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Kreisleitstelle

Aufgabe der Kreisleitstelle Viersen ist es, Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken, zu koordinieren und zu dokumentieren. Sie steuert den bedarfsgerechten Einsatz von Einsatzmitteln und arbeitet mit den Rettungswachen und Feuerwehren sowie den Krankenhäusern, den Hilfsorganisationen, der Polizei und einer Vielzahl an weiteren Behörden, Organisationen oder Einrichtungen zusammen.

Der Kreis Viersen unterhält gemäß § 4 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) eine einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst, den Brand- und den Katastrophenschutz. Die Aufgaben der Kreisleitstelle Viersen lassen sich in drei große Blöcke unterteilen.

Rettungsdienst

  • Lenkung der Einsätze
  • Weisungsbefugnis gegenüber sämtlichen Rettungswachen und Einsatzmitteln im Rahmen der Disposition (Fahrzeuge und Personal)
  • Führen des zentralen Bettennachweises der Krankenhäuser
  • Ansprechpartner für auswärtige Rettungsdienste (z.B. für die örtliche Einweisung und überörtliche Einsätze)

Brandschutz und Hilfeleistung

  • Einsatzbegleitung für die Einsatzleitung vor Ort als Führungsinstrument
  • Führen einer aktuellen Übersicht über Einsatzfahrzeuge und Geräte (einsatzbereite, im Einsatz befindliche oder nicht einsatzbereite)
  • Bereitstellung, als auch Anforderung und Koordinierung der überörtlichen Hilfe im Bedarfsfall
  • Bearbeiten sämtlicher Meldungen über Einsätze öffentlicher Feuerwehren einschließlich der abgestuften Gefahrenmeldungen
  • Überwachung aller Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen der Feuerwehren
  • Aufzeichnung und Dokumentation des Funk- und Fernsprechverkehrs, soweit er Hilfeersuchen und Einsatzangelegenheiten betrifft (Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden hierbei beachtet)
  • Verbindung zu sämtlichen Leitstellen der kreisfreien Städte und Kreise
  • Ständiger Kontakt und Informationsaustausch zu den Polizeidienststellen, Betrieben, Organisationen und Institutionen
  • Ansprechpartner für auswärtige Feuerwehreinheiten und -fahrzeuge (z.B. für die örtliche Einweisung)
  • Vorhaltung aktueller Unterlagen

Katastrophenschutz

  • Führungsmittel des Landrates
  • Melde-, Informations- und Nachrichtenübermittlungsstelle
  • Einleitung unaufschiebbarer Abwehrmaßnahmen
  • Alarmierung der zuständigen Stellen nach Vorgabe der Gefahrenabwehrpläne
  • Vorhaltung aktueller Unterlagen
  • Ansprechpartner für auswärtige Einheiten des Katastrophenschutzes

Die Kreisleitstelle Viersen ist in der

Feuer- und Rettungswache der Stadt Viersen
Gerberstraße 3
41748 Viersen

untergebracht und an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr über die Notrufnummer 112 für Sie zu erreichen.

Krankentransporte können unter der Rufnummer 02162-19222 angefordert werden. Hörgeschädigte oder Sprachbehinderte erreichen die Leitstelle über die Notruf-App „Nora“ oder per Telefax unter der Rufnummer 02162-351603.

Für die Anmeldung eines Sekundärtransportes nutzen Sie bitte das Formular.

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