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Infektionsschutz
Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt u. a. die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschafts-und medizinischen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, etc.
Die infektionshygienische Überwachung dient der Prävention vor Übertragung infektiöser Erkrankungen und im Einzelfall der Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen in diesen Einrichtungen.
Weiterhin werden infektionshygienische Begehungen und Beratungen im nichtmedizinischen Bereich (Kosmetikstudios, Ohrlochstecher, Fußpfleger, Tattoo-Studios, etc.) nach der Hygiene-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Auch diese Überwachungstätigkeit hat die Verhütung übertragbarer Krankheiten zum Ziel.
Gerne informieren wir Sie auch über andere, immer wieder aktuelle Themen wie zum Beispiel Kopfläuse, Krätze (Scabies), Zecken, Masern oder Influenza.
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