Eingaben an Behörden und Gerichte können seit dem 1. Januar 2011 generell auch elektronisch übermittelt werden. Die Bundeskanzlei veröffentlicht die Verzeichnisse der Behördenadressen.
Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsprojekte des Bundes zu Gerichtsorganisation und Verfahren haben die Parteien ab 2011 die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. In zwei Verordnungen hat der Bundesrat geregelt, wie die Parteieingaben sowie der Versand der Urteile resp. Verfügungen in den verschiedenen Verfahren abgewickelt werden können.
Um einer Behörde eine Eingabe zustellen zu können, müssen deren Adresse und allfällige Einschränkungen bekannt sein. Die Bundeskanzlei veröffentlicht deshalb im Internet Verzeichnisse der Behördenadressen.