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Genehmigungsfreie Wohnbauvorhaben

Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht grundsätzlich zuständig für Bauvorhaben in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Wenn es sich um Bauvorhaben in diesen Städten handelt, so wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

Sofern Sie beabsichtigen, ein Wohnhaus innerhalb eines Bebauungsplangebietes in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmta oder der Stadt Tönisvorst zu errichten, kann es sein, daß es sich hierbei um ein Vorhaben handelt, das ohne Baugenehmigung errichtet werden kann.

Grundvoraussetzungen genehmigungsfreie Wohngebäude zu errichten, sind:

  • die Existenz eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes,
  • der Verzicht auf Befreiungen oder Ausnahmen jeglicher Art,
  • die Beachtung gemeindlicher Satzungen aufgrund der Bauordnung.

Sofern dies bei Ihnen zutrifft, können Sie bei der Gemeinde bzw. Stadt Bauvorlagen für Ihr Bauvorhaben einreichen. Erklärt die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen, daß ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, können Sie mit dem Bau beginnen. Allerdings müssen Sie dann den Baubeginn beim Amt für Bauen. Landschaft und Planung des Kreises Viersen anzeigen. Das gleiche gilt für die Fertigstellung.

Sie haben auch die Möglichkeit für diese Wohngebäude die Baugenehmigung beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

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