Datenschutz (DS-GVO)
Datenschutz-Wegweiser für Vereine in Nordrhein-Westfalen
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland geltendes Recht. Danach müssen auch Vereine jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass sie datenschutzkonform agieren. Wir haben Hinweise auf Fachinformationen und Praxisratgeber mit einfachen und praktischen Hinweisen für Vereine und andere zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengestellt. | Letzte Aktualisierung: 24.07.2024
Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung« der LDI NRW
Die Datenschutzgrundverordnung macht in der Regel keine Unterscheidung zwischen einem Verein oder einem Wirtschaftsunternehmen. So sind in Vereinen grundsätzlich die Vorstandsmitglieder für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich. Mit der Broschüre »Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung«, möchte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) all denen eine Orientierungshilfe geben, die die DS-GVO umsetzen müssen. Neben Beispielen aus der Praxis finden sich im Anhang auch zahlreiche Vorlagen zum Beispiel für den Schriftverkehr.
Gut zu wissen: Die DS-GVO gilt für alle, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten. Die hier dargestellten Informationen können daher auch für alle anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen nützlich sein.
Stiftung Datenschutz: Basiswissen und Datenschutzgenerator
Auf ihrer Website hat die von der Bundesregierung gegründete Stiftung Datenschutz einen Bereich zum »Datenschutz im Ehrenamt« gestaltet. Hier finden Engagierte unter anderem Basiswissen, aber auch vertiefende Hinweise, u.a. zu Rechtsgrundlagen, Informationspflichten oder zur Benennung eines/einer Datenschutzbeauftragten. Eine Zusammenstellung datenschutzrechtlicher Sachverhalte mit hoher Praxisrelevanz ermöglicht einen einfachen Zugang zur Thematik.
Mit ihrem Generator für Datenschutzhinweise gibt die Stiftung Datenschutz Hilfestellung bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen gemäß Art. 13 DS-GVO. Auf Grundlage einer Abfrage zu geläufigen Datenverarbeitungen in kleinen Vereinen wird eine Vorlage erzeugt, der große Teile der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben abdeckt und entsprechend ergänzt werden kann.
Zum Bereich »Datenschutz im Ehrenamt« auf stiftungdatenschutz.org
Weitere Informationsmaterialien zur Umsetzung der DS-GVO
Auf dem Internetauftritt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg findet sich eine Fülle an Praxishilfen und Materialien für Vereine zum Thema, darunter auch ein praktisches Online-Tool zur Erstellung von Datenschutzinformationen für Vereine.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt ein Muster eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (PDF) für Vereine bereit, dass Verantwortlichen den Einstieg in das Thema erleichtern soll.
Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Webseite www.vibss.de die wichtigsten Informationen für Vereine zu dem europäischen Datenschutzrecht dargestellt.
Landesdatenschutzbeauftragte
Konkrete datenschutzrechtliche Fragen können zudem direkt an die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk gerichtet werden, zu deren Aufgabe auch die Beratung von Vereinen gehört:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle [at] ldi.nrw.de (poststelle[at]ldi[dot]nrw[dot]de)
Unter folgendem Link sind Kontaktpersonen entlang eines Schlagwortverzeichnisses zu finden: www.ldi.nrw.de/kontaktpersonen
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