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Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte

Sie finden hier

  • die aktuelle Bekanntmachung der diagnostischen Referenzwerte
  • die Leitfäden für die Ärztlichen Stellen zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte
  • Erläuterungen zu den Jahresmeldungen
  • Elektronische Vorlagen der Tabellen für die Jahresmeldungen

Diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen

Die diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen wurden in einem Rundschreiben des Bundesumweltministeriums vom 23. November 2022 bekanntgegeben. Am 11. Januar 2023 erschienen sie auch im Bundesanzeiger. Sie können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Der Leitfaden zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Röntgendiagnostik wurde am 15. November 2023 vom Fachausschuss Strahlenschutz verabschiedet und kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

Die Untersuchungscodes finden Sie im Anhang des Leitfadens. Zusätzlich finden Sie sie auch als Einzeldokument:

Wie in dem Leitfaden ausgeführt, sollen die von den Ärztlichen Stellen erhobenen Dosisparameter dem BfS als Jahresmeldung zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende elektronische Vorlage für die Jahresmeldung wird vom BfS als Excel-Datei zur Verfügung gestellt:

Röntgenuntersuchungen (ohne DVT)

Für die Einreichung von DVT-Daten der zahnärztlichen Stelle ist eine Sondervorlage zu nutzen:

DVT-Untersuchungen

Alternativ dürfen stattdessen auch die folgenden Vorlagen benutzt werden, die in Absprache mit dem Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZÄS) hiermit zur Verfügung gestellt werden:

  1. Röntgen und CT
  2. Durchleuchtungsuntersuchungen
  3. DVT-Untersuchungen
  4. Pädiatrische Untersuchungen
  5. Mammographie

Nuklearmedizinische Untersuchungen

Die Aktualisierung der diagnostischen Referenzwerte für nuklearmedizinische Untersuchungen wurde am 15. Juni 2021 bekannt gegeben und am 06. Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 06.07.2021 B4).

Eine Übersicht mit den aktuellen Codes für nuklearmedizinische Untersuchungen wird vom BfS als PDF-Datei zur Verfügung gestellt:

Der Leitfaden für die Ärztlichen Stellen zur Handhabung der diagnostischen Referenzwerte in der Nuklearmedizin wurde aktualisiert und im Rundschreiben des Bundesumweltministeriums vom 24.06.2022 (Az. S II 4 – 1530/002-2020.0002) bekanntgegeben. Der aktualisierte Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:

Wie in dem Leitfaden ausgeführt, sollen die von den Ärztlichen Stellen erhobenen Aktivitätswerte dem BfS als Jahresmeldung zur Verfügung gestellt werden. Für eine bessere Übersicht und Praktikabilität wurden die DRW dafür in folgende Kategorien unterteilt:

  • DRW mit Absolutwerten (Untersuchungscodes 1-31)
  • Gewichtsadaptierte DRW (Untersuchungscodes 101-106)
  • DRW für auxiliäre CT-Aufnahmen (Untersuchungscodes 201-208).

Für jede Kategorie gibt es eine eigene zugehörige elektronische Vorlage für die Jahresmeldung. Die Vorlage für gewichtsadaptierte DRW kann für die Untersuchungscodes 1-31 und 101-106 auch für pädiatrische Patienten verwendet werden. Die Vorlagen werden vom BfS als Excel-Dateien zur Verfügung gestellt:

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der für die Überprüfung relevanten applizierten Aktivitäten -DRW mit Absolutwerten

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der für die Überprüfung relevanten applizierten Aktivitäten - gewichtsadaptierte DRW

Elektronische Vorlage der Tabelle für die Jahresmeldung der dosis-relevanten Parameter für die Überprüfung– DRW für auxiliäre CT-Aufnahmen.

Bei Fragen können Sie sich per E-Mail an das Bundesamt für Strahlenschutz wenden unter drw@bfs.de.

Stand: 01.07.2024

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