Seit dem 27.11.2019 sind Stellen der Bundesverwaltung regelmäßig verpflichtet, elektronische Rechnungen entgegenzunehmen. In Deutschland ist nach der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Darüber hinaus werden andere, der europäischen Norm EN 16931, der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform entsprechende, elektronische Rechnungsstandards akzeptiert. Das KdB muss es daher ab sofort beauftragten Lieferanten/Dienstleistern ermöglichen, Rechnungen auf elektronischem Weg stellen zu können.
Ab dem 27. November 2020 sind alle Rechnungssteller in der Pflicht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind insbesondere Direktaufträge bis zu einem Auftragswert in Höhe von 1.000 EUR (alle Ausnahmen: § 3 Absatz 3 E-RechV).
Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennungsnummer der angeschlossenen öffentlichen Auftraggeber und sorgt dafür, dass die elektronische Rechnung der bestellenden Einrichtung im Standard XRechnung dem korrekten Auftraggeber zugeordnet werden kann.
Wollen Sie als beauftragter Lieferant/Dienstleister bereits jetzt eine elektronische Rechnung einreichen, so müssen Sie dazu in der Rechnung die Leitweg-ID des Bestellers angeben. Im KdB ist die Angabe einer Leitweg-ID durch den Besteller verpflichtend.
In Deutschland ist nach der E-RechV grundsätzlich der Standard XRechnung für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber zu verwenden. Darüber hinaus werden andere, der europäischen Norm EN 16931, der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform entsprechende, elektronische Rechnungsstandards akzeptiert.
Alle Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie unter www.xoev.de/de/xrechnung.
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