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Häufig gestellte Fragen
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Ist die Tiefe, in der ein Kabel im Erdreich verlegt wird, relevant für die Stärke der Felder oberhalb des Kabels? Ab welchem Wert würde man oberhalb der Erde keine Werte mehr messen? Ab welcher Tiefe wird die Wärmeentwicklung für Pflanzen irrelevant?Einklappen / Ausklappen
Die Tiefe ist relevant für die Stärke des Feldes außerhalb der Erde. Je tiefer das Kabel verlegt ist, desto kleiner ist bei gleicher Stromstärke das Magnetfeld an der Erdoberfläche. Generell gilt: Jeder Abstand lässt die Felder schnell deutlich schwächer werden. Das elektrische Feld wird durch die Kabelschirmung sowie dem Erdreich komplett abgeschirmt. Mit Fragen zum Einfluss einer Wärmeentwicklung auf die Pflanzen, hat sich das Umweltbundesamt beschäftigt.
Wie kommt die große Diskrepanz zwischen den Grenzwerten für die magnetische Flussdichte bei statischen und niederfrequenten Feldern zustande?Einklappen / Ausklappen
Die Wirkmechanismen statischer und wechselnder niederfrequenter Magnetfelder sind grundsätzlich verschieden. Nur Wechselfelder erzeugen im Körper elektrische Felder und Ströme.
Sind durch die Überlagerung des Magnetfeldes eines Gleichstrom-Erdkabels mit dem Erdmagnetfeld gesundheitliche Wirkungen auf den Menschen zu erwarten?Einklappen / Ausklappen
Die statischen Magnetfelder addieren sich je nach Ausrichtung, das heißt, dass sich die Felder der Gleichstromleitung verstärken oder abschwächen können. Allerdings sind auch mit der Verstärkung keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten, da gesundheitliche Auswirkungen von statischen Magnetfeldern erst oberhalb der Grenzwerte, also im Tesla-Bereich auftreten.
Wie ist die Wirkung von Richtfunkanlagen zu beurteilen? Gibt es Wechselwirkungen mit Mobilfunkanlagen, die sich gesundheitlich auswirken können?Einklappen / Ausklappen
Richtfunkanlagen werden häufig für Punkt-zu-Punkt-Verbindungen eingesetzt. Typischerweise sind keine Objekte in der Verbindungslinie. Die Sendeleistung von Anlagen, die zur Verbindung von Mobilfunksendeanlagen untereinander oder zur Anbindung an das Kernnetz des Netzbetreibers eingesetzt werden, ist gering. Durch die Fokussierung der elektromagnetischen Wellen in Verbindungsrichtung können nur nahe an den Antennen lokal erhöhte Feldstärkewerte auftreten. Diese Stellen sind aber nicht zugänglich. Auch Richtfunkanlagen fallen unter die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, die die Einhaltung der Grenzwerte an Orten, an denen sich die Allgemeinbevölkerung aufhält, fordert.
Gibt es Mindestabstände zur Wohnbebauung?Einklappen / Ausklappen
Nicht der Abstand, sondern die Einhaltung der Grenzwerte ist ausschlaggebend. Fast alle Sendeanlagen werden von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung fordert, dass die Grenzwerte außerhalb der Sicherheitsbereiche eingehalten werden. Diese Sicherheitsbereiche betragen meistens wenige Meter und können nicht zufällig oder aus Versehen betreten werden.
Verstärken sich die Wirkungen, wenn viele Sendeanlagen auf einem Mast installiert sind?Einklappen / Ausklappen
Die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung beziehen sich auf die Summe aller Sendeanlagen an einem Standort, d.h. bei der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur werden alle Anlagen in der Umgebung berücksichtigt. Die Grenzwerte sind bei maximaler Anlagenauslastung einzuhalten. Bei Einhaltung der Grenzwerte sind keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten.
Gibt es Handyverbote zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern?Einklappen / Ausklappen
Handyverbote zum Schutz vor den von Handys ausgehenden hochfrequenten elektromagnetischen Felder gibt es in Deutschland nicht, das BfS empfiehlt jedoch Vorsorgemaßnahmen, um das Einwirken dieser Felder zu verringern.
Zum Thema
Sind Mobilfunksendeanlagen an bestimmten Standorten, z.B. in der Nähe von Schulen und Kindergärten, unzulässig?Einklappen / Ausklappen
Ein gesetzliches Verbot von Mobilfunksendeanlagen in der Nähe bestimmter Einrichtungen gibt es nicht. Allerdings haben sich die Mobilfunkbetreiber in ihrer "Freiwilligen Selbstverpflichtung" vom 5. Dezember 2001 bereit erklärt, vorrangig andere Standorte anstelle von solchen in der Nähe von Kindergärten und Schulen zu prüfen.
Zum Thema
Wer überprüft, ob Amateurfunkanlagen den rechtlichen Anforderungen entsprechen?Einklappen / Ausklappen
Fragen zu Amateurfunkanlagen beantwortet die Bundesnetzagentur.
Die 26. BImSchV sowie die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) gelten auch für ortsfeste Amateurfunkanlagen.
Zum Thema
Welche Regelungen existieren speziell zum Schutz der Träger aktiver Körperhilfen, zum Beispiel von Herzschrittmachern?Einklappen / Ausklappen
Elektronische Geräte können empfindlicher auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren als der menschliche Körper. Davon betroffen sind auch Träger von aktiven Körperhilfen wie z.B. Herzschrittmachern, Insulinpumpen und Cochlea-Implantaten.
Die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen ergeben sich aus DIN EN 50527-1 (Ausgabe Januar 2011) und DIN EN 50527-2-1 (Ausgabe Mai 2012). Für den besonders riskanten Frequenzbereich 9 Kilohertz bis 50 Megahertz gelten sie als Grenzwerte gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV). Von Mobilfunksendeanlagen wird dieser Frequenzbereich allerdings nicht genutzt, allenfalls von Amateurfunkanlagen.
Nach § 10 BEMFV müssen die Betreiber von ortsfesten Funkanlagen in einem Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz Schutzmaßnahmen für Träger aktiver Körperhilfen ergreifen, die sich in dem Bereich aufhalten, in dem die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen nicht eingehalten werden (Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen). Die Maßnahmen sind zu dokumentieren. Falls der Einwirkungsbereich für aktive Körperhilfen über den von der Bundesnetzagentur festgelegten Sicherheitsabstand hinausreicht, wird er zusätzlich in der Standortbescheinigung ausgewiesen.