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Bauen

Der Kreis Viersen ist als untere Bauaufsicht für alle Bauvorhaben in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich verfügen über eine eigene Bauaufsicht.

Als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Obere Bauaufsicht) übt der Kreis Viersen die Aufsicht über die Baubehörden der Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich aus.

Gleichzeitig ist der Kreis für alle kreisangehörigen Gemeinden und Städte Aufsichtsbehörde in Denkmalangelegenheiten (Obere Denkmalbehörde).

Organisatorisch erledigt diese Aufgaben beim Kreis das Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Abteilungen: Technische Bauaufsicht, Bauberatung und Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung.

Die Technische Bauaufsicht, Bauberatung erteilt Baugenehmigungen und Bauvorbescheide und berät in Bauangelegenheiten.

Die Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung führt ordnungsbehördliche Verfahren, Bußgeldverfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren und Teilungsgenehmigungsverfahren durch. Sie ist auch zuständig für Angelegenheiten der Oberen Bauaufsicht und der Oberen Denkmalbehörde.

Obere Bauaufsicht

Der Kreis nimmt die Aufgaben einer oberen Bauaufsichtsbehörde wahr. Er übt die Aufsicht über die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich aus.

Neben den Geschäftsprüfungen wird der Kreis Viersen als obere Bauaufsicht auch im Rahmen von Petitionsverfahren beteiligt. Er bearbeitet Eingaben und Beschwerden zu bauaufsichtlichen Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich der Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich .

Ein weiterer Schwerpunkt ist die fachliche Beratung der unteren Bauaufsichtsbehörden des Kreises.

Zuständige Stellen
Stadt Kempen
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Stadt Nettetal
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Stadt Viersen
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Stadt Willich
Hauptstraße 6
47877 Willich

Obere Denkmalbehörde/Denkmalschutz

Der Kreis Viersen ist als Untere staatliche Verwaltungsbehörde (Obere Denkmalbehörde) für alle Städte und Gemeinden im Kreis Viersen als Aufsichtsbehörde in Denkmalangelegenheiten zuständig. In dieser Eigenschaft ist sie auch zur Beratung der Unteren Denkmalbehörden verpflichtet. Sie bearbeitet auch Beschwerden, Eingaben und wirkt bei Petitionen mit.

Grundlage für den Schutz und die Pflege von Bau-, Boden- und beweglichen Denkmälern ist das Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Neben der o.g. Aufsichtspflicht hat die Obere Denkmalbehörde im Wesentlichen die Aufgabe, Grabungserlaubnisse zu erteilen. Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will oder generell aus verschiedenen Gründen in ein Bodendenkmal eingreifen will, bedarf dieser Erlaubnis.

Unter Bodeneingriffen allgemein versteht man jede Arbeit, die in den Boden eingreift. In der Regel sind das Schachtungsarbeiten, aber auch das Entfernen einer Pflasterung, die Beseitigung eines Straßenkörpers, die Wiederöffnung einer Versorgungsleitung oder der Abbruch eines Kellers, da auch bei diesen Arbeiten Bodendenkmäler freigelegt werden. Bodeneingriffe in den genannten Bereichen bedeuten immer die Gefährdung und Zerstörung der dort vorhandenen Bodendenkmäler. Wie der Antrag zu stellen ist und welche Unterlagen einzureichen sind, finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite „Grabungserlaubnis beantragen“.

Für alle weiteren mit einem Denkmal verbundenen Maßnahmen ist im Wesentlichen die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zuständig.

Für die Beseitigung, die Veränderung, die Verbringung an einen anderen Ort oder die Änderung der bisherigen Nutzung eines Baudenkmales ist die untere Denkmalbehörde der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zuständig. Neben den Maßnahmen an bereits unter Schutz stehenden Gebäuden oder beweglichen Denkmälern ist die untere Denkmalbehörde auch zuständig für Eintragungsverfahren zum Schutz eines denkmalwerten Gebäudes, eines Bodendenkmals oder eines Denkmalbereiches sowie für die Führung und Pflege der Denkmalliste, in der alle Bau-, Boden- und beweglichen Denkmäler geführt werden.

Zuständige Stellen
Gemeinde Brüggen
Klosterstraße 38
41379 Brüggen
Gemeinde Grefrath
Rathausplatz 3
47929 Grefrath
Gemeinde Niederkrüchten
Laurentiusstraße 19
41372 Niederkrüchten
Gemeinde Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal
Stadt Kempen
Buttermarkt 1
47906 Kempen
Stadt Nettetal
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Stadt Tönisvorst
Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
Stadt Viersen
Rathausmarkt 1
41747 Viersen
Stadt Willich
Hauptstraße 6
47877 Willich
  • Ingenieure und Vermesser auf einer Baustelle aus der Vogelperspektive

    Genehmigungsfreie Wohnbauvorhaben

    Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht grundsätzlich zuständig für Bauvorhaben in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. (Bild: Gorodenkoff Productions OU – stock.adobe.com)

  • Modellhaus mit Wohnungsschlüssel auf dem Tisch, im Hintergrund wird ein Mietvertrag unterschrieben

    Wohnungs- und Mietrecht

    Wir überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Sozialwohnungen in Brüggen, Grefrath, Schwalmtal und Niederkrüchten. (Bild: Andrey Popov – stock.adobe.com)

  • Ein Ortsschild mit der Aufschrift "Mietspiegel"

    Mietspiegel

    Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er wird von den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet in Zusammenarbeit mit einschlägigen Interessengruppen (z. B. Mieter- und Vermieterverbände, Immobilienmakler usw.) aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. (Bild: Coloures-Pic – stock.adobe.com)

  • Kleines Modellhaus, darunter ein Ausschnitt aus einer Bauzeichnung

    Teilungsvermessung, Grenzvermessung, Gebäudeeinmessung

    Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen und Gebäudeeimessungen stehen in Beziehung zum Liegenschaftskataster, zum Teil sind auch Belange des Baurechts betroffen. (Bild: js-photo - stock.adobe.com)

Dienstleistungen

Kontakt

  • 60/4 Technische Bauaufsicht, Bauberatung
    Servicezeit:
    Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr