Informatikleistungen, welche die Verwaltungseinheiten des Bundes in gleicher oder ähnlicher Funktionalität und Qualität benötigen, werden als so genannte IKT-Standarddienste zentral für die ganze Bundesverwaltung geführt und zum Bezug angeboten. Verantwortlich für die Standarddienste ist der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI).
Die Verwaltungseinheiten können zwischen unterschiedlichen Ausprägungen (Marktleistungen) der IKT-Standarddienste auswählen. Gemäss der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik legt der Bundeskanzler die Standarddienste mit Bezugszwang fest.
Der Bereich DTI führt die Standarddienste. Das heisst, dass er dafür ein zentrales Anforderungs- und Leistungserbringer-Management auf Stufe Bund betreibt. Dabei werden in Absprache mit den Departementen die abzudeckenden Funktionalitäten, das Sourcing sowie das Leistungsbezugs- und Verrechnungsmodell festgelegt und dem Bundeskanzler unterbreitet.
Das Prinzip der Standarddienste erlaubt eine bessere Steuerung und Führung eines beträchtlichen interdepartementalen Teilbereichs der Informatik und ermöglicht schliesslich auch das Nutzen von Synergien wie auch die Reduktion der Informatikkosten.
Aktuelle IKT-Standarddienste
Heute werden folgende IKT-Standarddienste (SD) vom Bereich DTI geführt:
- SD Datenkommunikation
- SD Büroautomation / inkl. UCC
- SD Verzeichnisdienste
- SD Identitäts- und Zugriffsverwaltung (inklusive AGOV)
- SD GEVER
- SD Webauftritte