Algenzucht

Algen in Bio-Qualität: Grün-blaue Zukunft auch in Europa?

Algen werden immer häufiger bei der Herstellung von Kosmetika, Nahrungsmitteln, Futterzusatzstoffen, Verpackungsmaterial oder Biotreibstoff verwendet. Immer mehr Unternehmen in Europa steigen mit großangelegten Projekten in die kommerzielle Algenzucht ein. Die neue EU-Öko-Verordnung umfasst deswegen auch Regelungen für die ökologische Algenzucht.

Algenarten

Algen sind nicht gleich Algen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten, die winzig kleinen Mikroalgen und die großblättrigen Makroalgen. Speisealgen sind meist Makroalgen. Am weitesten verbreitet dürften die Rotalgen Nori sein, die zu Blättern gepresst Sushi-Rollen (Sushi-Maki) zusammenhalten. Die Braunalge Wakame findet Verwendung in der japanischen Misosuppe und schmeckt kräftig nach Meer. Eine weitere Braunalge, der Zuckertang, schmeckt leicht süßlich und die Grünalge Ulva, der Meeressalat, erinnert im Aussehen tatsächlich ein wenig an grünen Salat. Die bekanntesten Mikroalgen sind Spirulina, Chlorella und Aphanizomenon flos-aquae (AFA-Algen), die der Markt in Form von Nahrungsergänzungsmitteln bietet.

Der richtige Standort für die Öko-Alge

Die Zucht beziehungsweise der Anbau von Algen hört sich erstmal durchweg positiv an. Im Gegensatz zur tierischen Aquakultur muss in der Regel nicht "gefüttert" beziehungsweise gedüngt werden, da die Algen in den Nährstoffreichen Küstengebieten angebaut werden. Die Anlagen können zum Beispiel Fischen als Rückzugsort und Kinderstube dienen. Durch das schnelle Wachstum (vom Setzling bis zur Erntereifen Alge sind es je nach Algenart circa sechs Monate) nehmen die Algen in kurzer Zeit eine Menge CO2 und Nährstoffe aus der Umwelt auf. Sie dienen sozusagen als natürliche Filteranlagen.

Dennoch gibt es auch Schattenseiten. Im wahrsten Sinne des Wortes entsteht eine Schattierung des Meeresgrundes unterhalb der Anlage. Die Kinderstube für Meerestiere ist durch die kurze Anbauperiode begrenzt, da die komplette Anlage nach ein paar Monaten abgeerntet wird. Das Gleiche gilt für die CO2 Aufnahme. CO2 wird bei dem Wachstum der Algen gebunden aber durch die Ernte (Betrieb von Ernteschiffen, Transport, Verarbeitung, etc.) entsteht wieder CO2. Hier kommt es auf die Effizienz und Nachhaltigkeit des Betriebes an. In der neuen EU-Öko-Verordnung wird ein Nachhaltigkeitsplan für den Betrieb gefordert, der jährlich zu aktualisieren ist, um die Umwelteinflüsse der Anlage zu begrenzen (Teil III, Abschnitt 1.5/1.6).

In Asien (Zum Beispiel China, Japan, Indonesien) werden Algen schon seit Jahrzehnten im großen Stil angebaut und hier lassen sich auch gut die Auswirkungen von großen Algenkulturen beobachten. Zu dichter Besatz führt zu Nähstoffarmut in den umgebenen Gewässern und zu einem erhöhten Risiko von Krankheitserregern. Daher muss eine nachhaltige Entwicklung der Algenzuchten in Europa und weltweit vorangetrieben werden, nur so kann die positive Bilanz der Algenzucht erhalten bleiben.

Laut der EU-Öko-Verordnung (Teil III, Absatz 1.1) müssen Standorte so gewählt werden, dass sie nicht durch Schadstoffe oder andere im ökologischen Landbau verbotene Stoffe kontaminiert sind. Ökologische und konventionelle Produktionseinheiten dürfen nur bei Einhalten eines Mindestabstandes nebeneinandergehalten werden, um eine mögliche Durchmischung zu verhindern.

Zudem muss der Standort so gewählt werden, dass eine Zerstörung von Mangrovenbeständen auszuschließen ist.

Vorschriften in der Öko-Algenzucht

Bei Algenkulturen im Meer dürfen nur Nährstoffe verwendet werden, die in den Gewässern natürlich vorkommen oder aus der ökologischen Produktion von Aquakulturtieren stammen.

Bei Anlagen an Land, bei denen Nährstoffe von außen zugeführt werden, darf der Nährstoffgehalt des Abwassers nachweislich nicht höher sein als der Nährstoffgehalt des zufließenden Wassers.

Antibiotika und synthetische Düngemittel sind in der Öko-Algenzucht grundsätzlich verboten.

Bei einer Umstellung von konventionell auf eine Öko-Algenzucht beträgt der Umstellungszeitraum sechs Monate oder einen vollen Produktionszyklus, wenn dieser länger als sechs Monate ist.

Nachhaltiges Sammeln wilder Algenbestände

Der Betrieb ist in der Pflicht Aufzeichnungen über das Sammeln der Algen zu führen. Somit kann die zuständige Kontrollbehörde oder Kontrollstelle überprüfen, dass ausschließlich wilde, im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung erzeugte Algen gesammelt und geliefert wurden.

Das Sammeln von Algen darf mengenmäßig keinen gravierenden Eingriff in den Zustand der aquatischen Umwelt darstellen. Es wird durch geeignete Maßnahmen wie Sammeltechniken, Mindestgrößen, Alter, Reproduktionszyklen oder Größe des verbleibenden Algenbestands sichergestellt, dass sich die Algenbestände erneuern können und Beifänge vermieden werden.


Letzte Aktualisierung 10.01.2023

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