Massnahmen

Eine ausreichende Versorgung mit Heilmitteln ist entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere auch im Hinblick auf eine Pandemie. Um Engpässe zu verhindern bzw. diese ohne grössere Folgen für die Gesellschaft bewältigen zu können, bereitet der Fachbereich Heilmittel entsprechende Massnahmen vor.


Massnahmen Humanarzneimittel

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Aktuell

Orale Opioide sind wieder normal verfügbar

Die Versorgung mit oralen Opioiden hat sich in der Schweiz stabilisiert. Zudem konnten die Lagerbestände der Pflichtlager aufgefüllt werden. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hebt deshalb die Verordnung über die Freigabe der Opioide-Pflichtlager per 1. August 2024 auf.

Die Verordnung war am 15. März 2022 in Kraft getreten, um einer Mangellage bei den oralen Opioiden entgegenzuwirken.

Medienmitteilung: Orale Opioide sind wieder normal verfügbar

(29.07.2024)


Massnahmen Tierarzneimittel

Die Schweiz verfügt über Pflichtlager mit antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln, welche den Normalbedarf für zwei Monate decken.

Pflichtlager werden verwendet um zu gewährleisten, dass in einer Mangellage Antibiotika in genügenden Mengen weiterhin sachgemäss eingesetzt werden können und damit das Risiko einer Resistenzbildung gegen Antibiotika reduziert wird. Resistente Bakterien werden durch übermässigen und unsachgemässen Einsatz von Antibiotika gefördert, dabei können diese auch auf den Menschen übertragen werden. Um das Risiko für die Entstehung resistenter, auf den Menschen übertragbarer Bakterien zu minimieren, wurde die Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) entwickelt. Innerhalb dieser Strategie wurde eine Auswahl an Antibiotika der ersten Wahl definiert, welche den Tierärzten zur Behandlung von Nutztieren zur Verfügung stehen. Bei einem Versorgungsengpass mit solchen Antibiotika der ersten Wahl befinden sich in den Pflichtlagern Reserven, welche den Engpass kurzfristig überbrücken und somit den sachgemässen Antibiotikaeinsatz weiterhin sichern können.

Da auch bei den Tierarzneimitteln vermehrt Versorgungsengpässe eintreten, gewährleisten diese Pflichtlager, zumindest kurzfristig, zusätzliche Versorgungssicherheit. Es befinden sich ausschliesslich ausgewählte antibiotische Wirkstoffe in den Tierarzneimittel-Pflichtlagern (Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln 531.215.31).

Die Pflichtlagerhaltung kann zudem einen – wenn auch aufgrund der aktuellen Zusammensetzung (nur Antibiotika) bescheidenen - Beitrag an eine ausreichende Versorgung der Schweiz mit Tierarzneimitteln zur Erfüllung des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) leisten.

Letzte Änderung 21.08.2024

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