Krisenmanagement

Die Bundeskanzlei unterstützt und berät die Departemente bei der Vorbereitung und der Bewältigung von departementsübergreifenden Krisen. Gestützt auf die Auswertungen der Bundeskanzlei zur Covid-19-Pandemie wird das Krisenmanagement der Bundesverwaltung derzeit verbessert. Mit der Integrierten Übung 2025 sollen die Verbesserungen überprüft werden.

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) sieht vor, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den Bundesrat bei der Erkennung und Bewältigung von Krisen unterstützt (Art. 32 Abs. g RVOG). Zudem koordiniert sie oder er auf organisatorischer Ebene die departementsübergreifenden Massnahmen zur Früherkennung und Bewältigung von Krisen (Art. 33 Abs. 1bis RVOG).

Ergänzend zu den Bestimmungen des RVOG wird zurzeit eine Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung erarbeitet. Die Erarbeitung der neuen Verordnung wurde vom Bundesrat aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Krisen beschlossen. Ziel ist es, das Krisenmanagement der Bundesverwaltung zu verbessern (Link zur Medienmitteilung).

Im Rahmen der Verbesserung der Krisenorganisation ist unter anderem ein Permanenter Kernstab vorgesehen, der im Krisenfall, aber auch in der Planungs- und Vorbereitungsphase verschiedene Dienstleistungen zu Gunsten der Departemente erbringt. Er setzt sich aus Mitarbeitenden des Verteidigungsdepartements (VBS), der Bundeskanzlei und ereignisspezifisch weiterer Bundesstellen zusammen und stärkt damit das interdepartementale Krisenmanagement. Der Permanente Kernstab ermöglicht eine bessere Kontinuität und Kohärenz im Krisenmanagement der Bundesverwaltung und einen besseren Wissenserhalt zwischen Krisen.

Die Bundeskanzlei erbringt im Bereich des Krisenmanagements insbesondere folgende Leistungen:

Mit der Integrierten Übung 2025 (IU 25) wird die verbesserte Krisenorganisation der Bundesverwaltung zusammen mit jenen der Kantone überprüft.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

29.03.2023

Bundesrat verbessert Organisation des Krisenmanagements

Der Bundesrat soll auf Krisen besser vorbereitet und bei deren Bewältigung effizienter unterstützt werden. An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat er, basierend auf den Lehren aus der Corona-Pandemie, entschieden, die Organisation der Bundesverwaltung für künftige Krisen zu stärken. Bei komplexen Krisen kann der Bundesrat den Einsatz eines Krisenstabs auf politisch-strategischer und auf operativer Ebene beschliessen. Oberste leitende Behörde bleibt der Bundesrat. Neu soll ausserdem ein Permanenter Kernstab die Stäbe der Departemente in der Krisenbewältigung unterstützen. Der Bundesrat hat das VBS und die Bundeskanzlei bis Ende 2023 mit der Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen für die neue Krisenorganisation beauftragt.

Kontakt

Adresse

Schweizerische Bundeskanzlei Sektion Strategische Führungsunterstützung
Bundeshaus West
3003 Bern

Sekretariat

Tel.
+41 58 462 37 55

E-Mail
sekretariat-STF@bk.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/Krisenmanagement.html