Die nachfolgenden Daten über die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) sind ausschließlich auf fachliche Merkmale ausgerichtet. Es werden in diesen ILE-Berichten keine Finanzdaten (monetären Daten) ausgewiesen. Diese Berichterstattung über die Integrierte Ländliche Entwicklung ist deshalb nicht identisch mit der Berichterstattung über den finanziellen Vollzug der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), bei der die GAK-Finanzangaben (öffentliche Ausgaben, Investitionsvolumen, etc.) erfasst werden.
Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung bildet das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG) mit dem jeweils gültigen Rahmenplan sowie seit 2014 die Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Für die Anwendung und Durchführung der Flurbereinigung, der beschleunigten Zusammenlegung und des freiwilligen Landtausches bildet das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG; BGBl. 1 S. 546 vom 16.03.1976, zuletzt geändert 19.12.2008) die rechtliche Grundlage.
Die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind im Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) geregelt.
Die Zahlen basieren auf Mitteilungen der für die Integrierte Ländliche Entwicklung zuständigen Landesbehörden.