Torfersatzstoffe für den ökologischen Gartenbau

Torfersatzstoffe für den ökologischen Gartenbau

Es gibt heute bereits verschiedene Substratausgangsstoffe, die als Torfersatz für ökologische Kultursubstrate geeignet sind. In der Praxis tut man sich jedoch noch schwer mit der Umstellung auf torfreduzierte oder sogar torffreie Substrate.

Eine ganze Reihe von organischen und mineralischen Substratausgangsstoffen ist in Versuchen bereits auf ihre Eignung als Substratbestandteil untersucht worden. Die bedeutendsten Torfersatzstoffe für den Einsatz im Profi-Gartenbau sind Holzfasern, Grüngutkompost, Kokos und Rindenhumus. Sie zusammen haben laut Industrieverband Garten e. V. (IVG) inzwischen einen Anteil von 22 Prozent. Daneben gibt es noch einige weitere, derzeit noch unbedeutende organische Substratbestandteile wie Torfmoose, Reispelzen, Pinienrinde, Miscanthus oder Flachsschäben. Unter den mineralischen Substratausgangsstoffen spielen Perlite, Ton und Blähton eine Rolle.

Umstellung auf torfreduzierte Substrate schwierig

Obwohl bereits seit einigen Jahrzehnten Forschungsergebnisse zum Einsatz von torfreduzierten beziehungsweise torffreien Substraten vorliegen, hat sich die torfschonende Produktionsweise im Erwerbsgartenbau bislang noch nicht durchgesetzt.

Ein Grund dafür ist, dass die Pflanzenproduktion in stärker torfreduzierten beziehungsweise torffreien Kultursubstraten eine Umstellung der Kulturstrategie erforderlich macht. Auf der einen Seite sind es die hohen pH-Werte (v.a. bei Kompost), die den Anteil der Alternativstoffe in den Substratmischungen begrenzen. Andere wie Holzfasern, Miscanthus oder Flachsschäben bereiten Probleme, weil sie aufgrund des hohen C/N-Verhältnisses zu einer starken Stickstoff-Immobilisierung führen können. Ein weiteres Problem ist, dass nur wenige Alternativstoffe mit Torf in Sachen Wasserkapazität konkurrieren können.

Auf vielen Betrieben führt der Einsatz torfreduzierter, organisch gedüngter Kultursubstrate außerdem zu einer erhöhten Trauermückenproblematik, die jedoch durch verschiedene Maßnahmen wie zum Beispiel den Einsatz von Nematoden reguliert werden kann.

Neben den Eigenschaften sind es häufig aber auch die äußeren Rahmenbedingungen, die Einfluss darauf haben, dass verschiedene Materialien bisher wenig Bedeutung als Torfersatz haben. So sind nicht immer alle Materialien in ausreichender Menge und gleichbleibend guter Qualität verfügbar. Und letztlich spielt natürlich auch der Preis eine entscheidende Rolle.

Die wichtigsten Torfersatzstoffe mit ihren Eigenschaften werden in den BZL-Broschüren Kultursubstrate im Gartenbau und Torf und alternative Substratausgangsstoffe ausführlich beschrieben.

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Wie nachhaltig sind Torfersatzstoffe?

Dass Torfersatzstoffe ähnlich gute Eigenschaften bei der Anwendung aufweisen müssen wie Torf, ist das eine. Das andere ist, dass der neu einzusetzende Ausgangsstoff natürlich auch so nachhaltig wie möglich sein sollte. Inwiefern solche Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden, war lange Zeit nicht für alle verfügbaren Stoffe klar nachvollziehbar. Insbesondere bei solchen, die aus fernen Ländern importiert werden müssen, wie Kokosfasern, war man skeptisch.

Das neue Zertifizierungssystem HORTICERT, das vor kurzem eingeführt wurde, soll dieses Problem beheben. HORTICERT überprüft Torfersatzstoffe für professionelle Kultursubstrate und Hobby-Blumenerden in Bezug auf ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte – und zwar auf nationaler und internationaler Ebene. Auch die Berechnung von Treibhausgasemissionen und die Rückverfolgung von Lieferketten sind mit HORTICERT möglich. Produkte, welche die Nachhaltigkeitsprinzipien erfüllen, erhalten ein entsprechendes Zertifikat und werden mit einem Logo gekennzeichnet.

Das Zertifizierungssystem befindet sich aktuell noch in der Einführungsphase, sodass zunächst nur die mengenmäßig relevantesten Torfersatzstoffe wie Grüngutkompost, Holzfasern, Rindenhumus und Kokosprodukte Berücksichtigung finden. Bis Ende 2025 sollen aber alle relevanten Stoffe berücksichtigt werden.

Welche rechtlichen Kriterien müssen im Öko-Gartenbau erfüllt sein?

Nach EU-Öko-Verordnung sind im Bio-Gartenbau nur Substrate erlaubt, deren Bestandteile im Anhang II der Durchführungsverordnung 2021/1165 aufgeführt sind. Zu beachten sind dabei die besonderen Bedingungen und Einschränkungen, die den einzelnen Bestandteilen dort zugewiesen werden.

Die Verantwortung zu prüfen, ob die eingesetzten Substrate und ihre Bestandteile bio-konform sind, liegt beim Bio-Erzeugerbetrieb. Am einfachsten ist es, auf Substratmischungen zurückzugreifen, die in der FiBL-Betriebsmittelliste gelistet sind. Diese werden vom FiBL auf Bio-Konformität geprüft und können daher ohne weitere Prüfung verwendet werden.

Sogenannte technische Materialien im Substrat, das heißt, Produkte die keine

  • Düngemittel,
  • Bodenhilfsstoffe,
  • Pflanzenhilfsmittel
  • oder Pflanzenschutzmittel sind,

sind in der EU-Öko-Verordnung nicht explizit geregelt.

Inerte natürliche Stoffe, wie beispielsweise mineralische Stoffe wie

  • Ton,
  • Sand,
  • Bims,
  • Lava,
  • Perlit,
  • Vermiculit
  • oder Blähton

fallen unter diese technischen Materialien und dürfen auch im Öko-Gartenbau verwendet werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass keine weiteren nicht bio-konformen Zuschlagstoffe enthalten sind.

Synthetische Benetzungsmittel im Substrat sind im Öko-Landbau hingegen nicht erlaubt.

Die Öko-Anbauverbände haben meist noch zusätzliche, über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Auflagen, die in den jeweiligen Verbandsrichtlinien zu finden sind.

Wo finden Öko-Betriebe Beratung zu torfreduzierten und torffreien Substraten?

Beratung für die Umstellung auf torfreduzierte oder torffreie Substrate gibt es unter anderem bei den ökologischen Anbauverbänden, Landwirtschaftskammern sowie einigen freien Öko-Beraterinnen und Beratern. Eine spezielle betriebsindividuelle Begleitung zur Torfreduktion und weitreichende Fachinfos werden über das Projekt FiniTo angeboten. Das Projekt richtet sich nicht nur an Topfkräuterbetriebe, sondern an alle Gartenbausparten.



Letzte Aktualisierung 19.07.2024

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