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Mehr denn je kommt es darauf an, wie und was in der EU entschieden wird. Die Beschlüsse, die auf EU-Ebene gefasst werden, haben enormen Einfluss auf unseren Alltag auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene. In der EU finden wir gemeinsam Lösungen für Fragen wie Freihandelsabkommen mit anderen Ländern, die Möglichkeiten zur Erhaltung der Meeresressourcen oder die Regeln, die für einen freien und fairen wirtschaftlichen Wettbewerb gelten sollen.

Machen Sie sich schlau! Im Abschnitt Europäische Themen und Zuständigkeiten finden Sie weitere Informationen darüber, welche Themen auf EU-Ebene behandelt werden.

Die EU ist eine moderne repräsentative Demokratie mit einem System geteilter Zuständigkeiten und spezialisierter Institutionen. Daher ist es für die EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht immer leicht, die politische Entscheidungsfindung in der EU nachzuvollziehen, zu beurteilen und zum richtigen Zeitpunkt auf die wirksamste Art und Weise zu beeinflussen.

Schauen wir also zunächst, wie wir als Bürgerinnen und Bürger die verschiedenen Institutionen wählen und mit Aufgaben betrauen sowie selbst zu Akteuren im EU-Beschlussfassungsprozess werden können.

Wir wählen regelmäßig Parlamente in unseren Ländern und in der Europäischen Union. Dabei können Sie selbst kandidieren und sich zur Wahl stellen.

  • Die Wahl der nationalen Parlamente ist für die Entscheidungsprozesse in der EU insofern von entscheidender Bedeutung, als sie die Zusammensetzung der Regierungen der Mitgliedstaaten beeinflusst (in vielen Fällen auch die Wahl des Regierungschefs). Aus den jeweiligen Regierungen setzen sich der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union zusammen, zwei der sieben EU-Institutionen. Die nationalen Parlamente haben ebenfalls ein Mitspracherecht im Gesetzgebungsprozess der EU.
  • Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) sind die direkteste Möglichkeit für die Bürger, Einfluss auf EU-Ebene zu nehmen. Im Laufe der Jahre wurden die Befugnisse dieser Versammlung mit ihren 705 Mitgliedern immer mehr ausgeweitet. In vielen Fällen sind das Europäische Parlament und der (aus den Regierungen der Mitgliedstaaten gebildete) Rat der Europäischen Union inzwischen gleichberechtigt.

Hier erfahren Sie mehr über die Befugnisse des Europäischen Parlaments.

Die Direktwahlen zu den nationalen Parlamenten und zum Europäischen Parlament haben auch indirekte Folgen. So sind zum Beispiel die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament maßgeblich an der Bildung der Europäischen Kommission beteiligt. Die Kommission ist das ausführende Organ der EU, das für die Vorlage von Gesetzesvorschlägen, die Umsetzung von Beschlüssen und für das Tagesgeschäft zuständig ist. Sogar die Zusammensetzung der anderen EU Institutionen, einschließlich der Europäischen Gerichte, des Amtes des Europäischen Bürgerbeauftragten sowie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und des Europäischen Ausschusses der Regionen – der beiden Beratungsorgane –, werden von den Wahlentscheidungen der europäischen Bürger beeinflusst.
Die Europäische Union ist mehr als ein repräsentatives Regierungssystem. Sie ist eine moderne repräsentative Demokratie, die auf der täglichen Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger beruht. Dieser Grundsatz, der im Vertrag über die Europäische Union (EUV) verankert ist, hat Folgen für die Arbeitsweise der Europäischen Union. Kurz gesagt: Die EU-Bürger betreten die große Bühne der Europapolitik nicht nur am Tag der Wahlen, sondern können jeden Tag mitreden! Die EU hat dafür ein umfassendes Instrumentarium an Mitsprachemöglichkeiten entwickelt, mit dem Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Entscheidungsfindungsprozesse und Beschlüsse miteinander verknüpft werden.
Sie haben zwar das Recht, jeden Tag an EU-Angelegenheiten mitzuwirken, aber die meisten von uns haben dazu wohl weder die Zeit, noch das Wissen und die Mittel. Es ist deshalb sehr wichtig, den richtigen Zeitpunkt, die geeignetsten Partner und das beste Instrument zu wählen, um sich wirksam und nachhaltig Gehör zu verschaffen. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der Übernahme einer eher längerfristigen Aufgabe (etwa als gewählter Amtsträger, Mitarbeiter oder Vertreter der Zivilgesellschaft) und einem einmaligen Engagement für ein bestimmtes Anliegen. Letzteres ist für die allermeisten von Ihnen wahrscheinlich die einzige Möglichkeit, Ihre Rolle als aktiver EU-Bürger mit den übrigen gesellschaftlichen, privaten und beruflichen Aufgaben in Einklang zu bringen.

Sie haben also einen guten Vorschlag, wie man Europa verändern kann, oder vielleicht auch nur ein kleines Problem bei der Gründung eines grenzüberschreitenden Unternehmens. Sie wollen möglicherweise eine große Kampagne gegen ein bestehendes europäisches Gesetz ins Leben rufen oder sich sogar über einen EU-Beamten beschweren. Es gibt verschiedenste Gründe, als EU-Bürger aktiv zu werden. Aber bevor Sie loslegen, müssen Sie über einige zentrale Fragen nachdenken. Die Beurteilung und Beantwortung dieser Fragen kann zeitintensiv sein. Da Sie aber die Europäische Union verändern wollen – eine länderübergreifende politische Gemeinschaft mit 450 Millionen Einwohnern – ist Ihre Vorbereitungsarbeit entscheidend für den Erfolg. Bereiten Sie also Ihr Anliegen gut vor – und dann los!

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    Ihr Thema: Hat ihr anliegen mit der EU zu tun?

    Die Europäische Union behandelt viele Fragen. Manche sagen, zu viele, andere finden, zu wenige. Unabhängig von dieser wichtigen Diskussion gibt es einen klaren Katalog politischer Themen mit denen sich die EU entweder in ausschließlicher Zuständigkeit, in geteilter Zuständigkeit oder mit unterstützenden Maßnahmen befasst. Dieser Katalog beruht auf den Verträgen und ist Ergebnis einer Vereinbarung unter allen Mitgliedstaaten. Wenn Sie also ein Thema zur Sprache bringen möchten, prüfen Sie zunächst, ob Ihre Idee/Ihr Anliegen überhaupt mit der EU zu tun hat. Es könnte ja auch sein, dass sich das Problem auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene wirksamer lösen lässt.

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    IHR ZEITPUNKT: WANN IST DER RICHTIGE AUGENBLICK, UM AKTIV ZU WERDEN?

    Wenn Sie sich Gehör verschaffen wollen, kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. Es kann sein, dass Sie zu früh etwas unternehmen und nicht wahrgenommen werden. Oder Sie sind zu spät dran, und die Entscheidungen wurden schon getroffen. Dazwischen haben Sie jedoch ausreichend Spielraum, aktiv zu werden. Wenn Sie beispielsweise eine recht neue Idee umsetzen wollen, benötigen Sie eine Menge Geduld und Ressourcen, um auf sich aufmerksam zu machen und eine Reaktion auszulösen. Dafür können Sie aber relativ frei wählen, wann Sie in Aktion treten möchten. Wenn Sie hingegen laufende öffentliche Diskussionen über ein bestimmtes Thema auf EU-Ebene beeinflussen wollen, müssen Sie prüfen, in welcher Phase des (Gesetzgebungs-)Verfahrens sich die Debatte befindet. Hierfür ist das Internetportal EUR-LEX sehr nützlich. Auch über das Portal Ihre Meinung zählt der Europäischen Kommission können in allen Phasen des Legislativverfahrens Standpunkte eingeholt werden. Die Wahl des Zeitpunkts hat auch Auswirkungen auf die Art der Partner, die Sie brauchen, und die Art und Weise der Beteiligung, für die Sie sich entscheiden.

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    Ihr Team: Planen Sie eine gemeinsame Aktion?

    Die Behandlung eines europäischen Themas auf europäischer Ebene erfordert in den meisten Fällen eine tragfähige Partnerschaft mit anderen Bürgerinnen und Bürgern und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen. Der Grund ist ganz einfach: Sie müssen zunächst viele andere überzeugen, bevor Sie etwas bewirken können (sowohl andere EU-Bürger als auch potenzielle Verbündete in gewählten Einrichtungen und EU-Institutionen). Manchmal kann allerdings auch ein überzeugendes und engagiertes Handeln eines Einzelnen etwas bewirken: Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie von Missständen in der Verwaltung betroffen sind, wenn Sie sich in Ihren Rechten verletzt fühlen oder wenn es Ihnen gelingt, ein Thema von allgemeinem Interesse anzusprechen. Andererseits kann es sehr hilfreich sein, so viele Menschen wie möglich in so vielen Ländern wie möglich zu erreichen, da Ihr Anliegen/Ihr Vorschlag/Ihre Idee bei den EU-Institutionen auf mehr Interesse und Aufmerksamkeit stößt, wenn ein wirklich europäisches Team aktiver Bürgerinnen und Bürger dahintersteht. Im Fall der Europäischen Bürgerinitiative zum Beispiel ist es sogar Bedingung, dass Ihr Team aus mindestens sieben EU-Bürgern aus mindestens sieben verschiedenen EU-Mitgliedstaaten besteht.

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    Ihr Instrument: Welche Form der Mitwirkung ist am besten?

    Entscheidend für Ihren Erfolg ist, dass Sie das für Ihr Thema am besten geeignete Instrument der Bürgerbeteiligung wählen. Die meisten Instrumente sind so angelegt, dass sie von mehreren Bürgern zusammen (oder sogar zivilgesellschaftlichen Organisationen), aber auch von Einzelpersonen genutzt werden können: Hierzu zählen etwa die Einreichung einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten, die Suche nach einer Lösung für eine länderübergreifende Frage über das Online-Netzwerk SOLVIT oder die Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament.

    Für andere Mitbestimmungsinstrumente –wie die Europäische Bürgerinitiative – ist hingegen von Beginn an ein gemeinsames Vorgehen erforderlich. Die Tatsache, dass die Mitwirkung auf EU-Ebene in vielen Fällen online erfolgen kann, stellt schon eine Erleichterung dar. Sie können sich also zur Wort melden, ohne dafür zur Post zu müssen. Später müssen Sie dann eventuell aber eine Reise in Kauf nehmen, entweder nach Brüssel oder zu dem Ort im Ausland, in dem sie Mitstreiter haben.

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    Was in der EU passiert, ist für jeden EU-Bürger auf jeder Ebene von maßgeblicher Bedeutung. Um sich Gehör zu verschaffen, muss man auch verstehen, wer über welche europäischen Fragen entscheidet.

    Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Titel 1) verfügt die EU über drei verschiedene Formen der Zuständigkeit: ausschließliche Zuständigkeit (die EU entscheidet allein), geteilte Zuständigkeit (die EU entscheidet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten) und Maßnahmen zur Unterstützung (die EU unterstützt die Mitgliedstaaten).

    Auf der Grundlage dieser Befugnisse werden die verschiedenen Politikbereiche durch Durchführungsrechtsakte, Verordnungen, Richtlinien, Rechtsvorschriften oder einfach institutionelle Entscheidungen ohne formale Auswirkungen auf die Gesetzgebung geregelt. Manche Entscheidungen des Parlaments, des Gerichtshofs oder der beratenden Einrichtungen wie des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und des Europäischen Ausschusses der Regionen setzen Impulse und haben Auswirkungen und Folgen nicht zuletzt für andere Regierungsebenen.

Entsprechend dieser Übersicht können Sie Ihr Vorgehen daran ausrichten, wie die Zuständigkeiten im jeweiligen Fall geregelt sind (ausschließliche, geteilte, unterstützende Zuständigkeit) und im Falle geteilter/unterstützender Zuständigkeit zusätzlich Maßnahmen auf nationaler Ebene (oder einer anderen Ebene) in Erwägung ziehen. Vorschläge für Maßnahmen in Bereichen, die nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, werden von den EU-Institutionen, an die Sie sich wenden wollen, wahrscheinlich kaum zugelassen.

Weitere Informationen über die Aufteilung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union: citizens-initiative.europa.eu/faq-eu-competences-and-commission-powers_de.