CSR-Grundlagen Übersicht: CSR-Grundlagen Nachhaltigkeit und CSR Internationale Rahmenwerke Historie Globale Herausforderungen CSR-Politik Übersicht: CSR-Politik CSR in Deutschland Übersicht: CSR in Deutschland CSR-Politik in Deutschland CSR-Strategie der Bundesregierung Nationales CSR-Forum Aktivitäten der Bundesregierung CSR in der EU Übersicht: CSR in der EU EU Green Deal Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) CSR in der Welt CSR in der Praxis Übersicht: CSR in der Praxis CSR-Management Übersicht: CSR-Management CSR als Querschnittsaufgabe Ziele und Zielerreichung Prozesse Stakeholderdialoge Tipps für Einsteiger Unternehmensbereiche Übersicht: Unternehmensbereiche Management und Governance Personal Umweltmanagement Beschaffung und Lieferketten Logistik und Mobilität IT und Datenverarbeitung Forschung und Entwicklung Kommunikation Branchen Übersicht: Branchen Branchen-Initiativen Agrar- und Ernährungswirtschaft Automobilindustrie Bausektor und Baustoffindustrie Elektrotechnik und Elektronikindustrie Energiewirtschaft Grundstoff-Industrie Maschinen- und Anlagenbau Pharmazeutische Industrie Sport Textil- und Bekleidungsindustrie Tourismus CSR-Berichterstattung Übersicht: CSR-Berichterstattung Einstieg Standards Zertifikate und Siegel Kriterien guter Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Übersicht: CSR-Impulse von Unternehmen Kleinere Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen Digitalisierung Klimaschutz Corporate Digital Responsibility Übersicht: Corporate Digital Responsibility CDR-Impuls aus der Wissenschaft Datenschutz CSR und COVID-19 Unterstützungsangebote
CSR-Preis 2025 Übersicht Ziele Ablauf Jury Kategorien FAQ Teilnahmebedingungen Datenschutzerklärung Barrierefreie Anmeldung Rückblick Übersicht: Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 Übersicht: CSR-Netzwerktreffen 2021 Programmpunkte und Mitschnitte Bildergalerie zum CSR-Netzwerktreffen 2021 Redner*innen der Konferenz Informationen zu den Praxis-Workshops Teilnahmebedingungen CSR-Preis 2020 Übersicht: CSR-Preis 2020 Die Preisträger*innen Die Nominierten Die Stakeholder Gesamtauswertung Ablauf und Termine Netzwerktreffen 2018 CSR-Trends CSR-Preis 2017 CSR-Preis 2014 CSR-Preis 2013 CSR-Self-Check
NAP Übersicht: NAP Über den NAP Übersicht: Über den NAP Ziele des NAP Entwicklung des NAP Die vier Handlungsfelder des NAP Originalfassung des NAP Monitoring Fragen und Antworten zum NAP VN-Leitprinzipien NAP International Engagement Bundesregierung Übersicht: Engagement Bundesregierung Staatliche Schutzpflicht Aktivitäten der Bundesregierung Kooperation mit Stakeholdern Unternehmerische Sorgfaltspflicht Übersicht: Unternehmerische Sorgfaltspflicht Erwartungen der Bundesregierung Fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht Mehrwert für Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und der NAP Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung Lieferkettengesetz Übersicht: Lieferkettengesetz Hintergrund und Entwicklung Umsetzung durch Unternehmen Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz Redaktionspaket für Multiplikator*innen Lieferkettengesetz: These trifft Praxis Europa Übersicht: Europa Fußball-EM 2024: Heimspiel für Menschenrechte EU-Lieferkettengesetz EU-Verordnung Konfliktmineralien EU-Zwangsarbeitsverordnung EU-Holzhandelsverordnung Internationales Übersicht: Internationales G7-Präsidentschaft 2015 G20-Präsidentschaft 2017 Alliance 8.7 G7-Präsidentschaft 2022 Umsetzungshilfen Übersicht: Umsetzungshilfen Multi-Stakeholder-Initiativen Branchendialoge Übersicht: Branchendialoge Automobilindustrie Energiewirtschaft Über die Dialoge Erarbeitungsprozess Rolle der Bundesregierung Praxisbeispiele Übersicht: Praxisbeispiele adidas AG Alnatura GmbH BMW Group Dibella GmbH elobau GmbH Frosta AG GEPA – The Fair Trade Company Haas & Co. Magnettechnik hessnatur Mercedes-Benz Group AG MVG Medienproduktion und Vertriebsgesellschaft Porsche AG Rapunzel REWE Group Studiosus Tchibo Thomas Becker – Atelier für Schmuck Vattenfall Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Übersicht: Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Information und Beratung Netzwerkbildung und Schulungen Leitfäden Übersicht: Leitfäden Allgemeine Leitfäden Branchenspezifische Leitfäden
CSR Allgemein CSR-Grundlagen CSR-Politik CSR in Deutschland CSR in der EU CSR in der Praxis CSR-Management Unternehmensbereiche Branchen CSR-Berichterstattung CSR-Impulse von Unternehmen Corporate Digital Responsibility CSR-Preis 2025 CSR-Preis 2025 Rückblick CSR-Netzwerktreffen 2021 CSR-Preis 2020 Wirtschaft & Menschenrechte NAP Über den NAP Engagement Bundesregierung Unternehmerische Sorgfaltspflicht Lieferkettengesetz Europa Internationales Umsetzungshilfen Branchendialoge Praxisbeispiele Information, Beratung, Schulung und Vernetzung Leitfäden

Teilnahmebedingungen

zum Wettbewerb CSR-Preis der Bundesregierung 2025

Der Wettbewerb CSR-Preis der Bundesregierung 2025 wird federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgerichtet. Mit der Durchführung des Wettbewerbs sind die Agenturen Ressourcenmangel / 365 Sherpas, Digitas GmbH und die Prognos AG beauftragt. Bei dem Wettbewerb handelt es sich um eine befristete Aktion. Eine Teilnahme ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich.

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unabhängig davon, ob sie sich schon einmal beworben haben. Dies schließt auch in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ein. Teilnahmeberechtigt sind neben privaten auch öffentliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Gemeinnützige Unternehmen können teilnehmen, sofern sie unternehmerisch tätig sind.Im Rahmen des Wettbewerbs werden Maßnahmen und Projekte in Unternehmen in fünf Themenfeldern gesucht, die zeigen, wie unternehmerische Sorgfaltspflichten ambitioniert umgesetzt werden können und dabei auch die Liefer- und Wertschöpfungskette in den Blick nehmen. Ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen sind auch neuere Projekte oder Maßnahmen, die das Potenzial erkennen lassen, dieses Ziel künftig engagiert zu unterstützen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind vom BMAS bereits geförderte Projekte, ebenso Mitarbeiter*innen des BMAS und der beauftragten Agenturen, deren Familienangehörige sowie Jurymitglieder und deren Organisationen.

Jede/r Teilnehmende kann den unter https://bmas.limequery.org/953591 ab 20. August 2024, 10 Uhr den Bewerbungsbogen bis zum 30. September 2024, 23.59 Uhr, online ausfüllen und versenden.

Die Teilnehmenden erklären sich mit der Veröffentlichung der im Fragebogen gemachten Angaben im Rahmen des Wettbewerbes und der Wettbewerbskommunikation einverstanden. Dies umfasst die Angaben zum Einreichenden sowie die Angaben zur/zum Ansprechpartner*in.

Die Teilnehmenden versichern, dass gegen sie keine rechtlichen Verfahren nach dem Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Steuergesetz anhängig sind und keiner der in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe vorliegt.

Eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt, indem der Fragebogen unter https://bmas.limequery.org/953591 digital ausgefüllt und der erfolgreiche Abschluss der Bewerbung (Upload) bestätigt wurde. Die Teilnahme hat innerhalb der genannten Frist zu erfolgen. Der/die Teilnehmer*in ist für die Richtigkeit insbesondere der E-Mail- und Postadresse selbst verantwortlich. Durch den Upload erklärt der/die Teilnehmer*in zugleich das Einverständnis mit diesen Nutzungsbedingungen.

Aus den Einsendungen erstellen die mit der Durchführung des Wettbewerbs beauftragten Partnerin Prognos AG eine anonymisierte Shortlist, aus der eine Jury die Preisträger*innen in fünf Preiskategorien ermittelt. Die Gewinner werden im Rahmen einer Veranstaltung am 03. April 2025 in Berlin mit dem CSR-Preis der Bundesregierung 2025 durch das BMAS ausgezeichnet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung des eingereichten Beitrags.

Nutzungsrechte

Mit der Bestätigung (Upload) des Fragebogens räumen die Teilnehmenden dem BMAS das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die im Fragebogen gemachten Angaben in unveränderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form auf sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere in Form der Vervielfältigung als Druck oder auf Bild-/Tonträgern sowie der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und in den Sozialen Medien oder auf Veranstaltungen. Der/die Teilnehmer*in versichert, dass durch diese Maßnahmen keine Rechte Dritter verletzt werden. Der/die Teilnehmer*in stellt das BMAS von allen Ansprüchen Dritter frei, die bei der Wahrnehmung der übertragenen Rechte erhoben werden können.

Die Teilnehmenden willigen außerdem ein, im Falle einer Shortlist-Nominierung und/oder eines Gewinns für Foto- und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Sie stimmen der Verwendung des erstellten Bild- und Tonmaterials auf den Kommunikationskanälen des BMAS oder im Rahmen einer anderen öffentlichen Nutzung durch das BMAS zu.

Die Einräumung der Nutzungsrechte im vorgenannten Sinne erfolgt unentgeltlich.

Die Shortlistkandidat*innen werden durch das BMAS postalisch oder per E-Mail benachrichtigt und ggf. auf der Webseite veröffentlicht. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklären sie sich ausdrücklich einverstanden.

Haftung

Das BMAS übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die sich aus einer Teilnahme am Wettbewerb ergeben können. Die Haftung des BMAS für Schäden der Teilnehmenden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Das BMAS haftet insbesondere nicht dafür, dass:

  • die Teilnahme den Erwartungen und Vorstellungen der Teilnehmer*innen entspricht.
  • der Server jederzeit erreichbar ist.
  • alle Daten stets rechtzeitig und fehlerfrei übertragen werden.
  • Daten aufgrund von Größenbeschränkungen nicht übermittelt werden.
  • die von den Agenturen eingesetzte Software und Technik dauerhaft einwandfrei funktioniert.
  • Daten aufgrund technischen oder menschlichen Versagens gelöscht oder beschädigt werden oder verloren gehen.

Ausschluss vom Wettbewerb

Das BMAS behält sich vor, nach freiem Ermessen von Teilnehmenden gemachte Angaben nicht zu veröffentlichen sowie Teilnehmende zu disqualifizieren und damit vom Wettbewerb auszuschließen, soweit Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben bestehen.

Zum Ausschluss führt beispielsweise die mehrfache Teilnahme mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen sowie mit unwahren Angaben. Der/die Teilnehmer*in wird ebenfalls vom Wettbewerb ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten werden.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Kategorien, zur Jury und vielem mehr.