Die Bundeskanzlei ist zuständig für Gesetze, die den Betrieb von Regierung und Verwaltung regeln. Dazu gehören das Publikationsrecht, das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsrecht, das Vernehmlassungsrecht und das Parlamentsrecht. Die Bundeskanzlei bereitet in diesen Bereichen die Gesetze vor und vollzieht sie.