Willkommen beim
Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V.

Der Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. vertritt die Öko-Kontrollstellen, die nach der EG-Verordnung über den Ökologischen Landbau staatlich zugelassen sind.

Die Öko-Kontrollstellen des BVK führen ~ 90% aller deutschen Bio-Kontrollen durch und stellen mit der Weiterentwicklung und Harmonisierung des Öko-Kontrollverfahren die Glaubwürdigkeit des Ökologischen Landbaus sowie die Integrität der Bioprodukte sicher. 

Auf unserer Homepage informieren wir über die Themen Zertifizierung, aktuelle Themen zum Bio-Recht und Tätigkeiten des BVK.

 

Aktuelle Meldungen


 

BÖLW Webinar: Beschaffung von bio-zertifizierten Produkten aus dem südlichen Afrika

  • 24. Oktober 2024
  • von  BVK
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    Wein, Vanille, Rooibos Tee, Nüsse oder Zutaten für die Naturkosmetikbranche: Das südliche Afrika ist auch aufgrund der unterschiedlichen Klimazonen und der großen Produktvielfalt eine wichtige Region für das Sourcing von Bio-Produkten und ein wichtiger Handelspartner der EU.

    BÖLW lädt Sie zu einer informativen Online-Session zur Beschaffung bio-zertifizierter Produkte aus dem südlichen Afrika, mit Fokus auf Südafrika und Namibia ein. Erhalten Sie Einblicke in die agrarische Vielfalt der Region, die Bio-Produktion, Exportmöglichkeiten und lernen Sie Ansprechpersonen kennen, die Sie bei Ihrer Suche nach zertifizierten Produkten oder dem Aufbau von Sourcing-Projekten unterstützen können.









    Öko-Geflügelhaltung in Deutschland | Neue Auslegungshinweise

    • 23. Mai 2024
    • von  BVK
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      Neue Auslegungshinweise der Länder zu Verordnung (EU) 2018/848 und Verordnung (EU) 2020/464

      Diese Auslegungshinweise der Länder für die Umsetzung der VO (EU) Nr. 2018/848 und den weiteren Durchführungsbestimmungen sollen die Wirtschaftsbeteiligten, die
      Kontrollstellen und die Länderbehörden bei der Umsetzung der rechtlichen Regelungen in der Bio-Geflügel-Haltung unterstützen und eine Harmonisierung der Umsetzung des
      EU-Rechts in der Bundesrepublik Deutschland befördern. Die abschließende Rechtsauslegung und Umsetzung der Vorgaben der VO (EU) Nr. 2018/848 und ihren weiteren
      Durchführungsbestimmungen obliegt den zuständigen Länderbehörden.
      Das vorliegende Papier gilt vorbehaltlich weiterer Präzisierung oder Festlegungen durch die Länder und durch die Europäische Kommission.





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