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Bußgelder
Hinweis
Der Kreis Viersen ist nicht zuständig für die
- Ahndung von Verstößen gegen Halte- und Parkverbote und die
- mobile Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet Viersen.
Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die von der Polizei, den Straßenverkehrsbehörden, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, sowie anderen Behörden festgestellt werden. Hinzu kommen die Verfahren aus der eigenen Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarwagen und Starenkästen. Die Ermächtigung ergibt sich aus § 48 II Ordnungsbehördengesetz (OBG).
- Geahndet werden insbesondere:
- Abstandsunterschreitungen
- Fahrerverstöße gegen Lenk- und Ruhezeitenvorschriften
- Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss (bis 1,09 Promille)
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Handyverstöße
- Überschreitungen der Vorführfrist zur Hauptuntersuchung
- Rotlicht- und Überholverstöße
- Veränderungen/ Mängel an Fahrzeugen
- Verstöße bei Verkehrsunfällen
Für die Ahndung von Verstößen gegen Halte- und Parkverbote sind grundsätzlich die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Verwarnungsgelder oder Bußgeldbescheide erlassen. Neben der Festsetzung einer Geldbuße werden bei schwerwiegenden Verstößen auch Fahrverbote bis zu einer Dauer von 3 Monaten angeordnet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle zur Verfügung.
Verwarnungsgelder oder Bußgeldentscheide (Stand: 13.09.2018)
Geschwindigkeitsüberwachung (stationär und mobil)
Fahrverbote
Fahrtenbuchauflagen
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32/2 Verkehrssicherung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr