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Bauen
Der Kreis Viersen ist als untere Bauaufsicht für alle Bauvorhaben in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich verfügen über eine eigene Bauaufsicht.
Als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Obere Bauaufsicht) übt der Kreis Viersen die Aufsicht über die Baubehörden der Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich aus.
Gleichzeitig ist der Kreis für alle kreisangehörigen Gemeinden und Städte Aufsichtsbehörde in Denkmalangelegenheiten (Obere Denkmalbehörde).
Organisatorisch erledigt diese Aufgaben beim Kreis das Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Abteilungen: Technische Bauaufsicht, Bauberatung und Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung.
Die Technische Bauaufsicht, Bauberatung erteilt Baugenehmigungen und Bauvorbescheide und berät in Bauangelegenheiten.
Die Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung führt ordnungsbehördliche Verfahren, Bußgeldverfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren und Teilungsgenehmigungsverfahren durch. Sie ist auch zuständig für Angelegenheiten der Oberen Bauaufsicht und der Oberen Denkmalbehörde.
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60/4 Technische Bauaufsicht, Bauberatung
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