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Landrat

Landrat Dr. Andreas Coenen

Seit dem 21. Oktober 2015 ist Dr. Andreas Coenen Landrat des Kreises Viersen.

Coenen studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Salzburg und Köln und verbrachte seine Referendarzeit u.a. beim Polizeipräsidenten in Köln. Zudem absolvierte er ein Verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Seine Laufbahn beim Kreis Viersen begann Coenen (Jahrgang 1974) im März 2002 als Trainee. Im Januar 2003 wurde der Viersener persönlicher Referent des damaligen Landrats Dr. Hans-Christian Vollert und Co-Dezernent für die Bereiche Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz. Im Dezember 2003 übernahm Coenen das Dezernat für Personal und Organisation, Kommunalaufsicht, Gesundheit und Verbraucherschutz. Im Jahr 2008 wählte der Viersener Kreistag ihn darüber hinaus zum Kreisdirektor. Ab Oktober 2009 war Coenen zudem sechs Jahre Kulturdezernent - bei Abgabe der Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz.

Dr. Andreas Coenen lebt in Viersen, ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Aufgaben

Der Landrat wird wie der Kreistag direkt von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Viersen gewählt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Das Amt des Landrats beinhaltet sowohl die Leitung der Kreisverwaltung als auch die repräsentative Vertretung des Kreises nach außen. Darüber hinaus ist der Landrat Vorsitzender und Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses und als Behördenchef für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse dieser beiden Gremien verantwortlich.

Über die eigentlichen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung hinaus agiert der Landrat auch als untere staatliche Verwaltungsbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen: Der Landrat ist gleichzeitig Kreispolizeibehörde, er übt die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus und bildet gemeinsam mit den Schulaufsichtsbeamten des Landes das Schulamt für den Kreis Viersen.

Hauptamtlicher Vertreter des Landrats bei der Leitung der Kreisverwaltung und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde ist der Kreisdirektor.

Die Vertretung im Kreistag und bei der Repräsentation des Kreises übernehmen ehrenamtliche Stellvertreter. Diese werden vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit aus den Reihen der Kreistagsmitglieder bestellt.

Stellvertreter

Hauptamtlicher Stellvertreter

Der Kreisdirektor ist allgemeiner Vertreter des Landrats. Er vertritt den Landrat hauptamtlich bei der Leitung der Kreisverwaltung und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Er wird vom Kreistag für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Vertretung beschränkt sich nicht auf den Verhinderungsfall. Vielmehr ist der Kreisdirektor befugt, jederzeit in Vertretung des Landrats zu handeln.

Ehrenamtliche Stellvertreter

Nach der Wahl des Landrates wählt der Kreistag die ehrenamtlichen Stellvertreter für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie vertreten den Landrat bei der Leitung der Kreistagssitzungen und bei der Repräsentation.

Der Kreistag hat in seinen Sitzungen am 05.11.2020/21.03.2024 die Stellvertretungen für den Landrat gewählt.
Erste stellvertretende LandrätinHeike Höltken (CDU)
Zweite stellvertretende LandrätinMaria Dittrich (Bündnis90/DIE GRÜNEN)
Dritte stellvertretende LandrätinEva Pascher-Bellmann (SPD)
Vierte stellvertretende LandrätinBirgit Jahrke (FDP)

 

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