Nach EU-Öko-Verordnung sind im Bio-Gartenbau nur Substrate erlaubt, deren Bestandteile im Anhang II der Durchführungsverordnung 2021/1165 aufgeführt sind. Zu beachten sind dabei die besonderen Bedingungen und Einschränkungen, die den einzelnen Bestandteilen dort zugewiesen werden.
Die Verantwortung zu prüfen, ob die eingesetzten Substrate und ihre Bestandteile bio-konform sind, liegt beim Bio-Erzeugerbetrieb. Am einfachsten ist es, auf Substratmischungen zurückzugreifen, die in der FiBL-Betriebsmittelliste gelistet sind. Diese werden vom FiBL auf Bio-Konformität geprüft und können daher ohne weitere Prüfung verwendet werden.
Sogenannte technische Materialien im Substrat, das heißt, Produkte die keine
- Düngemittel,
- Bodenhilfsstoffe,
- Pflanzenhilfsmittel
- oder Pflanzenschutzmittel sind,
sind in der EU-Öko-Verordnung nicht explizit geregelt.
Inerte natürliche Stoffe, wie beispielsweise mineralische Stoffe wie
- Ton,
- Sand,
- Bims,
- Lava,
- Perlit,
- Vermiculit
- oder Blähton
fallen unter diese technischen Materialien und dürfen auch im Öko-Gartenbau verwendet werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass keine weiteren nicht bio-konformen Zuschlagstoffe enthalten sind.
Synthetische Benetzungsmittel im Substrat sind im Öko-Landbau hingegen nicht erlaubt.
Die Öko-Anbauverbände haben meist noch zusätzliche, über die EU-Öko-Verordnung hinausgehende Auflagen, die in den jeweiligen Verbandsrichtlinien zu finden sind.
Wo finden Öko-Betriebe Beratung zu torfreduzierten und torffreien Substraten?
Beratung für die Umstellung auf torfreduzierte oder torffreie Substrate gibt es unter anderem bei den ökologischen Anbauverbänden, Landwirtschaftskammern sowie einigen freien Öko-Beraterinnen und Beratern. Eine spezielle betriebsindividuelle Begleitung zur Torfreduktion und weitreichende Fachinfos werden über das Projekt FiniTo angeboten. Das Projekt richtet sich nicht nur an Topfkräuterbetriebe, sondern an alle Gartenbausparten.