Futtermittelhygiene
Anforderungen an Futtermittelunternehmen auf allen Stufen der Futtermittelkette, einschließlich der Primärproduktion, sowie die Fütterung von lebensmittelliefernden Tieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (kurz: Futtermittelhygieneverordnung) enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Futtermittelhygiene sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit auf allen Stufen der Herstellung von, des Verkehrs mit und der Verwendung von Futtermitteln. Ferner wird die Registrierung und Zulassung von Betrieben geregelt. Der Anwendungsbereich umfasst alle Tätigkeiten von Futtermittelunternehmern auf allen Stufen der Futtermittelkette, einschließlich der Primärproduktion, sowie die Fütterung von Lebensmitteltieren.
Die Futtermittelhygieneverordnung ergänzt und vertieft die allgemeinen Vorschriften über die Futtermittelsicherheit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Wesentlicher Grundsatz ist, dass die Verantwortung für die Futtermittelsicherheit beim Futtermittelunternehmer liegt. Dieser hat die Futtermittelsicherheit auf allen Stufen der gesamten Kette, angefangen bei der Futtermittelprimärproduktion bis hin zur Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren, zu gewährleisten. Die Verantwortung der Futtermittelunternehmer erfolgt durch die Anwendung der HACCP-Grundsätze in Verbindung mit der guten Hygienepraxis. Zur Unterstützung der Futtermittelunternehmer bei der Einhaltung der Vorschriften und der Anwendung der HACCP-Grundsätze dienen europäische oder nationale Leitlinien für die gute Verfahrenspraxis.
Für alle Futtermittelunternehmen (mit einigen Ausnahmeregelungen) besteht eine Registrierungspflicht und Betriebe, die mit bestimmten Zusatzstoffen oder ehemaligen Bioproteinen umgehen, müssen zugelassen sein. Um der Registrierungspflicht nachzukommen müssen Futtermittelunternehmer der zuständigen Behörde alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe melden, die in einer Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufe von Futtermitteln tätig sind.
Für die Durchführung der Futtermittelhygiene-Verordnung wurden in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Wirtschaft unter anderem Leitfäden und Merkblätter für die Zulassung und Registrierung von Betrieben, die Rückverfolgbarkeit und das HACCP-Konzept erstellt.