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Vorsorge

Neben den nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder gibt es einzelne Hinweise auf mögliche biologische Wirkungen der hochfrequenten Strahlung bei geringen Feldintensitäten. Deshalb empfiehlt das BfS, die Grenzwerte durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergänzen.

Zwei junge Frauen telefonieren mit Handy und Smartphone

Empfehlungen des BfS zum Telefonieren mit dem Handy

Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Informationen eingesetzt. Handys erzeugen diese Felder beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung direkt am Kopf. Zurzeit gibt es bei Einhaltung der international festgelegten Höchstwerte keine wissenschaftlichen Beweise für gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Grafische Darstellung von SAR-Werten am Kopf

SAR-Werte von Handys

Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder genutzt, um Sprache oder Daten zu übertragen. Wenn man mit dem Handy telefoniert, wird ein Teil der Energie dieser Felder im Kopf aufgenommen. Führt man das Handy zum Beispiel in der Hosen- oder Hemdtasche bei sich und benutzt zum Telefonieren ein Headset, so wird die Energie von dem Körperteil aufgenommen, in dessen Nähe sich das Handy befindet. Als Maß für die Energieaufnahme dient die so genannte Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie wird in Watt pro Kilogramm (W/kg) gemessen.

Rechtliche Regelungen

Die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder, die in der "Verordnung über elektromagnetische Felder" auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) enthalten sind, stützen sich auf Empfehlungen der Strahlenschutzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP). Für Mobilfunksendeanlagen ist in der Regel eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.

Behördliche Kontrolle von Mobilfunksendeanlagen

Mobilfunksendeanlagen bedürfen bei einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr einer Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). Diese prüft im sog. Standortverfahren die Einhaltung der Grenzwerte. Ob Mobilfunksendeanlagen beim Betrieb die Grenzwerte einhalten, wird außer von der Bundesnetzagentur insbesondere von den zuständigen Immissionsschutzbehörden überwacht. Weitere Anforderungen an Mobilfunksendeanlagen ergeben sich aus dem Bauplanungs- und dem Bauordnungsrecht, gegebenenfalls auch aus dem Naturschutz- und dem Denkmalschutzrecht.

in der Hand gehaltenes Smartphone

Tipps für Nutzer*innen von Smartphones und Tablets

Smartphones verwenden genauso wie klassische Mobiltelefone hochfrequente elektromagnetische Felder für die Übertragung von Sprache und Daten. Neben Mobilfunkverbindungen können Smartphones in der Regel auch Wireless Lan (WLAN) nutzen. Ähnliches gilt für Tablets: Sie nutzen hochfrequente Felder für WLAN-Verbindungen und haben oftmals auch Mobilfunk eingebaut.

in der Hand gehaltenes Smartphone

Blauer Engel: so viele Mobiltelefone könnten damit ausgezeichnet werden

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erhebt seit 2002 regelmäßig bei den Herstellern die Spezifische Absorptionsrate (SAR-Werte) von auf dem Markt erhältlichen Mobiltelefonen (Handys). Bei der Erhebung wird auch ermittelt, wie viele Geräte die höhere Anforderung des Umweltzeichens "Blauer Engel" erfüllen. Für das Umweltzeichen dürfen Mobiltelefone einen SAR-Wert von 0,5 Watt pro Kilogramm nicht überschreiten.

Ende Oktober 2016 wurde erstmals ein Smartphone mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.

Vorsorgemaßnahmen

Die Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen und der für Endgeräte maximal zulässige SAR-Wert schützen vor den nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten Felder des Mobilfunks. Es bestehen aber nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung, die durch die wissenschaftliche Forschung zum Beispiel im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm nicht vollständig beseitigt werden konnten.

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