Alles Bio - stimmt das auch?

Alles Bio - stimmt das auch?

Transkription

Gesunde und naturbelassene Produkte zu erzeugen ist das oberste Gebot von Biolandwirtinnen und -landwirten. Doch "ungespritzt" macht aus einer Möhre oder aus einem Apfel nicht automatisch ein Bioprodukt. Nur solche Lebensmittel dürfen sich "Bio" oder "Öko" nennen, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert werden. Alle Beteiligten der Wertschöpfungskette verpflichten sich zur Einhaltung dieser gesetzlichen Verordnungen und gegebenenfalls zusätzlich von Verbandsrichtlinien.

EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau

Produkte aus ökologischem Landbau müssen den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen. Diese gelten für alle Länder der Europäischen Union. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein können, dass auch wirklich "Bio" drin ist, wo "Bio" draufsteht, werden Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetriebe sowie deren Produkte regelmäßig auf die Einhaltung der Vorschriften und gegebenenfalls der jeweiligen Verbandsrichtlinien überprüft. Auch Waren, die nicht aus Deutschland oder der EU, sondern aus sogenannten Drittländern kommen, werden entsprechend geprüft.

Biolebensmittel sind eindeutig gekennzeichnet

Wer auf das EU-Bio-Logo und das sechseckige Biosiegel  auf der Verpackung von Lebensmitteln achtet, hat Sicherheit auf den ersten Blick. Diese Logos dürfen nur solche Produkte tragen, die die Anforderungen an die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen.

Die Kontrollen in erzeugenden Betrieben, wie auf Biobauernhöfen, in Biogärtnereien und bei Biowinzerinnen und –winzern, sind auf die jeweilige Produktgruppe abgestimmt: Je nach Betriebsart erstrecken sie sich vom Einkauf über den Anbau bis hin zur Tierhaltung und Fütterung.

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure prüfen und protokollieren zum Beispiel, ob in dem Betrieb tatsächlich keine unzulässigen Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Selbst die Lagerung solcher Mittel ist auf einem Biohof verboten. Im Verdachtsfall werden Rückstandsproben im Boden und an den erzeugten Produkten genommen.

Auch die Haltungsbedingungen für die Tiere werden überprüft: Die Tiere müssen nachweislich genügend Auslauf auf der Weide oder im Stall haben. Käfighaltung ist im ökologischen Landbau nicht zugelassen. Egal ob Hühner, Gänse oder Puten: Sie haben auf dem Biohof Auslauf im Freien, genügend Platz zum Scharren und Picken und können ihre Eier in Nester ablegen. Die vorbeugende Gabe von Medikamenten ist verboten. 

Kontrolle auch in der Verarbeitung

Auch verarbeitende Betriebe, wie Molkereien, Bäckereien, Metzgereien und Hersteller weiterer Bioprodukte, müssen sich regelmäßigen Kontrollen und unangekündigten Überprüfungen unterziehen. Bei allen verarbeiteten Biolebensmitteln werden sowohl die Rohstoffe (zum Beispiel Getreide und Gewürze) auf ihre Bioqualität überprüft als auch die Rezepturen und der Herstellungsprozess.

Speziell ausgebildete Kontrolleurinnen und -kontrolleure inspizieren unter anderem die Verarbeitungsräume und die Lagereinrichtungen, den Verkaufsraum sowie die betriebliche Dokumentation und die Kennzeichnung an den Produkten.

Damit gesichert ist, dass zum Beispiel jedes als "Bio" deklarierte Stück Rinderfilet wirklich von einem ökologisch gehaltenen Tier stammt, überprüfen die Fachleute zudem regelmäßig in den Verkaufsstellen die Herkunftsnachweise.

Zum Abschluss einer jeden Kontrolle wird eine Warenstrombilanz berechnet, bei der die Zukaufs- und Verkaufsmengen verglichen werden. So lässt sich genau nachvollziehen, dass auch nicht mehr Waren mit der Kennzeichnung "Bio" verkauft werden als zuvor an Biorohstoffen eingekauft wurden.

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