Die Bundeskanzlei unterstützt und berät die Departemente bei der Vorbereitung und der Bewältigung von departementsübergreifenden Krisen. Gestützt auf die Auswertungen der Bundeskanzlei zur Covid-19-Pandemie wird das Krisenmanagement der Bundesverwaltung derzeit verbessert. Mit der Integrierten Übung 2025 sollen die Verbesserungen überprüft werden.
Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) sieht vor, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler den Bundesrat bei der Erkennung und Bewältigung von Krisen unterstützt (Art. 32 Abs. g RVOG). Zudem koordiniert sie oder er auf organisatorischer Ebene die departementsübergreifenden Massnahmen zur Früherkennung und Bewältigung von Krisen (Art. 33 Abs. 1bis RVOG).
Ergänzend zu den Bestimmungen des RVOG wird zurzeit eine Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung erarbeitet. Die Erarbeitung der neuen Verordnung wurde vom Bundesrat aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Krisen beschlossen. Ziel ist es, das Krisenmanagement der Bundesverwaltung zu verbessern (Link zur Medienmitteilung).
Im Rahmen der Verbesserung der Krisenorganisation ist unter anderem ein Permanenter Kernstab vorgesehen, der im Krisenfall, aber auch in der Planungs- und Vorbereitungsphase verschiedene Dienstleistungen zu Gunsten der Departemente erbringt. Er setzt sich aus Mitarbeitenden des Verteidigungsdepartements (VBS), der Bundeskanzlei und ereignisspezifisch weiterer Bundesstellen zusammen und stärkt damit das interdepartementale Krisenmanagement. Der Permanente Kernstab ermöglicht eine bessere Kontinuität und Kohärenz im Krisenmanagement der Bundesverwaltung und einen besseren Wissenserhalt zwischen Krisen.
Die Bundeskanzlei erbringt im Bereich des Krisenmanagements insbesondere folgende Leistungen:
- Krisenantizipation und Krisenfrüherkennung
- Einbezug der Kantone und der Wissenschaft in das Krisenmanagement
- Krisenkommunikation (Zuständigkeit bei Sektion Kommunikation)
- Aus- und Weiterbildungen im Krisenmanagement
- Auswertung des Krisenmanagements von eingetretenen Krisen
- Beratung der Departemente vor und während Krisen
- Controlling der Bundesratsgeschäfte mit Bezug zur Krise
Mit der Integrierten Übung 2025 (IU 25) wird die verbesserte Krisenorganisation der Bundesverwaltung zusammen mit jenen der Kantone überprüft.
Die Auswertungen und Berichte der Bundeskanzlei, der Konferenz der Kantonsregierungen und der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte zum Krisenmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie haben Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Ein Permanenter Kernstab, ein Politisch-Strategischer Krisenstab und ein Operativer Krisenstab stellen die Eckpfeiler der verbesserten Krisenorganisation der Bundesverwaltung dar. Zudem soll der Einbezug der Kantone und der Wissenschaft in die Krisenorganisation verbessert und die Krisenantizipation gestärkt werden.
Zur Bewältigung von komplexen Krisen kann der Bundesrat künftig den Politisch-Strategischen Krisenstab einsetzen. Dieser wird von dem in der jeweiligen Krise federführenden Departement geleitet. Seine Aufgabe besteht darin, Anträge an den Bundesrat politisch vorzubereiten und das Krisenmanagement überdepartemental zu koordinieren, dies unter Einbezug der relevanten Akteure. Dieser Krisenstab setzt sich aus den Generalsekretärinnen bzw. Generalsekretären der betroffenen Departemente, den beiden Vizebundeskanzlern sowie je einer Vertretung der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Bundesamts für Justiz und des Staatssekretariats für Wirtschaft zusammen. Zusätzlich bildet das federführende Departement bei Bedarf einen Operativen Krisenstab, der die Koordination auf Ebene der Verwaltungseinheiten sicherstellt und die notwendigen Informationen und Grundlagen für den Politisch-Strategischen Krisenstab erarbeitet.
Die Krisenstäbe werden in Zukunft methodisch und administrativ besser unterstützt. Diese Leistungen sollen von einem Permanenten Kernstab erbracht werden, welcher aus Mitarbeitenden des VBS, der Bundeskanzlei und ereignisspezifisch auch aus anderen Bundesstellen zusammengesetzt wird. Der Permanente Kernstab ermöglicht somit eine höhere Kontinuität und Einheitlichkeit des Krisenmanagements sowie einen stärkeren Wissenserhalt zwischen Krisen. Die Aufgaben des Permanenten Kernstabes umfassen u.a. den Einbezug relevanter Akteure und die integrale Lagedarstellung. Einige Leistungen des Permanenten Kernstabs, wie die Aus- und Weiterbildung oder die Krisenantizipation, werden auch ausserhalb von Krisen erbracht.
Die Kantone und die Wissenschaft sowie situativ weitere relevante Akteure werden in die Arbeiten des Politisch-Strategischen und des Operativen Krisenstab einbezogen. Die Verantwortung hierfür liegt beim federführenden Departement unterstützt durch den Permanenten Kernstab.
Durch eine stärkere Verknüpfung von Risikomanagement Bund, Krisenfrüherkennung, kontinuierlicher Lage- und Umfeldanalyse sowie den Analysen aus den Departementen wird die Krisenantizipation verbessert. Damit soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, eine überdepartementale Krisenorganisation rechtzeitig einzusetzen.
Die Einzelheiten werden derzeit im Rahmen einer neuen Verordnung erarbeitet. Diese tritt voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Alle Dokumente zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung sind abrufbar unter:
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