Die Bundesregierung legt gemäß § 4 des Landwirtschaftsgesetzes alle vier Jahre einen "Bericht über die Lage der Landwirtschaft" vor und berichtet u.a. zur Einkommensentwicklung der vergangenen vier Wirtschaftsjahre. Zugleich dient er als Standortbestimmung der Agrarpolitik der Bundesregierung und präsentiert die agrarpolitischen Weichenstellungen, Ziele und Vorhaben.