in Mecklenburg-Vorpommern höchsten Standards genügen.
Der Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser, Luft und Boden, der Tierschutz, die Fischerei und Fischwirtschaft mit der Aquakultur, die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume sind Zukunftsthemen, die sich in die Gesamtstrategie des Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern einfügen.
Die Aufgaben der Abteilungen:
Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung
Die Allgemeine Abteilung nimmt vornehmlich die klassischen Verwaltungsaufgaben wahr. Sie ist insbesondere zuständig für Personal und Haushalt, Planungs- und Organisationsaufgaben, Rechtsangelegenheiten sowie die Aufgaben im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik. Darüber hinaus werden in der Abteilung Aufgaben des fachübergreifenden Umweltrechts wahrgenommen.
Als interner Dienstleister und durch die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur unterstützt die Allgemeine Abteilung die Fachabteilungen des Hauses bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Der Leiter der Allgemeinen Abteilung übt die Dienstaufsicht über den gesamten nachgeordneten Bereich des Ministeriums aus.
Abteilung 2 - Nachhaltige Entwicklung, Forsten und Naturschutz
Um kommenden Generationen eine intakte Umwelt zu erhalten, müssen wir schon heute nachhaltig leben und wirtschaften. Deshalb arbeitet die Abteilung mit vielen Partnern auf dem Gebiet der Umweltbildung und Agenda 21 zusammen. Das geschieht auf unterschiedlichen Ebenen - bis hin zur internationalen Zusammenarbeit.
Die Forstwirtschaft ist der Nachhaltigkeit traditionell in besonderem Maße verpflichtet. Die Abteilung trägt durch ihre Arbeit dazu bei, dass der Wald als unverzichtbare natürliche Lebensgrundlage mit einem artenreichen gesunden Wildbestand erhalten und vermehrt wird. Dabei ist sie für sämtliche Belange von Wald und Wild sowie für alle Eigentumsarten zuständig. Sie beaufsichtigt die unteren Forstbehörden (Landesforstanstalt, Nationalparkämter) und hat die Rechtsaufsicht über die wirtschaftliche Tätigkeit der Landesforstanstalt. Neben grundsätzlichen Angelegenheiten des Waldbaus und Waldschutzes sowie der Vermarktung von Holz ist sie zuständig für die Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes sowie der Landschaftspflege.
Laut Bundesnaturschutzgesetz sind aus der Verantwortung für künftige Generationen Natur und Landschaft als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und auf Grund ihres eigenen Wertes zu schützen. Dadurch soll die Regeneration und Nutzung der Naturgüter nachhaltig gesichert werden sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft. Das gilt sowohl für den besiedelten als auch für den unbesiedelten Raum. Dabei ist das Zusammenwirken der verschiedenen Umweltfaktoren zu berücksichtigen und ihre Bedeutung für einen intakten Naturhaushalt, Boden und Wasser, Luft und Klima, Pflanzen- und Tierwelt einschließlich ihrer Lebensräume.
Die Abteilung trägt dafür Sorge, dass die für Mecklenburg-Vorpommern typische Vielfalt an Arten und Lebensräumen langfristig erhalten wird. Dabei werden ökologische, ökonomische und soziale Gesichtspunkten unter weitgehender Mitwirkung der Öffentlichkeit gleichrangig berücksichtigt.
Um die landesweiten Ziele des Naturschutzes umzusetzen, entwickelt, koordiniert, begleitet, steuert und überwacht die Abteilung daher eine Reihe unterschiedlicher Instrumente, zu denen beispielsweise Schutzgebietsausweisungen nach europäischem und nach nationalem Recht gehören, Fachplanungen, der Einsatz verschiedener Förderinstrumente, aber auch der Abschluss freiwilliger Vereinbarungen zum Schutz der Natur und Landschaft. Darüber hinaus wird in der Abteilung die Gesetzgebung vorbereitet und begleitet.
Abteilung 4 - Wasser, Boden und Immissionsschutz
Der nachhaltige Schutz der Gewässer und der Bodenfunktionen ist die zentrale Aufgabe der Abteilung. Als oberste Wasser- und Bodenschutzbehörde trägt sie Sorge dafür, dass künftigen Generationen wichtige Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Ein konsequenter Grundwasserschutz soll dabei eine sichere Trinkwasserversorgung garantieren. Gezielte Fördermaßnahmen der kommunalen Pflichtaufgabe "Abwasserbeseitigung" haben gleichermaßen saubere Gewässer und bezahlbare Abwassergebühren zum Ziel.
Erforderliche Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Gewässer, zur Sicherung des Hochwasserabflusses sowie des Küstenschutzes werden hier konzipiert, koordiniert und realisiert. Dazu findet beispielsweise im Bereich Meeresumweltschutz und anderen grenzüberschreitenden Problemfeldern ein intensiver Austausch mit dem Bund, den Bundes- und angrenzenden Küstenländern statt. Mittels Altlastenfreistellung und Sanierung wird die Ansiedlung von Investoren erleichtert. Um künftig schädliche Bodenveränderungen und Altlasten zu vermeiden, sind bei allen Nutzungsformen (z.B. Bauwirtschaft, Landwirtschaft) Vorsorgemaßnahmen unerlässlich, für die Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Bodenschutzprogramm wird ein Instrument geschaffen, welches die unterschiedlichen Fachbereiche verknüpft.
Abteilung 5 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Fischerei
Aufgabe der Abteilung ist es zu einem hohen Standard an Lebens- und Futtermittelsicherheit beizutragen, zu gesunden und leistungsfähigen Tierbeständen sowie dafür, dass die Anforderungen an den Tierschutz eingehalten werden. Hierfür wird eine wirkungsvolle Überwachung und Untersuchung organisiert. Auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes nimmt die Abteilung innerhalb der Landesregierung koordinierende und moderierende Aufgaben zwischen Wirtschaftsverbänden und Verbraucherorganisationen sowie dem einzelnen Verbraucher wahr.
Die Abteilung wirkt auf einheitliche und zweckmäßige Rechtsnormen in ihrem Aufgabenbereich hin. Im Verbraucherschutz initiiert und unterstützt sie Projekte und Veranstaltungen zur Verbraucherinformation und -aufklärung. Die Überwachungs- und Untersuchungstätigkeit erfolgt effektiv und transparent – dies hat hohe Priorität. Vielfältige Untersuchungs-, Sanierungs- und Bekämpfungsprogramme tragen dazu bei, dass die Tiere möglichst gesund bleiben. Ein Krisen- und Notfallmanagement sorgt in besonderen Fällen, wie z. B. bei einem Tierseuchenausbruch, für ein gezieltes Vorgehen.
Eine weitere Aufgabe der Abteilung ist die Förderung der Fischwirtschaft und Aquakultur.