Amtliche Veröffentlichungen

Die Bundeskanzlei veröffentlicht amtliche Dokumente auf Papier und online. Gesetzessammlung in der Parlamentsbibliothek in Bern.

Der Bund macht Gesetze, Verordnungen und Beschlüsse so rasch wie möglich öffentlich. Die Bundeskanzlei ist für die Publikation aller Rechtstexte im Bundesblatt sowie in der Amtlichen und der Systematischen Sammlung zuständig. All diese Veröffentlichungen sind online zugänglich. Mehr noch: Die elektronischen Publikationen haben vor den gedruckten den Vorrang. Kaum eine Internetseite der Bundesverwaltung ist so gefragt wie das Bundesrechtsportal. Täglich nutzen Tausende Personen dieses Angebot der Bundeskanzlei, darunter viele Juristinnen und Juristen.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/amtliche-veroeffentlichungen.html