Kommissionen


Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)

Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und Strafverfolgungsbehörde. Sie ist für die Aufsicht über die landbasierten Spielbanken und die Online-Spielbanken zuständig. Sie sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und erhebt die Spielbankenabgabe. Ferner bekämpft die ESBK das illegale Geldspiel, indem sie den Zugang für illegale Online-Angebote sperrt und die Personen, die ohne Bewilligung Spielbankenspiele organisieren, durchführen oder zur Verfügung stellen, strafrechtlich verfolgt. Im Jahr 2022 wird sich die ESBK auf das Verfahren zur Erneuerung der aktuellen Konzessionen konzentrieren, die 2024 auslaufen werden.

Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK)

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)

Der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) prüft und genehmigt die zwischen den konzessionierten Verwertungsgesellschaften und den jeweiligen Nutzerorganisationen ausgehandelten Tarife für die der Bundesaufsicht unterstellte Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten. In diesen Tarifen werden die Entschädigungen festgelegt, welche die Nutzer für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks oder einer nachbarrechtlich geschützten Darbietung zahlen müssen. Als Genehmigungsinstanz handelt die ESchK unabhängig von der Bundesverwaltung.

Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK)

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) prüft die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte von sich im Freiheitsentzug befindenden Personen. Sie richtet ihre Erkenntnisse in Form von Berichten und Empfehlungen an die zuständigen Behörden. Schwerpunkte der Kontrollarbeiten bilden weiterhin regelmässige Besuche in Einrichtungen des Straf-und Massnahmenvollzugs, der Psychiatrie, der Polizeihaft sowie das Rückführungsmonitoring. Die Aufgaben im Bereich der Bundesasylzentren wurden um die Überprüfung der Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten asylsuchenden Minderjährigen erweitert. Ein neuer Themenschwerpunkt bilden die Besuche in Alters- und Pflegeinstitutionen.

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF)

Eidgenössische Migrationskommission (EKM)

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und rechtlichen Aspekten der Migration. 2022 legt die EKM den Schwerpunkt auf die Verschränkung der Sozialen Sicherheit mit der Migrationspolitik. Zudem erarbeitet die EKM Grundlagen mit qualitativen und quantitativen Ergebnissen zum Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft. Geplant sind drei Kurzberichte, die sich im speziellen mit der erleichterten Einbürgerung der dritten Generation, der erleichterten Einbürgerung und der ordentlichen Einbürgerung befassen. 2021 hat die EKM zu einem Runden Tisch zu Situation der Kinder und Jugendlichen in der Nothilfe geladen. In der Folge hat sie eine Studie in Auftrag gegeben, die voraussichtlich im Frühjahr 2023 veröffentlicht wird.

Eidgenössische Migrationskommission (EKM)


Letzte Änderung 13.12.2022

Zum Seitenanfang