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Regeln guter wissenschaftlicher Praxis am BfS

Die Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sind im Errichtungsgesetz festgelegt. Darüber hinaus gelten für das BfS als nachgeordneter Behörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums Regeln und Normen der Bundesverwaltungen. Die nachfolgenden Kriterien basieren auf den Leitlinien der Deutschen Forschungsgesellschaft und wurden entsprechend der dortigen Empfehlung an die Rahmenbedingungen und Aufgaben des BfS angepasst.

Stand: 02.01.2023

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