Bund und Kantone sammeln in der Schweiz seit 2004 Erfahrungen mit E-Voting. Bisher haben über 300 erfolgreiche Versuche stattgefunden.
Mit dem Projekt Vote électronique soll die Ausübung politischer Rechte auch über elektronische Verfahren ermöglicht werden. Dies kann der Demokratie möglicherweise neue Chancen eröffnen.
Vote électronique ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen und ist Teil der E-Government-Strategie der Schweiz. Den Stimmberechtigten soll die barrierefreie, mobile und nachvollziehbare Stimmabgabe ermöglicht werden. E-Voting bietet die folgenden Vorteile:
- Die Abgabe von ungültigen Stimmen wird verunmöglicht.
- Die Resultate der Urnengänge werden schneller ermittelt.
- Verspätungen wie bei der brieflichen Stimmabgabe werden verhindert.
- Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie Stimmberechtigte mit einer Behinderung, können von ihren politischen Rechten autonom Gebrauch machen.
Es gilt seit Beginn unverändert das Motto «Sicherheit vor Tempo». In der Schweiz werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige elektronische Stimmabgabe sind gegeben und das Stimmgeheimnis wird gewahrt.
Aktueller Stand
Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei am 26. Juni 2019 beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs zu konzipieren. Diese orientiert sich an den folgenden Zielen:
- Weiterentwicklung der Systeme
- Wirksame Kontrolle und Aufsicht
- Stärkung der Transparenz und des Vertrauens
- Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft
Die Bundeskanzlei und die Kantone haben 2020 einen gemeinsamen Schlussbericht zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche erarbeitet. Als erste Etappe der Neuausrichtung wurden die Rechtsgrundlagen zu E-Voting revidiert. Die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und die totalrevidierte Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) traten am 1. Juli 2022 in Kraft (Bundesrechtliche Anforderungen).
Der Bundesrat hat den Kantonen Basel-Stadt, St.Gallen und Thurgau Grundbewilligungen für die Durchführung von Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2023-2025 sowie anlässlich der Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt (vgl. dazu Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.03.2023 und Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.08.2023). Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat (vgl. Versuchsbedingungen).
Ausserdem hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 dem Kanton Graubünden die Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in den Jahren 2024-2026 erteilt (vgl. dazu die Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.11.2023). Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat (vgl. Versuchsbedingungen).
Die Kantone setzen das vollständig verifizierbare E-Voting-System der Schweizerischen Post ein. Das System und dessen Betrieb wurden weiterentwickelt und im Auftrag der Bundeskanzlei überprüft (vgl. Überprüfung von Systemen). Dabei wurde weiterhin bestehender Handlungsbedarf identifiziert und im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses von Bund und den beteiligten Kantonen in Absprache mit der Post in einem gemeinsamen Massnahmenkatalog festgehalten (vgl. Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen). Die Umsetzung der Massnahmen überprüft die Bundeskanzlei im Rahmen der Zulassungsverfahren.
Medienmitteilungen
Sicheres E-Voting in der Schweiz
Das Video der Bundeskanzlei erklärt die Massnahmen für ein sicheres E-Voting in der Schweiz.