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Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
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Stellungnahme der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin
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Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
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Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg
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Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
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Stellungnahme des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
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Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
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Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
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Stellungnahme des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
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Stellungnahme des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V.
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Stellungnahme des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V.
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Stellungnahme des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e. V.
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Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
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Stellungnahme von Germanwatch e. V. und Runder Tisch Reparatur e. V.
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Stellungnahme des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V.
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Stellungnahme des Verbands zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten e. V.
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Stellungnahme des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke
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Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in der derzeitigen Fassung ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Richtlinie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent der durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten vor. Mit einer Sammelquote von 38,6 Prozent für das Berichtsjahr 2021 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke.
Neben der Steigerung der Sammelmenge stellen Brandrisiken, die durch Lithium-Batterien verursacht werden, die in immer mehr Elektrogeräten auch fest verbaut sind, bei deren Sammlung und Behandlung eine weitere zentrale Herausforderung dar. Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf sollen beide Aspekte adressiert werden. Zum einen soll die Entnahme von Lithium-Batterien bei der Erfassung an der kommunalen Sammelstelle verbessert werden. Zum anderen sollen über die Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation und die Ausweitung der Sammlung im Handel mehr Elektroaltgeräte (EAG) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden.
Zudem werden in Deutschland aktuell mehrere Millionen elektronische Einweg-Zigaretten pro Jahr verkauft. Diese Einwegprodukte fallen als Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) werden jedoch zum Teil durch die Nutzerinnen und Nutzer nicht als solche wahrgenommen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß entsorgt. Ziel der Novelle des ElektroG ist es insofern auch, für diese Produkte weitere verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten zu etablieren.